21.07.10

IHK warnt vor Adressbuchschwindel

Gerade in Urlaubszeiten erhalten viele Unternehmen im IHK-Bezirk per Post, Fax oder E-Mail zweifelhafte Angebote, bei denen es etwa um Einträge in Branchenverzeichnisse und Adressbücher geht. Durch rechnungsähnlich aufgemachte Formulare täuschen die dubiosen Versender eine Zahlungsverpflichtung vor und schädigen dabei insbesondere Existenzgründer und junge Unternehmen. Aktuell erhalten Betriebe Zahlungsaufforderungen von der „DZR Deutsche Register Zentrale“ für eine Eintragung in ihrer Datenbank. Überschrieben ist das Angebot mit „Handelsregisterveröffentlichung“. Der flüchtige Leser könnte daher meinen, dass es sich hierbei um eine offizielle Bekanntmachung oder Veränderung im Handelsregister handelt. Diese werden jedoch ausschließlich über die Amtsgerichte vorgenommen.

Die IHK Osnabrück-Emsland rät betroffenen Unternehmen, sich bei fragwürdigen Angeboten an den IHK-Fachbereich Recht und Fair Play zu wenden. So können sie erfahren, ob der Versender bereits zuvor aufgefallen ist. Im Zweifel sollten entsprechende Angebote ignoriert werden. Auch Beschwerden können an die IHK weitergeleitet werden, damit gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen unseriöse Absender eingeleitet werden können.

Quelle: Pressemeldung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland