Es ist ein deutsches Phänomen: Nirgendwo in Europa tappen so viele Internet-Surfer in Abo-Fallen wie hierzulande. "Kostenlos" oder "gratis" sind bestfunktionierende Lockrufe der Online-Mafia, wie sie Verbraucherschützer nennen - und das Tor zum Geld für Nepper. ... mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten habe Sie ein Abo abgeschlossen: zum Beispiel acht Euro pro Monat, zwei Jahre lang. Gut versteckt im Kleingedruckten. Hier schnappt die "Falle" zu. Versteckte Kosten und arglistige Täuschung sind nach geltendem Recht verboten. Ein Vertrag ist demnach nicht zustande gekommen. Dennoch versuchen die Geschäftemacher bei ahnungslosen Internet-Surfern abzukassieren. Über eine Kontonummer bei einer Sparkasse in Ostsachsen versuchten Abzocker, innerhalb einer Woche 170.000 Rechnungen à 96 Euro einzutreiben. Es gilt der Grundsatz: Wer Geld haben will, muss beweisen, dass seine Forderungen berechtigt sind. Ist jedoch kein Vertrag zustande gekommen - sind sich Käufer und Verkäufer nicht über Preis und Leistung einig geworden - bräuchte man eigentlich auch nicht auf die Schreiben der Abzocker zu reagieren. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: WISO - Abo-Fallen im Netz
Sie sind auf ein vermeintlich kostenloses Angebot im Internet hereingefallen: Angelockt von Kochrezepten, Hausaufgabenhilfen oder IQ-Tests. Ohne es zu bemerken, ist man eine Verpflichtung eingegangen, hat einen Vertrag abgeschlossen oder soll ein teures Abo akzeptieren. Dreist flattern zunächst Rechnungen ins Haus, später Mahnungen und dann der Mahnbescheid. ..... Die Dreistigkeit, mit der die Abzocker auftreten, kann ganz schön auf die Nerven gehen. Sie setzen darauf, dass Sie mürbe werden und doch noch zahlen. Davon sollten Sie sich nicht aus der Ruhe bringen lassen, sondern besonnen reagieren. ... Sie können auch die Schreiben der Abzocker ignorieren. Meist ist der Spuk nach vier, fünf Schreiben vorbei. Die "Vogel-Strauß-Politik" hat jedoch einen Haken: Wenn der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt wird, kann das Nichtstun zur Falle werden. Wer dann nicht reagiert, muss mit dem Gerichtsvollzieher rechnen. Die Abzocker-Firmen wagen sich jedoch nur selten vor Gericht. ... Jeder kann einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen. Das geht sogar im Internet. Das Gericht prüft nur die formale Richtigkeit, aber nicht, ob die Forderungen auch berechtigt sind. Erhalten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, müssen Sie diesem binnen 14 Tagen widersprechen. Tun Sie das nicht, kann die dubiose Firma die Zwangsvollstreckung einleiten und den Gerichtsvollzieher beauftragen. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: WISO - Den Mahnbescheid ernst nehmen