01.09.12

Bundesländer machen Druck beim Schutz vor Kaffeefahrten-Abzocke

Im Kampf gegen den zunehmenden Betrug bei sogenannten Kaffeefahrten machen Hessen und Bayern nun Druck. Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket soll den Fahrtenanbietern, die oft wehrlose Rentner schröpfen, das Handwerk gelegt werden. Neben einer drastischen Erhöhung der Bußgelder soll es ein Verbot für den Kauf von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln geben, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der Länder zur Konferenz der Verbraucherschutzminister. „Der Handel mit minderwertigen Gesundheitsprodukten ist gefährlicher Hokuspokus. Und das muss ein Ende haben“, fordern die Verbraucherministerinnen Lucia Puttrich (Hessen) und Beate Merk (Bayern).

Der Handel mit Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln, also beispielsweise Vitaminpräparaten, die für den zigfachen Preis verkauft werden, steht im Mittelpunkt der allermeisten Verkaufsveranstaltungen. Nahrungsergänzungsmittel, Magnetfeldunterbetten, Massagematten oder Fußsprudelbäder werden für hohe dreistellige oder vierstellige Euro-Beträge verkauft. Die Einkaufspreise liegen bei Nahrungsergänzungsmitteln zwischen 7 und höchstens 50 Euro pro Packung. Magnetfeldmatten kauft die Branche für ca. 30 Euro ein. Die Verkaufspreise liegen durchschnittlich beim 30- bis 60-fachen, in Einzelfällen auch beim 90-fachen, des Einkaufspreises. Es gebe Fälle, bei denen die Teilnehmer dazu angeregt wurden, nicht mehr den ihnen vom Arzt verschriebenen Arzneimitteln zu vertrauen, sondern obskuren und überteuerten Wundermitteln.

Die bei Kaffeefahrten begangenen Betrugstaten sind seit Jahren ein Dauerthema der Verbraucherpolitik. „Die Zahl der Problemfälle hat in den vergangen Jahren stetig zugenommen. Deshalb sind wirksame Maßnahmen auf Bundesebene nötig. Mit diesem Antrag machen wir den nötigen Druck. Wir dürfen nicht weiter zusehen, wie Menschen unter Druck gesetzt werden, minderwertige Dinge zu erwerben, die sie unter normalen Umständen niemals kaufen würden“, teilten die beiden Ministerinnen mit.

Außerdem sollen sich die Anbieter nicht länger hinter erfundenen Namen und Postfächern verstecken können. Deshalb soll es künftig nur noch dann ein Postfach geben, wenn vorher die Identität des Postfachinhabers durch Vorlage eines Personalausweises zweifelsfrei geklärt ist. "Der beste Rechtsanspruch nützt nichts, wenn er nicht durchgesetzt werden kann, weil schlicht die richtige Adresse fehlt", so die Verbraucherschutzministerinnen. Die Kaffeefahrt-Branche verschickt pro Jahr etwa 440 Millionen Einladungsschreiben. Bei rund 90 Prozent aller Einladung fehlt der Hinweis, dass es sich um eine Verkaufsveranstaltung handelt. Von einigen Hundert bis zu 10.000 Euro lauten heute die Gewinnversprechen. Dazu werden Geschenke aus dem Bereich Haushalt, Garten, Zierrat, Unterhaltungselektronik, Uhren und Schmuck zugesagt.

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz