30.04.10

Kaffeefahrt von Kripo abrupt beendet

Eine Verkaufsveranstaltung in der Gaststätte eines Zucheringer Sportvereins hat die Polizei gestern gegen 10.30 Uhr gesprengt. Neben den vorliegenden gewerberechtlichen Verstößen führt die Kripo Ingolstadt nun auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen eine 49-Jährige aus Niedersachsen und einen zweiten noch unbekannten Veranstalter.

Bereits am Mittwoch war in der Gaststätte eine gleichartige Veranstaltung durchgeführt worden. Einem der Gäste vom Mittwoch kam die Vorgehensweise der Veranstalter verdächtig vor, was ihn veranlasste die Polizei zu informieren. Die Überprüfung der Verkaufsveranstaltung am Donnerstag ergab dann tatsächlich genügend Anhaltspunkte für ein gesetzwidriges Verhalten der dafür verantwortlichen Personen.

Zunächst fehlte die gewerberechtlich erforderliche Anmeldung dieser im Gewerberecht „Wanderlager“ genannten, gemeinhin jedoch als Kaffeefahrt bekannten, Verkaufsveranstaltung. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Donaukurier

Vor Mahnungen der Media Inkassomanagement AG wird gewarnt

Vorsicht bei Werbeanrufen, denn in der Regel folgen solchen unzulässigen Telefonaten Rechnungen bzw. Inkassoforderungen, wie die zurzeit kursierenden Mahnschreiben der Media Inkassomanagement AG aus Berlin zeigen. ...

... Die Media Inkassomanagement AG macht aktuell Forderungen in Höhe von 107,90 Euro für angebliche telefonische Anmeldungen bei "TOP 200 Gewinnspiele und Millionenrente" und "Die Gewinnbörse" von der Firma DEM Marketing geltend. Bei Nichtzahlung droht das Inkassobüro u. a. mit Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung. Juristin Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich von solchen leeren Drohungen nicht einschüchtern zu lassen und nicht aus Angst oder Unkenntnis zu zahlen. Wer keinen Vertrag geschlossen hat, muss nicht zahlen. Dass eine Forderung besteht, muss das Inkassounternehmen beweisen. Keinesfalls sollte eine Ratenzahlung vereinbart werden, weil man sich dabei vertraglich zu dieser Zahlung verpflichtet, unabhängig von deren Berechtigung.

Nach Recherchen der Verbraucherzentrale ist das Inkassobüro nicht beim zuständigen Kammergericht Berlin zugelassen, sondern laut Briefkopf beim Registergericht im schweizerischen Baar, Kanton Zug. Einige als Internetabzocker bekannte Firmen haben bzw. hatten dort ihren Sitz (z. B. probenverzeichnis.com, probenmax.net.). Die Schreiben der Media Inkassomanagement AG sind zudem fast wortgleich mit vielfach versandten Mahnschreiben der Firma PROINKASSO aus Neu-Isenburg Anfang dieses Jahres.

Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Es ist bestimmt kein Zufall, dass die Schreiben der Firmen Media Inkassomanagement AG und Proinkasso GmbH nahezu identisch sind. Anfangs mahnte die Proinkasso GmbH angebliche Forderungen einer Firma CC Profi und dessen Geschäftführer Harun Akkaya. Nachdem sich im September 2009 die Polizei für die anscheinend betrügerischen Methoden der Proinkasso GmbH interessierte und vor deren Schreiben warnte, musste wohl ein neuer Eintreiber gefunden werden. Da liegt es nahe, dass der Geschäftsführer der CC Profi nun selber den Forderungseinzug betreibt, denn Harun Akkaya ist auch für die Media Inkassomanagement AG verantwortlich.

Gründungsstatuten: 29.08.2008, Statutenänderung: 02.02.2010, 15.02.2010.
Firma neu: Media Inkassomanagement AG.
Sitz neu: Baar.
Domizil neu: Sihlbruggstrasse 105, 6340 Baar.
Zweck neu: Dienstleistungen in den Bereichen Debitorenmanagement und Inkasso, Ausübung des Factoring-Geschäftes und damit zusammenhängender Tätigkeiten im Gebiet der ganzen Schweiz sowie Österreich und Deutschland, gegebenenfalls auch im übrigen Ausland; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.
Aktienkapital: CHF 100'000.00.
Liberierung: CHF 100'000.00.
Aktien neu: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00. [bisher: 100 vinkulierte Namenaktien zu CHF 1'000.00].
Publikationsorgan: SHAB.
Mitteilungen: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.
Vinkulierung neu: [Die statutarische Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist aufgehoben.]. [Ferner Änderung nicht publikationspflichtiger Tatsachen].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Krieg, Ralf, deutscher Staatsangehöriger, in Schaffhausen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Eingetragene Personen neu oder mutierend: KGS Treuhand + Consulting AG (CH-020.3.021.708-4), in Zumikon, Revisionsstelle (wie bisher); Müller, Peter, von Werthenstein, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Demir, Eray, deutscher Staatsangehöriger, in Krefeld (DE), Direktor, mit Einzelunterschrift; Akkaya, Harun, türkischer Staatsangehöriger, in Krefeld (DE), Direktor, mit Einzelunterschrift.

Quelle: HR-Monitor.CH

Abofalle der Schmidtleins erhält Negativpreis

Der monatlich zu vergebende Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet geht im April 2010 an das Abzockportal top-of-software. Betrieben wird die Seite von der Firma Antassia GmbH und ihrem Geschäftsführer Alexander Varin. Der wiederum ist nur ein Strohmann, denn hinter den Kulissen agieren als Drahtzieher dieser Räuberei keine geringeren als die Brüder Schmidtlein.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Der Betreiber der Seite top-of-software.de, die Antassia GmbH, bedient sich laut Verbrauchermeldungen und zahlreicher Beiträge in Internetforen der gleichen Methoden wie auch die Betreiber ähnlicher Seiten, wie z.B. opendownload.de und online-downloaden.de. So schlossen die Nutzer nach eigenen Aussagen beim Downloaden kostenloser Software unwissentlich ein kostenpflichtiges Abonnement ab. Teilweise besuchten die Nutzer die Seite gar nicht bzw. sie wurden von einer anderen Seite auf top-of-software.de weitergeleitet ohne zu wissen, dass die Nutzung der Seite bzw. das Downloaden der Software gebührenpflichtig ist. Das Vorgehen dieses Anbieters ist ebenfalls betrügerisch, da die Firma Verbraucher darüber täuscht, dass sie durch den Download ein kostenpflichtiges Abo abschließen. In den gemeldeten Fällen erfuhren die Nutzer erst durch eine Rechnung, dass sie einen Vertrag abgeschlossen hatten. Bei Nichtzahlung folgten Mahnungen, die laut Forenbeiträgen von dem Inkasso-Anwalt Olaf Tank verschickt wurden, der auch das Inkasso für die Seite opendownload.de betreibt.

Dass die Chancen betroffener Verbraucher, sich gegen Abofallen im Internet erfolgreich zu wehren, mittlerweile sehr gut sind und sie Anspruch auf Erstattung ihrer Anwaltskosten haben, zeigt zum Beispiel ein kürzlich verkündete Urteil gegen den Abmahnanwalt Tank. Auf eine Klage eines Opfers der Abofalle opendownload hin, wurde Tank vom Amtsgericht Marburg dazu verurteilt, die Kosten des betrogenen Internetnutzers zu tragen, die diesem durch die Abwehr des Abovertrags entstanden sind.

Quelle: Das Schwarze Schaf

Klage von Offertenschwindler abgewiesen

Das haben sich die Verantwortlichen der Firma DAD Deutscher Adressdienst GmbH sicher anders vorgestellt, als sie ein Opfer ihres Offertenschwindels auf Zahlung der in Rechnung gestellten Gebühren verklagen wollten. Stattdessen gab es - wieder einmal - eine Klatsche, denn die Richter sahen im Vorgehen des DAD eine arglistige Täuschung.

Das Amtsgericht Heilbronn (14 C 3861/09) hat mit Urteil vom 16.04.2010 eine Klage der Fa. Deutscher Adressdienst GmbH (DAD), Hamburg auf Zahlung abgewiesen.

Das Gericht hat sich davon überzeugen lassen, dass die von der Firma DAD genutzten Formulare dazu geeeignet sind, den potentiellen Kunden über den “wahren Kern” (=Vertragsabschluss für 2 Jahre) hinweg zu täuschen. Der Kunde ist deswegen berechtigt gewesen, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Das Vertragsverhältnis wurde damit rückwirkend unwirksam.

Nach Auffassung des RA Seeholzer hat das Gericht genau die Problematik erkannt, die sich um Umgang mit DAD und deren Formularen immer wieder ergeben. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: Anzeigenfalle

Die Maschen der Adressbuchbetrüger und Offertenschwindler sind nicht neu. Schon öfter wurde darüber in den Medien berichtet. Im Nov. 2008 war die betrügerische Masche beim mdr ein Ein Fall für Escher.

Adressverlage machen Kasse
Abzocke mit Einträgen im Internet

Immer wieder fallen nicht nur Verbraucher, sondern auch Selbstständige und Freiberufler auf die Masche von Adressverlagen herein. Diese schreiben die Firmeninhaber gezielt an und bitten um Bestätigung der Daten. Auf Werbung und Kontakte angewiesen, fällt so mancher auf diese Schreiben herein und am Ende winkt wie so oft eine dicke Rechnung. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: mdr - Ein Fall für Escher

Quelle: Youtube - Escher über DAD vom 13.11.2008 - Teil 1

Quelle: Youtube - Escher über DAD vom 13.11.2008 - Teil 2

StA ermittelt wegen Betrug gegen Gewinnspielabzocker

Nutzlosdienste sind, wie der Name schon sagt, nutzlos. Auch wenn es sich dabei um Eintragsdieste für Gewinnspiele handelt. Einträglich ist dann wohl nur der Gewinn für den/die Betreiber, die offensichtlich mit betrügerischen Geschäftspraktiken ihre Opfer suchen. Gegen den Betreiber eines solchen Nutzlosdienstes ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Betrug.

Internet-Firma aus dem Landkreis unter Betrugsverdacht
Staatsanwalt ermittelt gegen Geschäftsmann

Ein Geschäftsmann mit Firmensitz im Landkreis Fürth hat tausende Menschen in ganz Deutschland gegen sich aufgebracht. Sie werfen ihm Betrügereien im Internet vor. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

.....

Da er in dieser Phase nicht »widerrufen« habe, wandelte sich sein »Probezugang, wie von Ihnen akzeptiert, in ein zwölfmonatiges, kostenpflichtiges Abonnement um«. Absender des Schreibens ist eine Firma, die ihren Sitz in einem Gewerbegebiet im Landkreis angibt und deren Geschäftsführer ...

Sein Geschäftsmodell: »Gewinnen mit System und absahnen wie ein Profi«. So wirbt er zumindest auf seiner Webseite. Seine Firma nimmt im Namen ihrer Kunden an »ausgewählten Gewinnspielen« im Internet teil. Die Kunden zahlen jährlich 83,88 Euro an Gerstners Firma, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Fürther Nachrichten

Der Werbeslogan Gewinnen mit System und absahnen wie ein Profi ist bekannt von der Webseite gewinn-eintrag.de, welche von der Firma Advanced Marketing Service UG betrieben wird. Als Geschäftsführer der Advanced Marketing Service UG ist Matthias Heider sowohl im Impressum des Webportals als auch im Handelsregister eingetragen.

Amtsgericht Fürth Aktenzeichen: HRB 12020: Bekannt gemacht am: 29.07.2009 12:00 Uhr

In ( ). gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Neueintragungen

15.07.2009

Advanced Marketing Service UG (haftungsbeschränkt), Langenzenn, Kapell-Leite 2, 90579 Langenzenn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2009. Geschäftsanschrift: Kapell-Leite 2, 90579 Langenzenn. Gegenstand des Unternehmens: Direktmarketing. Stammkapital: 500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Heider, Matthias, Nürnberg, *30.05.1978, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Schon vorher ist Matthias Heider aufgefallen, nämlich als Strohmann Geschäftsführer der Firma Interweb Services GmbH von der die ähnliche Abzocke gewinnstar.com betrieben wurde. Im August 2008 wurde über den Nutzlosservice der Interweb services berichtet. Bevor Matthias Heider die Geschäftsführung bei der Interweb Services GmbH übernommen hat, war Zeliha Gökce in dieser Funktion tätig. Verantwortlich ist Zeliha Gökce auch weiterhin, da sie nun als Gesellschafterin eingetragen ist.

Matthias Heider

Geschäftsführer der Interweb Services GmbH, Blumenstr. 3, 90762 Fürth ab 07.11.2008
Gesellschafterin ist im Januar 2010 Zeliha Gökce aus 91334 Hemhofen. Frau Gökce war bis November 2008 auch Geschäftsführerin der Firma.
Ursprünglich war Daniel U. aus Mannheim alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer.
Ein Service der Interweb Services GmbH war Gewinnstar.com. Auch bei Gewinnstar.com ging es um einen "Gewinnspiel-Eintragservice".

Quelle: Verbraucherabzocke.info

Collector mahnt wieder für mega-downloads.net

Unglaublich, aber wahr: nach vorliegenden Informationen erdreistet sich die Collector GmbH mit Strohmann Bernd Rogalski erneut, eine Mahnwelle in Sachen mega-downloads.net loszutreten. Und der Ton wird schärfer! ...

Quelle und vollständiger Bericht: Inside mega-downloads

Gericht verweigert Kaffeefahrtbetreiber die Lizenz

Ein erfreuliches Urteil hat das Verwaltungsgericht Oldenburg gefällt und damit im Sinne der Verbraucher entschieden. Um an die erforderliche Reisegewerbekarte zu gelangen, hatte ein Veranstalter von Kaffeefahrten geklagt. Zuvor wurde ihm diese Lizenz verweigert. Dagegen setzte sich der Mann zur Wehr und klagte. Doch die Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg spielten da nicht mit und wiesen die Klage ab, mit der die Erteilung einer Reisegewerbekarte erstritten werden sollte.

Der Kläger sei an der Durchführung unzulässiger Kaffeefahrten beteiligt gewesen, da er Postfächer geleert habe, die im Zusammenhang mit diesen Kaffeefahrten eingerichtet worden seien. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers habe in der mündlichen Verhandlung die Tatbeteiligung seines Mandanten zugegeben. Bei Kaffeefahrten würden solche Gewinnversprechungen nur gemacht, um Verbraucher (vor allem ältere Menschen) zu den Veranstaltungen zu locken, ohne die Gewinne auszuzahlen. Das Verwaltungsgericht verwies in dem Urteil darauf, dass die gegen den Kläger durchgeführten umfangreichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zwar eingestellt worden seien. Die Gewinnversprechungen widersprächen aber den gewerberechtlichen Vorschriften. Die Gewerbeordnung wolle verhindern, dass geschäftlich unerfahrene Menschen übervorteilt würden. Es solle gerade verhindert werden, dass ältere Menschen einem psychologischen Kaufzwang ausgesetzt würden. Der Kläger habe sich durch sein Verhalten in der Vergangenheit als gewerberechtlich unzuverlässig erwiesen.

Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 22. April 2010 – 12 A 1106/09

Quelle und vollständiger Bericht: Rechtslupe

28.04.10

Werbeanrufe von in.tello und der Verbraucherschutz

Eigentlich sind Werbeanrufe verboten, doch Callcenter haben Wege gefunden, die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen. Ruhe vor Werbeanrufen? Für ca. 100 € pro Jahr kann man das haben. Aber wer steckt dahinter?

... Die Anrufer arbeiten mit den gleichen Methoden wie die, vor denen sie schützen wollen. Vor allem ältere Menschen werden als Kunden angeworben. Kurz darauf folgen hohe Rechnungen. ...

Hinter „Verbraucherschutz 24“ steckt die Potsdamer Firma "in.tello". Gegen diese hat die Verbraucherzentrale nach einer erfolglosen Abmahnung nun Klage eingereicht. "in.tello" ist ein großes Call-Center-Unternehmen, das für viele Auftraggeber tätig ist: darunter Telekommunikationsanbieter, Energieversorger, Versicherungen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: rbb-online - was

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Verbraucherzentrale stoppt Lottofirma

Untergeschobene Verträge erfolgreich abgemahnt

Der Verbraucherzentrale Brandenburg ist es wieder einmal gelungen, unseriöse Geschäftspraktiken eines Unternehmens zu beenden: Im März hatte sie nach vielen Verbraucherbeschwerden über untergeschobene Verträge die Lottofirma BSG aus Gütersloh abgemahnt. Nun musste die Firma erklären, Verbrauchern künftig nicht mehr ohne ausdrückliche Einwilligung Verträge für die "Tippgemeinschaft TG 6 Richtige" zu unterstellen und/oder Abbuchungen vom Konto anzukündigen. Außerdem hat sie ordnungsgemäß über den Widerruf zu belehren. Falls die BSG dagegen verstößt, hat sie jeweils 5.000 Euro Vertragsstrafe zu zahlen.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

Serienbetrüger prellen Urlauber um Millionen

Reisebetrug in großem Stil

Scheinbar waren die Angebote im Internet seriös: Nilkreuzfahrten, Pauschalreisen in die Türkei oder die Dominikanische Republik. Aber sobald die Kunden das Geld für die Reise überwiesen hatten, löste sich der Veranstalter auf.

.....

Nach Angaben der Kölner Polizei soll die mutmaßliche Bande, der Elsenbroich aufgesessen ist, in den vergangenen Monaten mindestens vier Reiseveranstalter gegründet haben. Unter anderem Sandreisen in Euskirchen und Rhein-Reisen in Köln, ...

Die Schäden belaufen sich auf etwa 1.000 bis zu 10.000 Euro pro Kunden und auf fast vier Millionen Euro insgesamt. ...

Die Gründer von Rhein-Reisen und Sandreisen sind inzwischen zum Teil abgetaucht. Nach Erkenntnissen der Polizei sollen sie auch in der Türkei Reise-Unternehmen betreiben. Ihre Briefkästen sind vollgestopft mit Post von Gerichten und Anwälten. Die Polizei hat Anhaltspunkte dafür, dass sie in Deutschland schon ihren nächsten Coup planen.

