08.03.10

Proinkasso sucht Verstärkung zum Eintreiben für Gewinnspielmafia

Der inzwischen mehr berüchtigte als bekannte Eintreiber Stefan Straßburg sucht für seine Firma Proinkasso GmbH noch Mitstreiter. Von der Proinkasso, die auf ihrer Webseite mit dem Slogan "Bekannt durch Rundfunk und TV" wirbt, kursiert derzeit ein entsprechendes Schreiben in Anwaltskreisen. Potentielle Bewerber werden sicher schon im Voraus wissen, auf was sie sich einlassen, denn erst kürzlich titelte die Ostsee-Zeitung in einem Bericht über die Proinkasso noch als Inkasso-Betrüger zocken arglose Bürger ab.

Sehr geehrte ***** ********,

die Proinkasso GmbH ist ein durch den OLG Gerichtspräsidenten in Frankfurt zur Rechtsdienstleistung zugelassenes Inkassounternehmen seit 2001. Wir betreuen derzeit ca. 4000 Interessenten und Mandanten mit einem Forderungsvolumen von ca. 500.000 aktuell bearbeiteten Vorgängen. Unsere Auftragslage ist derzeit stark wachsend. Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir uns entschlossen anwaltliche Mitstreiter zu suchen, welche eine nachgestellte Mahnstufe (nach Inkasso durch uns) unter Rechtsanwaltsbriefkopf vornehmen. Diese Vorgehensweise wird von den Mandanten immer häufiger gewünscht und von Mitbewerbern auch derart ausgeführt.

Das gesamt Handling wie Briefversand etc. würde über unsere Infrastruktur abgewickelt, so dass keinerlei Kosten für Sie entstehen. Ihre Einnahmen werden sich vss. auf EUR 2.000,00 – EUR 4.000,00 belaufen, bei einem arbeitstäglichen Aufwand von ca. 2 Stunden. Hier bestünde die Möglichkeit diese Aufgaben durch eine Rechtsanwaltsgehilfin ausführen zu lassen.

Sollten Sie Interesse an diesem Angebot haben bitte ich um eine kurze E-Mail an s.strassburg@proinkasso.de .

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Straßburg - Geschäftsführer
Proinkasso ® GmbH
Frankfurter Str. 181
63263 Neu-Isenburg
***.proinkasso.de
Tel.: 0180-50 90 516*
Fax 06102-8686-969
Mo-Fr: 09:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr
(*14cent/min abweichende Preise für den Mobilfunk möglich)
Handelsregister Offenbach am Main HRB 44563
Ust-IdNr. DE217 317 845
Geschäftsführer: Stefan Straßburg
Zum Inkasso zugelassen:
Zulassungs-/Aufsichtsbehörde i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG ist der Präsident des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main (zugleich Registrierungsbehörde gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz).
Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister, Registernummer/ Aktenzeichen: OLG Frankfurt 3712/1 -I/3- 1995/08

Über den Sinn und Zweck der anwaltlichen Unterstützung kann man angesichts des inzwischen als betrügerisch anmutenden Geschäftsgebahrens zwar mutmaßen, aber anscheinend kann dafür nur eine Erklärung in Frage kommen. Die gesuchten Anwälte sollen ihren Namen hergeben für die Unterstützung von Abzockern und das Eintreiben von offensichtlich unberechtigten Forderungen und im Zweifelsfall auch ihren Kopf hinhalten. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass die Proinkasso GmbH in letzter Zeit vermehrt Probleme mit den Kreditinstituten bekommen hat. Erfreulicherweise gehen die Banken immer öfter dazu über und kündigen solchen Gaunern das Konto.

Die aus Rundfunk und TV bekannte Firma Proinkasso GmbH des Herrn Stefan Straßburg fand auch in der Sendung WDR- Marktcheck eine treffende Erwähnung. Im folgenden Bericht der Sendung wurde sich das ohnehin schon negative Image der Proinkasso ein weiteres Mal mehr als bestätigt.

Immer wieder klingelt bei vielen Deutschen das Telefon und eine Computerstimme verspricht einen angeblichen Gewinn oder ein geschulter Verkäufer bietet ein Abo an. Inzwischen flattern sogar Auftragsbestätigungen in die Briefkästen von Menschen, die nie mit den Firmen gesprochen haben. Und manchmal kommt sogar Post von Inkassofirmen, die Geld für Gewinnspieldienste fordern, von denen die Betroffenen noch nie gehört haben.

Als Hans Joachim S. für seine Schwiegermutter Geld überweisen soll, traut er seinen Augen nicht. Das Geld geht an eine Inkassofirma. Er fragt nach dem vollständigen Schreiben und kann kaum glauben, was er liest.

