Nach rund 20 Monaten Untersuchungshaft kommen die Hauptangeklagten im Prozess um Flirt-SMS-Abzocke zunächst auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig setzte die Haftbefehle gegen die drei mutmaßlichen Betreiber von Call-Centern außer Vollzug, bestätigte Gerichtssprecherin Christiane Wien am Freitag auf Anfrage. Der Zweite Strafsenat gab damit einer Haftbeschwerde der Verteidiger statt, bejahe aber nach wie vor dringenden Tatverdacht, sagte Wien. Die Haftbefehle bleiben bestehen, die Freilassung erfolgt unter strengen Auflagen wie Meldepflicht und Kontaktverbot zu Mitangeklagten und Zeugen. Die Anklage wirft den Männern gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor. Sie sollen rund 700.000 Handy-Nutzer um etwa 43 Millionen Euro geschädigt haben. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: shz.de