17.12.10

Vor win-finder, windienst und Telomax warnt die Verbraucherzentrale

Viele Schleswig-Holsteiner schildern derzeit Werbeanrufe, ihrer Auffassung nach von namhaften Firmen, wie z. B. "Yves Rocher" oder "Otto", welche unter dem Vorwand der kostenfreien Zusendung von Kosmetikartikeln und Kosmetik-Gutscheinen persönliche Daten, wie das Geburtsdatum "der Frau des Hauses", abfragen würden. Am Telefon ist für die Verbraucher jedoch nicht erkennbar, dass es sich um Nachahmer von Markenfirmen handelt, die z. B. "Yves Roche" oder "o.t.o." heißen und mit Gewinnversprechen locken.
Mit diesen Anrufen erhalten die Verbraucher eine telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später folgt ein Brief des IFK-Glücksteams aus den USA mit der Aktivierung für www.win-finder.com bzw. ein Brief von der "o.t.o. Ltd." aus Großbritannien mit der Aktivierung für www.windienst.net - mit angeblich erhaltener "Vollmacht" der Verbraucher.

Tritt dieser Fall ein, müssen Betroffene ihre nächsten Telefonrechnungen sorgsam auf "Beiträge andere Anbieter" überprüfen. Denn nach den Anrufen der hier genannten "Unternehmen" versuchen diese über die Telefonrechnung monatlich € 9,90 einzuziehen. Auf der Rechnung erscheint dann eine Firma namens "Telomax", die bereits von der Deutschen Telekom AG abgemahnt worden sein soll.

Bei diesen Firmen geht es also gar nicht um etwas Kostenloses. Win-finder.com und win-dienst.de versprechen vielmehr die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich trägt das Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein.

Bei Werbeanrufen mit Datenabfragen sollte man generell vorsichtig sein. Einem bestehenden Vertragspartner liegen die persönlichen Daten des Verbrauchers bereits vor, er muss diese also nicht erneut angeben.

Wir empfehlen den fragwürdigen Betrag nicht zu zahlen. Betroffene sollten Widerspruch gegen die unberechtigte Forderung bei ihrem Telefonanbieter einlegen und lediglich den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung begleichen. Der dubiosen Forderung und dem angeblichen Vertragsschluss sollten Betroffene ebenfalls widersprechen. Ein entsprechendes Musterschreiben hierzu hat die Verbraucherzentrale auf ihre Homepage eingestellt.

Insgesamt muss die bedauerliche Lehre daraus für Verbraucher lauten, dass nicht nur Kontoauszüge regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen, sondern auch Telefonrechnungen sowohl in Papierform als auch Onlinerechnungen auf Unregelmäßigkeiten überprüft werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein