03.07.10

SuperComm: GF Sven Nobereit wegen SPAM rechtskräftig verurteilt

Die SuperComm Data Marketing GmbH, GF Sven Nobereit, wurde wegen SPAM Mail vom Amtsgericht Bonn, Az. 102 C 140/09 vom 16.02.2010, zur Zahlung der Vertragsstrafe verurteilt, die Wirksamkeit der strafbewehrten Unterlassungs- / Verpflichtungserklärung wurde gerichtlich bestätigt. Die Berufung hat SuperComm, nach erstem Beschluss des Landgerichts Bonn, Az. 5 S 65/10 vom 11.05.2010, am 28.05.2010 zurückgenommen.

Das Urteil gegen SuperComm ist seit 01.06.2010 rechtskräftig.

Quelle und vollständiger Bericht: Maier.de       via Abzocknews