02.04.10

Mahnungen der acoreus AG für verjährte Forderungen

Seit einiger Zeit erhalten etliche Haushalte Mahnungen der Firma acoreus AG aus Düsseldorf über nicht bezahlte Telefonkosten für Call-by-Call-Gespräche. Die Forderungen liegen teilweise mehrere Jahre zurück und sind für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbar. Während die angemahnten Telefonkosten in der Regel häufig bis zu 10 Euro betragen, liegen die Inkassokosten zwischen 30 und 45 Euro. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt den Betroffenen zu prüfen, ob die Forderung überhaupt besteht und ob sie eventuell bereits verjährt ist.

Call-by-Call-Anrufe werden in der monatlichen Telefonrechnung der Telekom unter der Position "Beträge anderer Anbieter" abgerechnet. Wer seine Telefonrechnung nicht rechtzeitig bezahlt, erhält von der Telekom eine Mahnung. Darauf erscheinen aber nur noch die T-Com-Forderungen und nicht mehr die Beträge der anderen Anbieter. Wer das übersieht und nur den Mahnbetrag zahlt, begleicht nicht die Kosten der Drittanbieter.

Daher kann es passieren, dass zum Beispiel die acoreus AG als Inkassounternehmen für die anderen Anbieter auftritt und den offenen Betrag einfordert. Ärgerlich sind die Inkassokosten. Ob die Höhe gerechtfertigt ist, sollten Betroffene mithilfe der Verbraucherzentrale prüfen.

Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale, die Mahnung mit der ursprünglichen Rechnung zu vergleichen und offene Beträge zu begleichen. Liegen keine Rechnungen aus den vergangenen Jahren mehr vor, sollte man sich die Richtigkeit der Forderung von der Firma nachweisen lassen. Forderungen aus dem Jahr 2006 oder früher sind verjährt und müssen nicht bezahlt werden, wenn der Verbraucher der Firma acoreus schriftlich mitteilt, dass die Verjährung eingetreten ist (Einrede der Verjährung).

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen