09.04.10

Auf Kaffeefahrten werden Beratungs- und Servicegebühren abkassiert

Anscheinend ist die Abzocke von Senioren auf Kaffeefahrten nicht mehr einträglich genug. Die Branche hat aufgerüstet und bedient sich inzwischen moderner Technik. Schon unterwegs können die potentiellen Opfer mittels EC-Kartenlesegeräten um Beträge für Phantasiegebühren geprellt werden. Aus diesem Grund wird mittlerweile von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gewarnt.

Reise-Verkäufer haben mit EC-Cash-Lesegeräten technisch aufgerüstet

Immer wieder landen angebliche Gewinnbenachrichtigungen in den Briefkästen der Verbraucher. Gelockt wird damit zu Kaffeefahrten. Angebliche Geldgewinne, monatliche Zusatzrenten oder übervolle Präsentkörbe sollen die Busse mit potentiellen Käufern füllen. An die Frau und den Mann gebracht werden Magnetdecken, Nahungsergänzungsmittel, Wunderpillen und vor allen Dingen auch Reisen.

Beim Verkauf von Reisen haben die Anbieter einen Dreh gefunden, um möglichst schnell an das Geld der Verbraucher zu kommen, auch wenn der abgeschlossene Reisevertrag später rückgängig gemacht wird. Bereits während der Verkaufsveranstaltung wird deshalb eine so genannte Beratungs- und Servicegebühr zwischen 50 bis 60 Euro pro Reisenden verlangt. Diese Gebühr wird sofort fällig und ist in bar zu zahlen. Ist nicht genug Bargeld vorhanden, bieten die Reise-Verkäufer seit jüngster Zeit vermehrt die Möglichkeit der Zahlung per EC-Cash an, so wie es Verbraucher von den Kontrolleuren der Bahn im Zug kennen. Mit so genannten mobilen EC-Cash-Lesegeräten haben sich jetzt auch die Reise-Verkäufer technisch aufgerüstet.

Verbraucher haben natürlich die Möglichkeit, die auf Kaffeefahrten geschlossenen Verträge kostenfrei zu widerrufen. Doch wenn weder der Zahlungsempfänger bekannt ist, kein Einziehungsbeleg, keine handschriftliche Quittung noch eine vertragliche Vereinbarung über eine Beratungs- und Servicegebühr vorhanden ist, wird der Verbraucher meist darauf sitzen bleiben. Ist das Geld erst vom Konto eingezogen, ist es nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kaum möglich, dieses außergerichtlich zurück zu erhalten.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ist eine derartige Service- und Beratungsgebühr für den Verkauf von Reisen auf Kaffeefahrten durch die Verbraucher nicht zu zahlen. Sollten sich Verbraucher auf das EC-Cash-Verfahren einlassen, ist genauestens darauf zu achten, welcher Betrag vom Konto eingezogen wird. Der entsprechende Einziehungsbeleg sollte auf jeden Fall verlangt werden. In jeder anderen Verkaufseinrichtung ist das bei Zahlung mit EC-Karte selbstverständlich und ohne besondere Aufforderung Alltag.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt