Alte AGB waren unwirksam - OPM legt vor Gericht einfach neue vor.Die OPM Media GmbH des Frank D. hatte ein Problem: ihre "Allgemeinen Lesitungsbedingungen" (ALB) waren vermutlich bis Mitte Oktober 2009 fehlerhaft (genaues Datum der Änderung derzeit noch unklar). Juristischer Hintergrund: der Vertragsschluss sollte mit der Anmeldung stattfinden, in der dann folgenden Email wurde die Widerrufsbelehrung geschickt. Dann beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Die Widerrufsbelehrung sprach aber nur von zwei Wochen. Folge: Die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen, bis man richtig belehrt wird. ... |
Quelle und vollständiger Beitrag: Kanzlei-Thomas-Meier.de