30.04.10

Klage von Offertenschwindler abgewiesen

Das haben sich die Verantwortlichen der Firma DAD Deutscher Adressdienst GmbH sicher anders vorgestellt, als sie ein Opfer ihres Offertenschwindels auf Zahlung der in Rechnung gestellten Gebühren verklagen wollten. Stattdessen gab es - wieder einmal - eine Klatsche, denn die Richter sahen im Vorgehen des DAD eine arglistige Täuschung.

Das Amtsgericht Heilbronn (14 C 3861/09) hat mit Urteil vom 16.04.2010 eine Klage der Fa. Deutscher Adressdienst GmbH (DAD), Hamburg auf Zahlung abgewiesen.

Das Gericht hat sich davon überzeugen lassen, dass die von der Firma DAD genutzten Formulare dazu geeeignet sind, den potentiellen Kunden über den “wahren Kern” (=Vertragsabschluss für 2 Jahre) hinweg zu täuschen. Der Kunde ist deswegen berechtigt gewesen, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Das Vertragsverhältnis wurde damit rückwirkend unwirksam.

Nach Auffassung des RA Seeholzer hat das Gericht genau die Problematik erkannt, die sich um Umgang mit DAD und deren Formularen immer wieder ergeben. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: Anzeigenfalle

Die Maschen der Adressbuchbetrüger und Offertenschwindler sind nicht neu. Schon öfter wurde darüber in den Medien berichtet. Im Nov. 2008 war die betrügerische Masche beim mdr ein Ein Fall für Escher.

Adressverlage machen Kasse
Abzocke mit Einträgen im Internet

Immer wieder fallen nicht nur Verbraucher, sondern auch Selbstständige und Freiberufler auf die Masche von Adressverlagen herein. Diese schreiben die Firmeninhaber gezielt an und bitten um Bestätigung der Daten. Auf Werbung und Kontakte angewiesen, fällt so mancher auf diese Schreiben herein und am Ende winkt wie so oft eine dicke Rechnung. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: mdr - Ein Fall für Escher

Quelle: Youtube - Escher über DAD vom 13.11.2008 - Teil 1

Quelle: Youtube - Escher über DAD vom 13.11.2008 - Teil 2