31.03.10

Opfer von online-downloaden.de können auf Rückzahlung hoffen

Schon wieder Pech für die Download-Abzocker aus dem Hamburger Raum. Bereits beim vorherigen Portal 99downloads.de wurden die Ermittlungsbehörden aktiv. Die Staatsanwaltschaft Hamburg fror seinerzeit die Konten der Beschuldigten ein und beschlagnahmte die vorhandenen Gelder. Das gleiche Schiksal ereilte inzwischen das Nachfolgeprojekt online-downloaden.de der Firma Online Downloaden-Service Ltd. Insgesamt wurden durch die StA Hamburg in diesem Verfahren Gelder mit einer Gesamtsumme von mehr als 1,3 Millionen € sichergestellt. Auch dieses Mal haben die betroffenen Opfer die Chance, im Rahmen des Verfahrens zur Rückgewinnungshilfe, ihr Geld oder wenigstens einen Teil davon erstattet zu bekommen. Von der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde im eBundesanzeiger in der Rubrik Gerichtlicher Teil, Vorläufige Sicherungsmaßnahmen, unter dem Aktenzeichen 6802 Js 18/09, 26.03.2010 die folgende Mitteilung veröffentlicht.

Staatsanwaltschaft Hamburg

6802 Js 18/09

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6802 Js 18/09 [7450 Js 508/09]) gegen die Beschuldigten Michael Bardenhagen, Sascha Alexis Schüßler, Michael Hopp, David Benjamin Simanowski, Marcel Kalinowski, Dirk Danzeglocke und andere wegen des Verdachts des Betruges durch Versenden von Rechnungen unter den Firmen bzw. durch die Firmen

  • OA Online Abrechnungen GmbH,
  • OFA Online Factoring GmbH,
  • XIA Verwaltungs GmbH und
  • EFZ Zahlungssysteme UG

im Zusammenhang mit den unter der Firma Online Downloaden-Service Limited über die Webseite www.online-downloaden.de angebotenen Internet-Dienstleistungen sind im Wege der Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:

1)
Forderungen der Fa. OA Online Abrechnungen GmbH gegen
a)

die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 681/0882233 00 in Höhe von 19.817,30 €,

b)

die Sparkasse Harburg-Buxtehude aus dem Konto Nr. 90043696 in Höhe von 293.880,13 € (das gepfändete Guthaben wurde gemäß § 1 Abs. 3 Hinterlegungsordnung bei der Justizkasse Hamburg unter der Zeitbuchnummer 103.060 hinterlegt),

c)

die Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg aus dem Konto Nr. 267559 in Höhe von 567.928,74 € (das gepfändete Guthaben wurde gemäß § 1 Abs. 3 Hinterlegungsordnung bei der Justizkasse Hamburg unter der Zeitbuchnummer 88.706 hinterlegt)

d)

die Hamburger Sparkasse AG aus dem Konto Nr. 1180/211128 in Höhe von 79.141,09 €,

e)

die Postbank Hamburg aus dem Konto Nr. 9689207 in Höhe von 13.901,46 €,

2)

Forderungen der Fa. OFA Online Factoring GmbH gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 600/1545482 in Höhe von 16.682,95 €,

3)

Forderungen der Fa. XIA Verwaltungs GmbH gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 600/1538305 00 in Höhe von 98.461,67 €,

4)
Forderungen der Fa. EFZ Zahlungssysteme UG gegen
a)

die Sparkasse Mainz aus dem Konto Nr. 200051423 in Höhe von 5.456,96 €,

b)

die Commerzbank AG aus dem Konto Nr. 513010900 in Höhe von 994,68 € (beide Guthaben sollen zur Verwahrung an die Justizkasse Hamburg überwiesen werden)

5)

Forderungen des Sascha Schüßler gegen die Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA aus dem Konto Nr. 3819689 in Höhe von 112.605,– € und

6)

Forderungen des David Simanowski gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 950/6117071 in Höhe von 100.013,62 €.

Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Geschäfts-Nr. 7450 Js 508/09 und nach Anklageerhebung gegebenenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden. Bei der Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg befinden sich unter der Geschäfts-Nr. 6802 Js 18/09 lediglich die die Sicherungsmaßnahmen betreffenden Aktenteile. Durch die Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg kann wegen der Vielzahl der Geschädigten Akteneinsicht nur bei Abholung der Akte im Dienstgebäude in Hamburg und nur für jeweils einen Tag gewährt werden; eine Versendung kommt – jedenfalls derzeit – nicht in Betracht.

Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf. Diese kann auch nach Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme beantragt werden.

Quellet: Elektronischer Bundesanzeiger