Angebliche Gewinnspielteilnahme

Die alte Dame soll bei einem Gewinnspieleintragungsservice angemeldet sein und nicht bezahlt haben. Das Inkassounternehmen verweist auf einen mündlichen Vertragsabschluss. Es gebe einen Mitschnitt des Telefongespräches gibt. Den könne man sich im Internet anhören.
Tatsächlich hat die Schwiegermutter am Telefon mit den Anrufern des Unternehmens gesprochen, doch sie verstand nicht, worum es überhaupt geht. Inzwischen summiert sich die Forderung auf rund 130,- Euro, mehr als das Doppelte des ursprünglichen Betrages. Grund sind die Mahn- und Inkassokosten.

Druck auf Betroffene

Der Geldeintreiber Proinkasso will keine Zweifel aufkommen lassen und droht der 87-jährigen Frau mit Mahnbescheid, Pfändung und sogar Zwangsvollstreckung.
Mahnungen und aggressive Drohungen, um Druck auszuüben, sind bereits bekannt. Der Trick mit dem Mitschnitt ist jedoch neu. Ein Rechtsanwalt, der Betroffene vertritt, kennt solche Telefonmitschnitte ebenfalls. Da jedoch meist der Gewinnspielbetreiber, also der Vertragspartner, ebenso wenig benannt wird, wie der Empfänger der Lastschrift oder wo das Gewinnspiel stattfinden soll, hält der Rechtsanwalt die Erklärungen am Telefon für unwirksam.

Zahlung aus Angst

Wie wahrscheinlich viele andere Betroffene zahlt auch Hans Joachim S. den geforderten Betrag aus Angst vor möglichen Maßnahmen des Inkassounternehmens. Er will den angeblichen Vertrag kündigen, doch die Schwiegermutter hat keine Unterlagen des Unternehmens und kann sich nicht erinnern, je etwas Schriftliche erhalten zu haben, aus dem hervor geht, was sie zahlen solle.

Mahnbriefe für angeblich ausstehende Zahlungen hat Proinkasso Ende 2009 und Anfang 2010 offenbar massenweise verschickt. Immer geht es um angebliche Gewinnspielabos. Manche Betroffene erzählen, noch nie etwas von diesen Firmen gehört zu haben.
Am neuen Firmensitz der Proinkasso in Neu-Isenburg, der alte wurde wegen des schlechten Images gekündigt, möchte niemand vor die Kamera treten. Schriftlich teilt man MARKTCHECK mit, dass alle Forderungen zuvor angemahnt wurden und die Tondatei den Vertragsabschluss bestätige.

Keine Unbekannten

Mit Mahnungen für zweifelhafte Forderungen fällt Proinkasso seit Jahren immer wieder auf. Verbraucherschützer und Polizei warnen vor der Firma.
Ein Experte von Antispam e.V. beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Szene und den Hintermännern. Er berichtet, dass Proinkasso bereits vor mehreren Jahren auffiel, im Zusammenhang mit Produkten und Diensten, die im Internet per Spam angeboten und beworben wurden. Heute sei die Firma auf "Telefonabzock-Inkassotätigkeit" umgeschwenkt. Die Auftraggeber seien wohl immer die gleichen. Wegen der zahlreichen Beschwerden hat der Verband der Inkassounternehmen die Proinkasso bereits ausgeschlossen.
Außerdem ermitteln mehrere Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland gegen den Geschäftsführer der Proinkasso, beispielsweise in Offenbach. Der hier geführte Vorwurf lautet auf Betrug durch die Einziehung und Anmahnung von ungerechtfertigten Forderungen. Der Ausgang des Verfahrens ist Anfang März 2010 noch ungewiss.

Keine Panik

Wer Mahnschreiben von Inkassounternehmen, wie der Proinkasso, erhält, sollte Ruhe bewahren, nicht gleich zahlen und die Forderung zuerst genau prüfen. Ist man sich sicher, dass keine berechtigte Mahnung vorliegt, muss man nicht zahlen.

Der Anbieter muss seine Forderungen nachweisen. Haben Sie keine Widerrufsbelehrung in Textform, also ein Schreiben, eine E-Mail oder ein Fax, erhalten, können Sie ohne zeitliche Beschränkung nach dem angeblichen Vertragsschluss widerrufen.
Hören Sie angebliche Mitschnitte des Telefongespräches genau an und prüfen Sie, ob die Aufzeichnung wirklich Ihrem Gespräch entspricht und nicht zusammengeschnitten wurde. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

Grundsätzlich können Sie unberechtigte Forderungen und Mahnungen ignorieren. Erst einem gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen widersprechen. Auf ein möglicherweise folgendes Gerichtsverfahren werden sich die Abzockfirmen kaum einlassen.

Quelle: wdr - Marktcheck

Zum Video der Sendung : Marktcheck über Gewinnspieldienste