Antassia GmbH bittet weiterhin zur Kasse
Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufen sich derzeit Anfragen zu fragwürdigen Rechnungen des Internetportals "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz.
Der Seitenbetreiber bittet Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen haben. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchen die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren. "Lassen Sie sich durch Rechnungen und Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist."
Zum Hintergrund: Die Betroffenen hatten auf der Seite nach kostenlosen Programmen wie "OpenOffice", "Adobe Flash Player" oder nach Virenschutzprogrammen gesucht. Nach mehreren Klicks kamen sie zu einer Anmeldeseite. Neben einer Eingabemaske für persönliche Daten fand sich dort ein kaum erkennbarer Hinweis auf Kosten in Höhe von 96 Euro und eine Laufzeit von einem Jahr. In der Annahme, die geforderten Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen.
Unter dem Anmeldeformular hat der Verbraucher die Erklärung "Ja, ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzerklärung und habe die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen" mit einem Häkchen zu versehen, bevor er die Anmeldung absendet. Besonders dreist: Eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten die Verbraucher nicht. Die Rechnung und auch die Mahnung kommen per E-Mail. Der Versuch einer Antwortmail scheitert.
In jüngster Vergangenheit warnte auch das Landeskriminalamt in vergleichbaren Verfahren bzw. bei solchen Abzocken u.a. mit dem Hinweis, der Zahlungsaufforderung eines solchen Anbieters nicht nachzukommen, solange ein Vertragsabschluss nicht belegt werden kann.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. sieht beim Vorgehen der seit Jahren wegen diverser dubioser Geschäfte bekannten Firma Antassia hier möglicherweise sogar einen versuchten Betrug, denn die Aufmachung des Internetportals www.top-of-software.de und die Art und Weise, wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, ist so gestaltet, dass die Nutzer getäuscht werden und der Anbieter sich dadurch einen Vermögensvorteil verschaffen kann. Der für die GmbH tätige Rechtsanwalt Olaf Tank mahnt im Namen von Antassia die vermeintlichen Forderungen an. Betroffene sollten sich hierdurch jedoch nicht einschüchtern lassen. ...
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Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz