14.04.10

Akte 2010 über Gerichtsurteile gegen Olaf Tank und Katja Günther

Wie man Abzockern ein Bein stellen kann, wird in dem Beitrag von Akte deutlich. Hintergrund sind die Verurteilungen gegen die als Eintreiber agierenden Anwälte der Abzockfirmen. Die Gerichte sahen in deren Tätigkeit eine Beihilfe zum Betrug und verurteilten sowohl Olaf Tank als auch Katja Günther zur Kostenerstattung.

„Opendownload“, „Softwaresammler“, „Top-of-Software“ – die bekanntesten Abofallen im Internet. Hunderttausende sind wütend auf die Betreiber dieser Seiten. Wer auf der Suche nach Gratis-Software nicht ganz genau hinsieht, sich auf oben genannten Seiten registriert, wird in der Folge förmlich bombardiert: mit Rechnungen und gefährlich klingenden Mahnschreiben. Aus Angst vor höheren Kosten oder gar einem Gerichtstermin zahlen viele den Betrag zwischen 96 und 138 Euro. Die Abzocker machen so im Jahr zweistellige Millionengewinne. Aber gleich zwei Gerichtsurteile könnten dieses „Geschäftsmodell“ jetzt ins Wanken bringen. „Beihilfe zum Betrug“ – so urteilen Richter über das Vorgehen der einschlägig bekannten Inkasso-Anwälte. AKTE-Reporter zeigen, wie Abofallen-Opfer jetzt den Spieß umdrehen können!

Quelle: Sat1 - Akte 2010

Quelle: Youtube - AntiAbzockTV