Quelle und vollständiger Bericht mit Video: WDR - Panorama

Gericht verweigert Kaffeefahrtbetreiber die Lizenz

Ein erfreuliches Urteil hat das Verwaltungsgericht Oldenburg gefällt und damit im Sinne der Verbraucher entschieden. Um an die erforderliche Reisegewerbekarte zu gelangen, hatte ein Veranstalter von Kaffeefahrten geklagt. Zuvor wurde ihm diese Lizenz verweigert. Dagegen setzte sich der Mann zur Wehr und klagte. Doch die Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg spielten da nicht mit und wiesen die Klage ab, mit der die Erteilung einer Reisegewerbekarte erstritten werden sollte.

Der Kläger sei an der Durchführung unzulässiger Kaffeefahrten beteiligt gewesen, da er Postfächer geleert habe, die im Zusammenhang mit diesen Kaffeefahrten eingerichtet worden seien. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers habe in der mündlichen Verhandlung die Tatbeteiligung seines Mandanten zugegeben. Bei Kaffeefahrten würden solche Gewinnversprechungen nur gemacht, um Verbraucher (vor allem ältere Menschen) zu den Veranstaltungen zu locken, ohne die Gewinne auszuzahlen. Das Verwaltungsgericht verwies in dem Urteil darauf, dass die gegen den Kläger durchgeführten umfangreichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zwar eingestellt worden seien. Die Gewinnversprechungen widersprächen aber den gewerberechtlichen Vorschriften. Die Gewerbeordnung wolle verhindern, dass geschäftlich unerfahrene Menschen übervorteilt würden. Es solle gerade verhindert werden, dass ältere Menschen einem psychologischen Kaufzwang ausgesetzt würden. Der Kläger habe sich durch sein Verhalten in der Vergangenheit als gewerberechtlich unzuverlässig erwiesen.

Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 22. April 2010 – 12 A 1106/09

Quelle und vollständiger Bericht: Rechtslupe

Akte 2010 berichtete über die Gratisproben-Mafia

Produkttester sein von ausgewählten Elektronikartikeln, wer möchte das nicht? Egal ob Laptop, Kaffeemaschine oder Schlagbohrer, all diese Gegenstände darf man nach der Testphase angeblich sogar behalten! Was viele nicht wissen, der Produkttest ist nicht kostenlos - schnell tappt man in die Kostenfalle. Und: Die angepriesenen Testartikel gibt's dann gar nicht. Ein teurer Spaß! Über die Abzocker der "Forschungsgruppe ProFana" hat AKTE bereits Anfang des Jahres berichtet, jetzt gibt es neue Erkenntnisse und einen Rechtsanwalt, der im Namen der Abzockfirma dubiose Rechnungen verschickt.

Quelle: Sat1 - Akte 2010

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

Promotionfactory mit Abo-Abzocke am laufenden Band

Das dubiose Geschäftsgebaren einer Firma Promotionfactory lässt zur Zeit die Wellen hoch schlagen. Was für die meisten Opfer als simples Gewinnspiel begann, entpuppte sich später als dreiste Abofalle.

Eine Unternehmung namens Promotionfactory Ltd. und/ oder KG, Bremer Str. 217, 27498 Helgoland, info(at)romotionfactory.eu, (promotionfactory.eu), verspricht eine Gewinnchance für eine zeitbezogene Nutzung eines Personenkraftwagens. Gestaltet ist das Teilnahmeformular durch die Angabefelder zu den persönlichen Daten des Teilnehmers auf der Vorderseite, rückseitig werden Fragen zum Thema Autobild gestellt. Der Verbraucher trägt seine persönliche 6-stellige Glückszahl ein und schon bestünde die Möglichkeit einen Golf VI ein Jahr kostenlos zu Nutzen.

Übersehbar mitgeteilt wird, die verpflichtende Teilnahme an mindestens 50 weiteren Sonderverlosungen, die es gratis für einen Monat, anschließend für 8,00 €/ Monat Teilnahmegebühr bei einer Laufzeit von 24 Monaten ...

Quelle: s-o-z.de

Die Abzocke mit den untergeschobenen Abonnements ist nicht die einzige Ungereimtheit der Firma Promotionfactory. Geworben wird mit einer Verlosung. Diese soll ausgerechnet in Räumen stattfinden, deren Hausherr davon aber keinerlei Kenntnis hat.

Auch am Donnerstag stand der schicke schwarze Golf vor dem Forum – rote Schilder weisen auf eine Verlosung hin, die am 9. September in der Stadthalle stattfinden soll ...

.....

Und die Verlosung in der Stadthalle? Hausherrin, STM-Chefin Inge Kammerichs, sagte dazu: „Das macht keinen seriösen Eindruck. Wir distanzieren uns ausdrücklich. Bei uns ist nichts gebucht.”

Rainer Dedie, den Inhaber der in die „Verlosung” einbezogenen Mediafactory Ltd. & Co. KG mit Sitz in Solingen, ...

Quelle: DerWesten

Auch bei den veröffentlichten Gewinnlisten gibt es Merkwürdigkeiten zu beobachten. Anscheinend geht es dem Veranstalter nur um die Sammlung von persönlichen Daten. Die angeblichen Gewinner, sofern es sie überhaupt gibt, sind oft unwissend und überrascht bezüglich des vermeintlichen Gewinns.

Die zuvor in Solingen ansässige «Promotionfactory» hat es derweil auf die hohe See verschlagen - Helgoland firmiert nun als Firmensitz. Zu erreichen war dort am Freitag niemand. Gleiches gilt für eine andere Firma in Solingen, die der «Promotionfactory»-Gesellschafter betreibt. Im Internet hat man aber schon Gewinnlisten veröffentlicht. Darauf stehen auch Aachener, deren bescheidene Gewinne vom Staubsauger über Akku-Schrauber bis zum Acht-Kilo-Haribo-Paket reichen. Viele dieser Namen findet man nicht im Telefonbuch, ob Gewinne geflossen sind, ist unklar.

«Nein», sagt dazu eine Aachenerin, die im März ein Reisekoffer-Set gewonnen haben soll. Davon weiß sie nichts, wohl aber hat sie seit Freitag eine Abo-Rechnung. ...

Quelle: Aachener Nachrichten online

Vor der Promotionfactory und den Folgen einer Teilnahme an deren Gewinnspiel warnte auch schon die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Statt der versprochenen Gewinne am laufenden Band werden den Teilnehmern Abo-Verträge untergeschoben, die Gesamtkosten in Höhe von 192,- Euro verursachen..

Statt "Gewinne am laufenden Band", wie von "Promotionfactory" angekündigt, fischen arglose Bürger zurzeit eine Zahlungsaufforderung dieser Firma mit Sitz in Helgoland aus ihrem Briefkasten. Darin werden die Empfänger aufgefordert, zwei Jahre lang monatlich acht Euro für die Teilnahme an Sonderverlosungen bei Gewinnspielen zu zahlen. Mit dreistem Druck wird den Angeschriebenen auch noch die Zahlung einer "einmaligen Anmeldegebühr für Ihre Registrierung" von 29 Euro angedroht, sollten sie ihren Teilnahmeanteil für das komplette erste Jahr nicht fristgerecht überweisen.

Geködert wurden die vermeintlichen Gewinnspiel-Abonnenten vor Wochen bei einer Teilnahme an einer kostenlosen Verlosung eines VW-Golfs auf der Straße: Um den lukrativen Preis zu gewinnen, mussten Teilnehmer eine Karte mit ihrer Adresse und Unterschrift in das Innere des Wagens befördern. Übersehen haben sie hierbei, dass sie sich damit gleichzeitig schienbar ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von insgesamt 192 Euro eingehandelt haben. Eine entsprechende Passage stand im Kleingedruckten auf der Rückseite der Teilnahmekarte.

Für die Verbraucherzentrale ist der vermeintliche Coup der Helgoländer Firma ein klarer Fall von Täuschung. Unserer Auffassung nach ist kein Vertrag zustandegekommen, auf den sich Promotionfactory berufen und die angegebenen Zahlungen einfordern könnte. Betroffene müssen nicht zahlen! ...

Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Die zuvor schon erwähnte Firma Promotionfactory Ltd. & Co. KG ist seit dem Jahr 2005 im Handelsregister eingetragen. Seit deren Neueintragung hat es dort keine Veränderungen mehr gegeben.

Amtsgericht Wuppertal Aktenzeichen: HRA 21770: Bekannt gemacht am: 06.10.2005     12:00 Uhr

In ( ). gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Neueintragungen

05.10.2005

Mediafactory Ltd. & Co. KG, Solingen (Gasstr. 56, 42657 Solingen, Verwaltung eigenen Vermögens). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Domizile Verwaltungs Limited, Milton Keynes/Großbritannien (GmbH englischen Rechts, Register of Companies for England and Wales Nr. 04912772). Der Sitz ist von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf, HRA 17027) nach Solingen verlegt. Die Firma der Gesellschaft sowie der persönlich haftenden Gesellschafterin ist geändert.

Quelle: Handelsregister

Die als Gesellschafter operierende Firma Domizile Verwaltungs Limited lässt sich im britischen Handelsregister aktuell nicht (mehr) finden. Aber der Eintrag unter der angegebenen Company-Nr. 04912772 ist recht aufschlussreich.

  • Name & Registered Office:
    DEUTSCHE VERWALTUNGS LIMITED
    76 HIGH STREET
    NEWPORT PAGNELL MILTON KEYNES
    BUCKINGHAMSHIRE
    MK16 8AQ
    Company No. 04912772

    Status: Active
    Date of Incorporation: 26/09/2003

    Country of Origin: United Kingdom
    Company Type: Private Limited Company
    Nature of Business (SIC(03)):
    7499 - Non-trading company
    Accounting Reference Date: 30/09
    Last Accounts Made Up To: 30/09/2009 (DORMANT)
    Next Accounts Due: 30/06/2011
    Last Return Made Up To: 26/09/2009
    Next Return Due: 24/10/2010
    Last Members List: 26/09/2009
    Previous Names:
    Date of change Previous Name
    21/01/2004 CEDRA VERWALTUNGS LIMITED
    17/10/2009 DOMIZILE VERWALTUNGS LIMITED

Demnach wurde der Name im brit. Handelsregister bereits im September 2009 geändert. Und das deutsche Handelsregister weiss noch nichts davon? Dauert es sooo lange bis dort eine Änderung im vorgenommen wird? Oder gehört das auch zur Verschleierung der Verantwortlichkeiten wie die plötzliche Sitzverlegung nach Helgoland?

27.04.10

Wenn Firmennamen nur Schall und Rauch sind

Hand aufs Herz, kennen Sie noch die Nutzlosdienste der Firmen Premia Win GmbH, Vitaactive Ltd. oder der Xentria AG, um nur einige zu nennen? Vermutlich nur, wenn Sie sich als Opfer der Abzocker damit beschäftigen mussten. Die genannten Firmen gibt es zwar nicht mehr, aber die Gauner Verantwortlichen treiben im Internet immer noch ihr Unwesen mit dubiosen oder betrügerisch anmutenden Geschäftspraktiken. Während wohl jeder seriöse Geschäftsmann viel Wert auf ein positives Renommee seines Unternehmens und den Firmennamen legt, ist bei den Abzockern ein ständiger Wechsel zu verzeichnen. Die Lektüre über die Firmengeflechte des Mega-DownloadNetz, des Zuger Kreisels oder des Frankfurter Kreisels sprechen Bände.

Auch bei den als Eintreiber von Forderungen bekannten Firmen wird schnell mal der Firmenname oder die entsprechende Abkürzung geändert. Damit kann mit einem noch unbekannten und unbelasteten Namen weiterhin schamlos abgezockt werden. Zuletzt gab es beispielsweise eine Änderung bei der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH. Deren Geschäftsführerin, Katja Günther, ist vielen als Deutschlands dreisteste Gewinnmaximiererin bekannt.

Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 178162: Bekannt gemacht am: 24.03.2010 12:00 Uhr

In ( ). gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Veränderungen

22.03.2010

RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH, München, Elisabethstr. 91, 80797 München.Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2010 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH.

Zuvor hatte auch schon Bernhard Soldwisch den Namen seines Unternehmens DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH ändern lassen.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 118815 B
Bekannt gemacht am: 04.12.2009 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Veränderungen

02.12.2009

DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Berlin, Bundesallee 47, 10715 Berlin. Firma: DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.11.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma)..

Mit dem derzeitigen Namen DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH wird aktuell über mehrere Pressemitteilungen versucht, den Druck auf Opfer zu erhöhen und sie zur Zahlung zu bewegen. Auch die Ankündigung über Beantragung gerichtlicher Mahnbescheide gehört wohl eher in diese Kategorie. Die rechtlichen Bewertungen der Pressemitteilungen entbehren aber jeglicher Grundlage und dienen lediglich der Einschüchterung. Fallen Sie nicht darauf rein.

Aktuell tritt auch ein Abzocker mit einem bekannten Projekt unter neuem Namen auf. Von Alexander Hennig wurde von dem Portal hypersoftware.de die identische Kopie softwarerapid.de ins Netz gestellt. Und nicht nur der Name des Portals wurde geändert. Im Impressum ist als Firmierung nun eine iConnect Entertainment eingetragen statt der zuvor bekannt gewordenen AHTL Webservices.

Verbraucherzentrale und LKA warnen vor Abzocke der Antassia GmbH

Antassia GmbH bittet weiterhin zur Kasse

Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufen sich derzeit Anfragen zu fragwürdigen Rechnungen des Internetportals "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz.
Der Seitenbetreiber bittet Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen haben. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchen die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren. "Lassen Sie sich durch Rechnungen und Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist."

Zum Hintergrund: Die Betroffenen hatten auf der Seite nach kostenlosen Programmen wie "OpenOffice", "Adobe Flash Player" oder nach Virenschutzprogrammen gesucht. Nach mehreren Klicks kamen sie zu einer Anmeldeseite. Neben einer Eingabemaske für persönliche Daten fand sich dort ein kaum erkennbarer Hinweis auf Kosten in Höhe von 96 Euro und eine Laufzeit von einem Jahr. In der Annahme, die geforderten Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen.
Unter dem Anmeldeformular hat der Verbraucher die Erklärung "Ja, ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzerklärung und habe die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen" mit einem Häkchen zu versehen, bevor er die Anmeldung absendet. Besonders dreist: Eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten die Verbraucher nicht. Die Rechnung und auch die Mahnung kommen per E-Mail. Der Versuch einer Antwortmail scheitert.

In jüngster Vergangenheit warnte auch das Landeskriminalamt in vergleichbaren Verfahren bzw. bei solchen Abzocken u.a. mit dem Hinweis, der Zahlungsaufforderung eines solchen Anbieters nicht nachzukommen, solange ein Vertragsabschluss nicht belegt werden kann.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. sieht beim Vorgehen der seit Jahren wegen diverser dubioser Geschäfte bekannten Firma Antassia hier möglicherweise sogar einen versuchten Betrug, denn die Aufmachung des Internetportals www.top-of-software.de und die Art und Weise, wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, ist so gestaltet, dass die Nutzer getäuscht werden und der Anbieter sich dadurch einen Vermögensvorteil verschaffen kann. Der für die GmbH tätige Rechtsanwalt Olaf Tank mahnt im Namen von Antassia die vermeintlichen Forderungen an. Betroffene sollten sich hierdurch jedoch nicht einschüchtern lassen. ...

Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Verbraucherschutz warnt vor Abzocke bei opendownload

Der Verbraucherschutz warnt vor dem Besuch der Internetseite opendownload.de. Auf der Seite lauert eine fiese Abofalle!

Wer dort nach kostenloser Software sucht, kann ganz schnell am Haken der Betrüger hängen.

Nach einer Registrierung auf der Seite wird dem Kunden per Mail eine Rechnung von 96 Euro ausgestellt - für einen angeblich abgeschlossenen Zweijahresvertrag.

Die Experten raten, die Rechnung nicht zu bezahlen und auch etwaige Mahnungen und Anwaltsschreiben zu ignorieren. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Express.de

26.04.10

Strafanzeige gegen FDP-Delegierten Tobias Huch

Eine von Tobias Huch auf seinem Twitter-Accout veröffentlichte Äußerung sorgt für Wirbel bei den Kriminalbeamten und hat dazu geführt, dass eine Strafanzeige erstattet wurde. Anlässlich einer Demonstration des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) für eine bessere Ausbildung und gegen die Überalterung bei der Kripo war von Tobias Huch auf Twitter zu lesen:

BDK fordert Gestapo 2.0 und will die Vorratsdatenspeicherung wieder

Diese "Beschimpfung in Nazi-Manier" ist nach Ansicht des BDK "eine strafrechtlich relevante Äußerung, die verfolgt werden muss", so ist es auf der Webseite des BDK zu lesen.

FDP-Delegierter stellt BDK mit Gestapo gleich

„Das darf sich ein Politiker nicht erlauben, ich habe bereits für den Bund Deutscher Kriminalbeamter eine Strafanzeige an das Landeskriminalamt Düsseldorf übermittelt“, ist die Reaktion des BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen auf einen Twitter-Beitrag des FDP Delegierten Tobias Huch vom 24.04.2010.

Quelle und vollständige Mitteilung: bdk.de

23.04.10

Ermittlungen gegen Betrüger, 3 Täter in U-Haft

Die Staatsanwaltschaft Görlitz ermittelt gegen eine Betrügerbande. Dabei seien bereits in der vergangenen Woche in Berlin, Sachsen, Brandenburg und Tschechien bei neun Tatverdächtigen 14 Objekte durchsucht worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Den Beschuldigten werde vorgeworfen, seit 2007 über das Internet fast 40 000 gefälschte oder manipulierte Datenträger mit dem Betriebssystem Microsoft Windows XP vertrieben zu haben.

Ermittelt werde wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz. Bei den Durchsuchungen wurden den Angaben zufolge unter anderem PCs und Festplatten, Handys und mehrere Tausend CDs beschlagnahmt. Ein 51-Jähriger und ein 27-Jähriger seien in Untersuchungshaft, eine 24-Jährige befinde sich in Tschechien in Auslieferungshaft. Gegen eine 43-Jährige wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. An den Durchsuchungen waren 88 Beamte beteiligt.

Quelle: freiepresse.de

Schlag gegen international agierende Betrügerbande

Die Ermittler des Kommissariats 21/22 in Rüsselsheim haben einer international agierenden Betrügerbande das Handwerk gelegt. Der Gruppe werden Betrugs- und Geldwäschedelikte vorgeworfen, durch die zahlreichen Firmen und Banken aus dem gesamten Bundesgebiet ein Schaden von 2.500.000 Euro entstanden ist.

Erste Hinweise auf die Bande gingen bei der Polizei im April 2009 ein. Eine Baumaschinenfirma erstattete damals Strafanzeige wegen Unterschlagung von vier Gabelstaplern. Die Arbeitsmaschinen waren an eine Firma in Ginsheim-Gustavsburg geliefert worden. Bezahlt wurden die Gabelstapler jedoch nicht. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei dem Betrieb in Ginsheim-Gustavsburg um eine Scheinfirma. Durch umfangreiche Ermittlungen, bei denen die Rüsselsheimer Kripo von Polizeidienststellen im gesamten Bundesgebiet und Europa unterstützt wurde, kamen die Beamten den Machenschaften der siebenköpfigen Bande auf die Spur.

Nach bisherigen Erkenntnissen kauften die Ganoven seit April 2008 unter falschen Personalien diverse Firmen auf. Über diese Unternehmen schloss die Gruppe Kauf- und Leasingverträge für Baumaschinen, Lastwagen und Pkw ab. Nach Lieferung der Fahrzeuge blieb die vertraglich vereinbarte Ratenzahlung jedoch aus. Die Baumaschinen und Kraftfahrzeuge wurden dann ins Ausland, hauptsächlich in die Türkei und afrikanische Länder, verkauft.

Das erhaltene Geld wuschen die Betrüger meist in Deutschland. Finanzermittler des Polizeipräsidiums Südhessen konnten der Bande eine Vielzahl von Geldwäschedelikten nachweisen.

Auch verschiedene Fahrzeuge, die die Ganoven unterschlagen hatten, konnten ausfindig gemacht werden. So stellte die Polizei in Griechenland einen Kettendozer sicher, der inzwischen wieder nach Deutschland zurückgebracht werden konnte. In anderen Fällen führte die Spur der Baumaschinen nach Nigeria, in den Libanon und die Türkei.

Am Montag (19.04.10) schlugen die Ermittler zu. In Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, im Taunus und im Raum Nürnberg wurden zeitgleich mehrere Wohnungen und Gewerberäume durchsucht. Dabei stellten die Beamten umfangreiche Beweismittel sicher und nahmen vier Tatverdächtige im Alter von 19 bis 43 Jahren fest. Während einer der Männer wieder auf freiem Fuß ist, wurden gegen drei seiner Komplizen aus dem Rhein-Main-Gebiet im Rahmen einer Vorführung beim Amtsgericht Darmstadt Haftbefehle erlassen. Nach zwei weiteren 36 Jahre alten Bandenmitgliedern wird noch gefahndet. Die Ermittlungen gegen die Gruppe dauern an.

Quelle: Presseportal

21.04.10

Die Tricks der Büttelborner Abzockbrüder

Eigentlich wollte sich Roman Kaiser nur das kostenlose Programm "Adobe Reader" auf seinen Computer runterladen. Doch plötzlich bekam er eine saftige Rechnung. Von einem Anbieter namens "Top of Software".

Quelle und Video: Spiegel online - Die Tricks der Internetabzocker

Die Abzocke mit dem Portal Top-of-Software der Antassia GmbH wird faktisch von den Brüdern Schmidtlein betrieben, die mit Alexander Varin als Strohmann Geschäftsführer einen Cousin von Villiam Adamca eingesetzt haben. Villiam Adamca wiederum ist bei Firmen des Michael Burat als Strohmann Geschäftsführer tätig.

Quelle: youtube - scamnewsTV

Busreisende von Betrügern abgezockt

Es ist der neueste Trick unter den Betrügern: Die Opfer werden mit der Aussicht auf Gewinne ins Ausland gekarrt, dort um ihr Erspartes erleichtert. Die Täter schrecken vor nichts zurück, fälschen sogar die Unterschriften ihrer Opfer, um sich dann selbst Geld zu überweisen! ...

Eine kostenlose Ausflugsfahrt ins tschechische Ceske Velenice, die noch mit der Chance auf den Gewinn einer Kreuzfahrt im Wert von 10.000 Euro versüßt wird: Die von der Salzburger „Firma“ Euro Plus 24 UG an Haushalte in ...

... Anstatt in Ceske Velenice zu halten, wurden die Ausflügler 17 Kilometer weiter ins Landesinnere gekarrt. Dort mussten sie Gebühren zahlen (rund 60 Euro pro Paar), die Rechnungen unterschreiben.

Geschickt entlockten die Betrüger ihren Opfern die Kontodaten. ...
... staunte nicht schlecht, als sie Tage später auf ihr Konto blickte: Mit ihrer Unterschrift wurden 500 Euro nach Deutschland überwiesen:

Quelle und vollständiger Bericht: Heute.at

Akte 2010: Vorkassebetrug vermeintlicher Online-Shops

Abzockfalle Vorkasse: Worauf Sie bei Internetgeschäften achten müssen

Eine neue Waschmaschine – rund 50 Prozent unter Ladenpreis. Ein Laptop für 175 Euro, ein Kaffeeautomat für 650 Euro. Wenn das Internet zum Schnäppchenparadies wird, gilt es ganz besonders aufzupassen. Das Super-Billig-Angebot enttarnt sich nur allzu schnell als Abzockfalle. „elektronik-direkthandel24“ - ein Hochglanz-Onlineshop mit Elektronikartikeln zu Niedrigstpreisen: Mit Abholadresse, fünf Firmentelefonnummern und deutschem Bankkonto täuschen die Betreiber einen seriösen Onlinehandel vor. Glücklich bezahlen die Schnäppchenjäger ihre Errungenschaften per Vorkasse... und dann schnappt die Abzockfalle zu! Ware hat bislang niemand erhalten. Akte begibt sich auf Spurensuche: Was steckt hinter der Firmenadresse auf der Ostseeinsel Hiddensee? Woher kommen die deutschen Konten und wer sind die Hintermänner des groß angelegten Internet-Scheingeschäftes?

AKTE 20.10 über Geschäfte mit Vorkasse

Quelle: Sat1 - Akte 2010

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

20.04.10

Top-of-Software.de: die Abofalle der Antassia GmbH

Die Internet-Seite scheint unverdächtig, Download-Angebote scheinbar kostenlos. Jedoch im Kleingedruckten ist ein Abo-Vertrag versteckt. Dann jedoch verschicken Anwälte Mahnungen, damit die unfreiwillig abgeschlossenen Abos auch bezahlt werden. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Vielen Verbrauchern in Berlin und Brandenburg flatterte in den vergangenen Wochen Post vom Anwalt ins Haus. Dabei handelte es sich um einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung über 138 Euro. Die Empfänger sollen angeblich das Angebot der Internetseite "Top-of- Software" genutzt haben. Doch Verbraucherschützer warnen: Es handelt sich um eine Abo-Falle.

Auf den ersten Blick erweckt die Seite den Eindruck, als sei sie kostenlos. Bei der angebotenen Software handelt es sich zumeist um Programme, die man sich üblicherweise im Internet umsonst runterladen kann. Doch wer sich bei "Top-of-software" registriert, der tappt in die Kostenfalle. Die Betreiber behaupten, der Nutzer habe ein Abo abgeschlossen. Inzwischen liegen mehrere hundert Anzeigen gegen die Internet-Abzocker vor. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Doch ein Betrug ist schwer nachzuweisen, weil die Kosten auf der Seite erwähnt werden. Trotzdem sehen Verbraucherschützer darin eine arglistige Täuschung. Ihre Empfehlung: Die dubiosen Rechnungen auf keinen Fall zahlen! /p>

Quelle: RBB-Was! - Abofallen im Internet

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Test warnt: Betrüger wollen Kontodaten am Telefon abfragen

Aktuell wird der Name der Stiftung Warentest von Betrügern mißbraucht, welche angeblich auf der Suche nach Testern sind. In Wahrheit versuchen die Gauner aber lediglich, an die Kontodaten der angerufenen Personen zu gelangen. Diese Daten sollten Sie keinesfalls am Telefon preisgeben.

test.de warnt: Anrufer, die angeblich im Auftrag der Stiftung Warentest nach Testern suchen und nach Bankdaten fragen, sind mutmaßlich Betrüger. Mitarbeiter der Stiftung Warentest rufen Sie nicht unaufgefordert und ohne Einwilligung an und fragen schon gar nicht nach Ihrer Bankverbindung.

Neue Masche

Gleich mehrere Betroffene meldeten sich beim Leserservice und der Pressestelle der Stiftung Warentest. Ein Mann habe behauptet, die Stiftung Warentest suche Tester für bestimmte Produkte. Dafür zahle Sie 600 Euro. Weitere 100 Euro könne verdienen, wer an einer Umfrage teilnehme. Voraussetzung: die Bankverbindung. Die Telefonnummer, die dabei im Display angezeigt wird, ist offenbar falsch; jedenfalls ist kein Rückruf möglich. test.de warnt: Solche Anrufe sind mutmaßlich Betrugsversuche. Mit der Stiftung Warentest haben die Anrufer nichts zu tun.

Datenklau statt Verbraucherschutz

Wenn Stiftung Warentest Ihre Unterstützung braucht, veröffentlicht Sie einen Aufruf auf www.test.de und gegebenenfalls auch in den Zeitschriften test und Finanztest. Niemals ruft Stiftung Warentest Sie ohne Aufforderung und Einwilligung an. Die neue Masche erinnert an die jüngst gemeldeten Betrugsversuche im Namen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und der Bundesnetzagentur.

Quelle: test.de

Update zur Abzocke mit KFZ-Formalitäten

Leider sahen wir uns gezwungen, den Beitrag über die kostenpflichtigen Informationen rund um die Kfz-Zulassung und das Straßenverkehrsamt zu entfernen. Die Redaktion bezog sich bei ihrem Beitrag auf den Bericht Teure Hotline für Auto-Infos von DerWesten. Dieser Bericht wurde wegen des Schreibens eines Anwalts inzwischen gelöscht. Weil nunmehr kein Bezug mehr zu unseren weiteren Ausführungen vorhanden waren, haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen.

Weiter im ursprünglichen Beitrag Teure Hotline und Abzocke bei Kfz-Formalitäten

18.04.10

Rückzahlungen an Opfer der Gewinnspielabzocke möglich

Auf eine Rückzahlung der zu unrecht einkassierten Beiträgen können Opfer der Lotto- und Gewinnspielmafia hoffen, wenn von bei den Abbuchungen als Verwendungszweck Namen wie bonustipp49, gewinnkomet.com, spielfox.de, startipp200.com, sunnytipp.com, tippline, tipptresor.com, win2deal und WINTIPP88 auftauchen. Betrieben wurden diese vermeintlichen Dienste von den Firmen TFH AG aus dem schweizerischen Cham oder die S & S Service & Solution GmbH & Co. KG aus Paderborn handelt. Gegen die Verantwortlichen beider Firmen wir wegen Betrugsverdacht ermittelt. Im Zuge des Verfahrens wurden Konten beschlagnahmt auf denen sich eine Gesamtsumme von über einer halben Million Euro befanden. Im Rahmen der Rückgewinnungshilfe soll die ergaunerte Beute an die Geschädigten zurückfließen.

Staatsanwaltschaft Bielefeld

6 Js 122/09 VAM

In dem o.g. Ermittlungsverfahren besteht gegen die Verantwortlichen der Firmen TFH AG, Hinterbergstr. 9, CH-6330 Cham und S & S Service & Solution GmbH & Co. KG, Marfordingweg 2, 33102 Paderborn, der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges. Nach bisherigen Erkenntnissen riefen Mitarbeiter der von der Firma S & S betriebenen Callcenter eine Vielzahl von Personen an, die zuvor in keinem vertraglichen Verhältnis zu den vorgenannten Firmen standen, und täuschten vor, diese hätten an einem zunächst kostenfreien, zukünftig jedoch entgeltpflichtigen Gewinnspiel teilgenommen: Soweit die Angerufenen sich zur Nennung ihrer Kontodaten verleiten ließen, wurden durch die TFH AG eigenmächtig Lastschriftabbuchungen veranlasst. Als Verwendungszweck wurden bei den Abbuchungen Namen wie „bonustipp49“, „gewinnkomet.com“, „spielfox.de“, „startipp200.com“, „sunnytipp.com“, „tippline“, „tipptresor.com“, „win2deal“ und „WINTIPP88“ verwendet.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt Rückgewinnungshilfe zugunsten der Geschädigten durch. Folgende Vermögenswerte wurden vorläufig gesichert:

  • Forderungen der TFH AG gegen die Sparkasse Paderborn auf Grund des Arrestes des AG Bielefeld vom 18.01.2010 (9 Gs 275/10). Guthaben am 31.03.2010: Konto 64030: 202.506,73 € Konto 94326: 166.357,21 €

  • Forderungen der afendis payment solutions AG, Marsstraße 26, 80335 München, gegen den Bankverein Werther (Westfalen) aus dem Konto 260 133 710 auf Grund des Arrestes des AG Bielefeld vom 15.01.2010 (9 Gs 239/10): Guthaben am 31.03.2010: 167.140,71 €
    Die afendis payment solutions AG war Zahlungsabwicklerin der TFH AG, der das Kontoguthaben daher wirtschaftlich zuzuordnen ist.

Verletzte, die auf die gepfändeten Guthaben zugreifen wollen, müssen wie folgt vorgehen:

  1. Sie beschaffen sich einen zivilrechtlichen Titel (Vollstreckungsbescheid, vollstreckbares Zivilurteil, dinglicher Arrest o.ä.). Auf Grund dieses Titels betreiben sie die Zwangsvollstreckung in die o.g. gesicherten Vermögenswerte. Sie beantragen dann beim Strafgericht gemäß § 111g Absatz 2 StPO die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung. Hierbei muss glaubhaft gemacht werden, dass die zivilrechtlichen Ansprüche aus der Straftat erwachsen sind.

  2. Da die Staatsanwaltschaft Bielefeld die o.g. Forderungen mit der Maßgabe gepfändet hat, dass Rücklastschriften durch die betroffenen Banken zuzulassen sind, besteht u.U. auch die Möglichkeit, dem durch die TFH AG veranlassten Lasteinschrifteinzug nachträglich zu widersprechen.

Die gesicherten Kontoforderungen werden voraussichtlich nicht ausreichen, um alle Verletzten zu entschädigen. Die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen werden meist zudem nur bis zur Fällung des erstinstanzlichen strafrechtlichen Urteils aufrechterhalten. Es empfiehlt sich daher, umgehend tätig zu werden.

Die Staatsanwaltschaft darf weder schriftlich noch telefonisch weitere Empfehlungen für die Durchsetzung der zivilrechtlichen Forderungen geben.

Quelle: eBundesanzeiger

16.04.10

Collectus-Inkasso: ein Abzocker der sich für Verbraucher einsetzen will?

Es ist schon seltsam, wenn eine Person, welche seit ein paar Jahren in der Abzockbranche aktiv ist, sich jetzt angeblich für die Rechte von Verbrauchern stark machen will. Noch seltsamer ist aber, dass man dies offensichtlich als Eintreiber Inkassodienst vorhat. Die entsprechende Firma wurde bereits in das Handelsregister eingetragen und auf der Firmenwebseite stehen die ersten Einträge, die zur Verunsicherung von Opfern der Abzock- und Nutzlosbranche beitragen sollen.

"Collectus Initiative für Verbraucherschutz" - so las sich der Inhalt eines Google-Alerts und weckte mein Interesse. Nach eigener Beschreibung ist die Collectus Gesellschaft für Forderungsmanagement und Inkasso mbH ein Inkassobüro aus Frankfurt, welches sich für Verbraucherrechte einsetzt und Sie über Straftaten und Betrug im Internet informiert. Bei näherer Betrachtung wird klar, dass der Betreiber weiß wovon er spricht.

So findet sich unter Collectus-Verbraucherschutz.com bereits ein interessanter Eintrag vom 25.03.2010 mit dem Titel "Es bleibt dabei: Online-Abonnements sind kein Betrug". Leider fehlt hier der wichtige Zusatz, dass die Forderungen für Abzockangebote, denen ein "Online-Abonnement" zu Grunde liegt, gar nicht erst bestehen. Hinzu kommt, dass Gerichte das Eintreiben dieser Forderungen als Beihilfe zum versuchten Betrug (Olaf Tank und Katja Günther) oder als sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (Sven Schulze) beurteilen.

Als junges Unternehmen wird die Collectus Gesellschaft für Forderungsmanagement und Inkasso mbH wohl erst später für die Rechte der Verbraucher aktiv werden - um über Straftaten und Betrug im Internet zu informieren hat man sich jedoch eine vielversprechende Anschrift ausgesucht, die sozusagen "mittendrin" ist.

Collectus Gesellschaft für Forderungsmanagement und Inkasso mbH
Bockenheimer Landstraße 17
60325 Frankfurt a.M.

E-Mail:
Info2@Collectus-Inkasso.com

E-Mail:
Bitte verwenden Sie ausschließlich das Kontaktformular.

Handelsregister:
Amtsgericht Frankfurt a.M.
HRB 87715

Inkassozulassung:
OLG Frankfurt

Aufsichtsbehörde:
OLG Frankfurt

Berufsrechtliche Regelungen:
Die Collectus Gesellschaft für Forderungsmanagement und Inkasso mbH unterliegt dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das Sie im Wortlaut hier einsehen können.

Weitere Informationen:
Englischsprachige Webseite: Collectus USA
Collectus Verbraucherschutz

Die ausgewählte Anschrift der Collectus Gesellschaft für Forderungsmanagement und Inkasso mbH in der "Bockenheimer Landstraße 17 in 60325 Frankfurt" dient auch der IContent GmbH des Tomas Franco - in der Nachbarschaft residiert ein "Domainhändler" für den "Neugeboren(en) Wetterfrosch" und bei Frankfurt selbst ist Michael Burat nicht weit.

Das birgt natürlich enormes Potential für dieses neue, verbraucherfreundliche Inkassobüro um sich einzusetzen und Informationen zu sammeln. Da möchte man dem Geschäftsführer doch am liebsten gleich ein persönliches Dankeschön, für das Engagement, übermitteln, doch leider findet sich im Impressum weder eine Telefonnummer, noch Angaben zu einem verantwortlichen Ansprechpartner.

Auch unter den weiteren Domains der Collectus Gesellschaft für Forderungsmanagement und Inkasso mbHfindet sich leider kein Ansprechpartner, welche da wären:

  • Collectus.us
  • Collectus-Inkasso.com
  • Collectus-Inkassorecht.com
  • Collectus-Verbraucherschutz.com

Schade, werfen wir deshalb einen Blick in die Whois von Collectus-Verbraucherschutz.com:

owner-organization: Collectus Gesellschaft fuer Forderungsmanagement mbH
owner-fname: Host
owner-lname: Master
owner-street: Bockenheimer Landstr. 17
owner-city: Frankfurt
owner-zip: 60325
owner-country: DE
owner-phone: +49.69054121421
owner-fax: +49.69054121421
owner-email: hostmaster@collectus-inkasso.com

Zumindest eine Rufnummer - noch mehr Glück hat man mit der Network-Whois:

person: Andreas Polzer
address: Collectus - Gesellschaft fuer Forderungsmanagment und Inkasso mbH
address: Bockenheimer Landstr. 17
address: 60325 Frankfurt
phone: +49.69054121421

Na endlich, man kann sich also bei Herrn Andreas Polzer bedanken, doch moment, was hat Herr Polzer denn da für eine Mail-Adresse hinterlegt:

hostmaster@tarainform.com

Dies ist mehr als nur ein Indiz auf einschlägig bekannte Abzocker und Spammer, interessant - und was sagt uns eigentlich der Handelsregisterauszug der Collectus - Gesellschaft fuer Forderungsmanagment und Inkasso mbH:


Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 87715: Bekannt gemacht am: 22.03.2010 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

19.03.2010

Collectus - Gesellschaft für Forderungsmanagement und Inkasso mbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstr. 17, 60325 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2010. Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstr. 17, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: Nach Erlangung der erforderlichen behördlichen Erlaubnisse - der Betrieb eines Inkassobüros, der Aufbau und die Pflege einer Schuldnerdatenbank sowie die Erbringung aller sonstigen erlaubnisfreien Dienstleistungen, die der Betrieb eines Inkassobüros üblicherweise mit sich bringt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Riebold, Christian, Bad Hersfeld, *24.08.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Glückwunsch, eine wirklich steile Karriere die Herr Christian Riebold mittlerweile vorweisen kann - auf Abzocknews.de finden sich (nur zur Person) die folgenden Einträge:

10.01.2010: Die dreisten Drohungen der Vanus Limited für Downloadkoenig.com

31.12.2009: Warnungen vor Forderungen der CBS Collect Billing Solutions GmbH

13.10.2007: Abo-Fallen: Die Tricks der Internetabzocker werden raffinierter

Bleibt jetzt erst einmal abzuwarten, für welche "Online-Angebote" die Collectus - Gesellschaft für Forderungsmanagement und Inkasso mbH tätig werden wird. Bedanken möchte ich mich allerdings immer noch, doch nicht bei Herrn Christian Riebold, sondern beim OLG Frankfurt, welches die Inkassolizenz vergeben hat - sowas geschieht bundesweit leider immer wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder.

Weitere Informationen und Hintergründe zu Herrn Christian Riebold finden Sie auch auf den Infoportalen Antiabzockenet.Blogspot.com und Verbraucherabzocke.info.

Quelle: abzocknews.blogspot.com

Vielen Dank an Adrian Fuchs für die ausführliche Zusammenfassung.

Kostenlose Schufa-Auskunft kann teuer werden

Bei der kostenlosen Selbstauskunft von Auskunfteien wie Schufa oder Creditreform müssen die Verbraucher besonders aufpassen. Auch dabei kann man leicht in die Fänge von Abzockern geraten. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen in einer Pressemitteilung vor dubiosen Anbietern solcher Nutzlosdienste gewarnt.

Seit dem 01. April haben Verbraucher das Recht, von Auskunfteien eine kostenlose Selbstauskunft hinsichtlich der zu ihrer Person gespeicherten Daten abzufordern. "Dreiste Trittbrettfahrer verdienen damit dennoch viel Geld", ärgert sich Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Verbraucher sollten deshalb bei der Beantragung der Selbstauskunft genau aufpassen."

Auf Grund einer aktuellen Änderung im Bundesdatenschutzgesetz können Verbraucher unter anderem von Auskunfteien wie der SCHUFA, Bürgel, Creditreform oder infoscore einmal jährlich kostenlos eine schriftliche Datenübersicht zu ihrer Person erhalten. Sie offenbart unter anderem gespeicherte Informationen zu Anschriften, Girokonten, Kreditkarten, Kreditverträgen und Score-Werten. "Es ist durchaus ratsam, an Hand dieser Auskunft zu überprüfen, ob die gespeicherten Daten korrekt sind", sagt Heyer. In der Vergangenheit offenbarten sich oft Fehler bei den Einträgen, die im Geschäftsalltag für die Verbraucher dann negative Auswirkungen hatten. Viele Bürger sind in den ersten Apriltagen wohl auch deshalb der Empfehlung gefolgt und beantragten zum Beispiel bei der SCHUFA eine solche Eigenauskunft.

Dabei stießen manche auf die Internetseite www.meineselbstauskunft.de, die auf den ersten Blick durch ihre farbliche Gestaltung an die Internetseite der SCHUFA erinnert. Wer allerdings über diese Seite die kostenfreie Auskunft beantragt, zahlt für das Antragsformular 5,60 €. Nach Auskunft der SCHUFA sind bei ihr über diesen Weg schon mehr als 900 Anträge eingegangen. Auch für infosore- und Creditreform-Auskünfte werden die Antragsformulare kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Für den Verantwortlichen dieser Internetseite, einen Herrn Alexander Wirt aus 76547 Sinzheim, ist das schnell verdientes Geld. "Verbraucher sollten sich ihre hart verdienten Euro jedoch nicht so schnell aus der Tasche ziehen lassen", meint Andrea Heyer. Sie rät dazu, den Antrag für die kostenlose Datenübersicht direkt - das heißt ohne Umweg - bei den Auskunfteien zu bestellen. Allerdings müssen Verbraucher auch hier genau aufpassen, was sie beantragen. Neben der kostenlosen Selbstauskunft bietet zum Beispiel die SCHUFA auch eine kostenpflichtige Auskunft zum Preis von 18,50 € an. Diese nennt sie Bonitätsauskunft und ist in erster Linie zur Weitergabe an Dritte gedacht, also etwa wenn ein neuer Vermieter eine solche Auskunft verlangt.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

15.04.10

Schlag gegen die Lotto- und Gewinnspielmafia

Wie die Staatsanwaltschaft und die Polizei Essen gestern in einer gemeinsamen Presseerklärung mitteilten, hat die Sonderkommision Teleflachs in einer großangelegten Aktion mehrere Call-Center durchsucht, zahlreiche Tatverdächtige festgenommen und Werte von rund 6,4 Millionen Euro sichergestellt.

Nach mehrmonatigen Ermittlungen nahm die Polizei gestern (13.April) 64 Männer und Frauen fest.

Seit September 2009 ermittelt die EK Teleflachs gegen die mutmaßliche Betrügerbande.
Die hierarchisch gegliederte Gruppe gaukelte angerufenen Personen am Telefon vor, in der Vergangenheit an Gewinnspielen teilgenommen zu haben. Diese Teilnahme sei bisher kostenlos gewesen. Für die Zeit bis zu einer etwaigen Kündigung würden jetzt allerdings Gebühren anfallen.
Allein in den letzten sieben Monaten ließen sich über 80.000 Personen bundesweit von dieser Masche täuschen. Die Call-Agents brachten die Betrogenen dazu, zur Begleichung der unberechtigten Forderungen ihre Kontodaten preiszugeben.
So ergaunerte die mutmaßliche Betrügerbande seit Bestehen der Ermittlungskommission etwa 10 Millionen Euro.

In Essen, Mülheim an der Ruhr und Duisburg vollstreckten die eingesetzten Beamten gestern Haftbefehle gegen die drei Haupttatverdächtigen (männlich, 35, 36,39) und durchsuchte deren Wohnungen. Neben Durchsuchungen in Aachen, München, Berlin und Montabauer durchsuchte die Polizei zeitgleich zehn Wohnungen und Geschäftsräume in Essen.
61 Mitarbeiter eines Callcenters in der Essener Innenstadt wurden vorläufig festgenommen. Im Anschluss an ihre Vernehmung und eine erkennungsdienstliche Behandlung konnten sie entlassen werden.
Im Zuge der Gewinnabschöpfung konnten bisher Werte in Höhe von zirka 6,4 Millionen Euro gesichert werden.

Quelle und vollständiger Bericht: Polizei NRW / Presseportal

Der örtlichen Presse zufolge befinden sich drei Hauptbeschuldigte seit der Razzia in U-Haft.

... Mit 200 Beamten war die Polizei am Dienstag im Einsatz. Zeitgleich durchsuchte sie die Zentrale am Kopstadtplatz, aber auch Wohnungen in anderen Orten. Da die Bande den Gewinn von zehn Millionen Euro in Immobilien, darunter ein Hotel, investiert hatte, beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft auch diese Objekte.

In U-Haft sitzen die drei Haupttäter, darunter ein 35-Jähriger aus Essen. 61 Mitarbeiter, die am Dienstag im Call-Center arbeiteten, wurden kurzzeitig festgenommen und vernommen. „Organisiert wie eine Drückerkolonne“, ...

Quelle und vollständiger Bericht: DerWesten

Über das Ausmaß dieser großangelegten Aktion berichtet die Dattelner Morgenpost in ihrer online-Ausgabe vom 14. April.

... Die Call-Agents brachten die Betrogenen dazu, zur Begleichung der unberechtigten Forderungen ihre Kontodaten preiszugeben. So ergaunerte die mutmaßliche Betrügerbande seit Bestehen der Ermittlungskommission etwa zehn Millionen Euro.

In Essen, Mülheim an der Ruhr und Duisburg vollstreckten die eingesetzten Beamten am Dienstag Haftbefehle gegen die drei Haupttatverdächtigen (männlich, 35, 36 und 39 Jahre alt) und durchsuchte deren Wohnungen. Neben Durchsuchungen in Aachen, München, Berlin und Montabaur durchsuchte die Polizei zeitgleich zehn Wohnungen und Geschäftsräume in Essen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Dattelner Morgenpost

Ein paar Details zu den Haupttätern sind bei DerWesten zu lesen im Bericht "Zehn Millionen Euro am Telefon abgezockt".

... Unter dem Verdacht des bandenmäßigen Betrugs und der Geldwäsche sitzen die drei mutmaßlichen, zum Teil vorbestraften Strippenzieher der großangelegten Abzockerei per Telefon in Untersuchungshaft: Ein 39-jähriger Deutscher aus Mülheim und zwei 35 und 36 Jahre alte Türken aus Essen und Duisburg wurden am Dienstag bei einer Razzia mit mehr als 200 Polizeibeamten in ihren Wohnungen festgenommen.

Damit zogen die Essener Behörden einen vorläufigen Schlusspunkt unter ein mehrmonatiges Verfahren, das inzwischen als das größte seiner Art in der Republik gilt. Die Dimension sprengt in der Tat jeden vorstellbaren Rahmen: mit über 80.000 Opfern aus dem gesamten Bundesgebiet, denen auf betrügerische Weise mindestens zehn Millionen Euro abgenommen wurden, mit beschlagnahmten Hotels und Mehrfamilienhäusern in mehreren Städten im Wert von bis zu acht Millionen Euro, in die die Kriminellen investierten, um ihr schmutziges Geld zu waschen, ...

Quelle und vollständiger Bericht: DerWesten

Bei dieser Aktion haben Polizei und Staatsanwaltschft zwar ein paar Betrüger aus dem Verkehr ziehen können. Die Hintermänner und Führungsriege der international verstrickten Gewinnspielmafia sitzen wohl nach wie vor in sicheren Gefilden und werden sich nach geeignetem Ersatz umsehen. Nüchtern betrachtet wurde ja nur die Infrastruktur des Geflechts in Mitleidenschaft gezogen. Der entstandene Schaden allein wird das Wiener Karussell leider nicht ausbremsen können.

Avira warnt vor Erpressungstrojaner wegen Raubkopien

Die Sicherheitsexperten der Firma Avira warnen aktuell vor sogenannter Ransomware. Es handelt sich um einen Trojaner, der eine Meldung anzeigt. Darin wird dem Nutzer vorgaukelt, auf seinem PC würden sich Raubkopien befinden und es droht eine Meldung an die Staatsanwaltschaft. Tatsächlich geht es jedoch nur darum, Kreditkartendaten abzufischen.

Eine neue Masche nutzen derzeit aktive Erpressungstrojaner, warnt das IT-Sicherheitsunternehmen Avira. Um einer Anzeige wegen illegaler Kopien urheberrechtlich geschützter Dateien zu entgehen, sollen die Opfer der Schadsoftware rund 400 US-$ an eine vermeintliche Urheberrechtsorganisation zahlen.



Die Cyberkriminellen versuchen Druck bei den Opfern aufzubauen, deren Rechner mit dem Schädling infiziert sind, und sie so zu einer unüberlegten, hastigen Zahlung zu verleiten.

Die Schadsoftware, die die Antivirensoftware von Avira mit der Virendefinitionsdatei 7.10.06.65 als TR/Ransom.CardPay.A respektive DR/Ransom.CardPay.A erkennt, sucht dazu zunächst nach tatsächlich auf dem Rechner vorhandenen Torrent-Dateien, die auf die Nutzung von Peer-to-Peer-Netzwerken hinweisen. Jedoch melden die Schädlinge auch dann vermeintliche Piraterie, wenn gar keine derartigen Dateien auf dem Rechner vorhanden sind.

Die Schadsoftware gibt sich als Software der ICPP Foundation aus, die angeblich Urheberrechtsinhaber weltweit vertritt – hier zeigt sich die Professionalität, mit der die Cybergangster inzwischen arbeiten: Der Schädling zeigt angepasste Übersetzungen in diversen Sprachen an, unter anderem Englisch und Deutsch.


Licensecode


Möchte ein Opfer nun tatsächlich bezahlen, wird es auf eine professionell aufgemachte Webseite umgeleitet, auf der die Kreditkarteninformationen abgefragt werden. Die Seite ist gefälscht und dient offenbar lediglich dazu, Kreditkartendaten zu sammeln – etwa für einen lukrativen Verkauf im kriminellen Untergrund. Vor der Eingabe dieser Daten raten Aviras Sicherheitsexperten dringend ab.

Quelle und vollständige Mitteilung: Avira.com

Betrugsklage gegen Verantwortliche der EuMedien

Das wird viele der Geneppten freuen. Nun endlich werden auch die ehemaligen Kioskbesitzer Rhode als Verantwortliche der Firma EuMedien aus Lüneburg angeklagt.

Ein Lüneburger Ehepaar soll Kunden als Produkttester in zwei Jahren um insgesamt drei Millionen Euro betrogen haben.

Die Anklage wegen gewerbs- und bandenmäßigen Massenbetrugs richtet sich auch gegen die 55-jährige Leiterin des EuMedien Call-Centers in der Oranienburger Schulstraße.

Über das Center sollen 2006 und 2007 rund 35 000 Verträge mit Kunden als Tester für hochwertige Geräte abgeschlossen worden sein. Von jedem wurde eine Jahresgebühr von bis zu 90 Euro kassiert. Die versprochenen Handys oder Notebooks erhielten die Kunden allerdings nie.

Quelle und vollständiger Bericht: Die-Mark-Online

Es geht um 35 000 Verträge und drei Millionen Euro: Die Lüneburger Staatsanwalt hat Anklage beim Landgericht erhoben gegen ein ortsansässiges Unternehmen, das tausende Kunden um jeweils 90 Euro betrogen haben soll.

Die Anklage lautet auf gemeinschaftlichen, gewerbs- und bandenmäßigen Betrug. Das Geschäftsführer-Ehepaar sowie die Leiterin eines Callcenters in Oranienburg sollen seit Juni 2005 mehrere tausend Kunden als Produkttester gewonnen - und betrogen haben.

.....

Für ihre Jahresgebühr von rund 90 Euro haben die Kunden laut Anklage nur "nahezu wertlose Gegenstände" wie etwa Sekundenkleber zum Einkaufspreis von 19 Cent oder Miniohrhörer für 75 Cent testen dürfen.

"Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es die Angeschuldigten nur auf das Geld der Kunden abgesehen hatten, um sich dadurch eine dauerhafte Einnahmequelle von erheblichem Umfang zu verschaffen", schreibt Staatsanwältin Angelika Klee in einer Mitteilung. In Wahrheit habe es "keinen einzigen Auftrag der Industrie zum Testen bestimmter Produkte" gegeben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Hamburger Abendblatt

14.04.10

Neue Verflechtungen um Win-Loads.net

Anscheinend läuft derzeit eine neue Rechnungswelle von der Win-Loads.net aus Wien für die angebliche Nutzung der Abzockseite win-loads.net. Als Rechnungsabsender tritt die Win-Loads.net mit einem Postfach aus Wien auf. Als Kontoinhaber wird in den Schreiben eine Fa DOMEMBER angegeben. Eine Firma Domember ist neuerdings auch im Impressum von win-loads.net als Anbieter des Nutzlosdienstes angegeben.

Ob die im Impressum genannte Firma DOMEMBER FZE tatsächlich existiert oder mal wieder nur ein Phantom ist, sei an dieser Stelle ausnahmsweise mal von nebensächlicher Natur. Bei der Fa DOMEMBER, welche in den Schreiben erwähnt wird, handelt es sich um die im deutschen Handelsregister geführte Firmierung DOMEMBER UG. Diese wurde bereits am 30. November des vergangenen Jahres eingetragen.

Amtsgericht Köln Aktenzeichen: HRB 68552: Bekannt gemacht am: 29.03.2010 22:00 Uhr

In (). gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

25.03.2010

DOMEMBER UG (haftungsbeschränkt), Köln, c/o Frau Ursula Gronemeier, Moorende 32, 21635 Jork.Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführer) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst. Änderung zur Geschäftsanschrift: Otto-Brenner-Straße 209, 33604 Bielefeld. Neuer Unternehmensgegenstand: Bürodienstleistungen aller Art, die keiner besonderen Erlaubnis bedürfen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Gronemeier, Ursula, Jork, *24.10.1948. Bestellt als Geschäftsführer: Faulborn, Timo, Altenbeken, *28.10.1988, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Quelle: Handelsregister

Erwähnenswert ist besonders die Tatsache, dass die vermeintliche Fimengründerin und inzwischen ausgeschiendene Geschäftsführerin aus Jork stammt. Stammleser wissen, dass sich daraus eine Verbindung ergibt zu den Firmen Belleros Premium Media Ltd. bzw. dessen Nachfolger Online Premium Content Limited, OA Online Abrechnungen GmbH und weiteren Unternehmen dieser Abzocker. Wie Antiabzockenet berichtete, stammen auch der Strohmann Geschäftsführer Michael Bardenhagen von der Online-Downloaden-Service Limited sowie der Firmenhändler Dr. Heinrich Regenbogen ebenfalls aus Jork. An Zufälle mag man da nicht mehr glauben.