16.12.10

Stop der perfider werdenden Abzocke per Telefonwerbung gefordert

Dreiste Abzocke über illegale Telefonwerbung reißt nicht ab, sondern nimmt immer perfidere Formen an: Firmen, die unerlaubt an der Strippe für die Registrierung bei einem Gewinnspiel-Abo-Dienst werben, entlocken Kunden im Gespräch persönliche Daten und ziehen ihre vermeintlichen Forderungen nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung ein. Dies ist nur das jüngste Beispiel aus einer Flut von nahezu 80.000 Beschwerden, die die Verbraucherzentralen in den vergangenen neun Monaten bundesweit erfasst haben: "Unterm Strich landet geballter Verbraucherärger über belästigende Werbeanrufe, daraus zustande gekommene Verträge und unzulässige Abbuchungen unnötig bei uns auf dem Tisch. Das bisherige rechtliche Instrumentarium dagegen ist schlicht zu halbherzig, um diesem unseligen Treiben endlich ein Ende zu bereiten" bedauert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung ist dringend nötig. ...

Gesetzgeberische Eile ist mit Blick auf die Fälle auch noch aus einem weiteren Grund dringend geboten: Werber und ihre Auftraggeber im Hintergrund sind nicht nur skrupellos, sondern auch sehr erfinderisch, um arglosen Menschen mit Hilfe des Telefons das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Firma "Telomax GmbH" etwa rechnet 9,90 Euro pro Woche per Telefonrechnung ab. Dabei beruft sich die Firma darauf, dass die Angerufenen einem fernmündlichen Vertragsschluss zugestimmt hätten und die wöchentliche Geldabbuchung somit rechtens sei. "Eine Pflicht zur nachträglichen Bestätigung des Angerufenen würde diesem Gebaren sehr schnell ein Ende setzen, weil ein Unternehmen wie Telomax diese Zustimmung als Beweis für den Vertragsabschluss vorweisen müsste", erläutert NRW-Verbraucherzentralenchef Müller: "Bis sich das rechtlich durchgesetzt hat, reicht es nun nicht mehr aus, vorsorglich nur private Kontoauszüge auf eventuelle Abbuchungen hin zu überprüfen. Auch die Telefonrechnungen müssen sorgfältig gecheckt und im Zweifelsfall reklamiert werden."

Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen