04.09.12

Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup weiter auf freiem Fuß

Der Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup, für den die Oldenburger Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragt hatte, bleibt auf freiem Fuß. Ebenso wie das Cloppenburger Amtsgericht hat auch das Oldenburger Landgericht den Erlass eines Haftbefehls abgelehnt. Das bestätigte am Freitag die Oldenburger Staatsanwaltschaft.

Die Anklage war von einer möglichen Fluchtgefahr ausgegangen. Das sehen die Gerichte aber anders. ... Wie berichtet, bereitet die Staatsanwaltschaft zurzeit eine Anklage gegen den Lastruper vor, in der es um Betrug in mehreren 100 Fällen geht. ...

... Ein erstes, auf zwei Jahre und zwei Monate Gefängnis lautende Urteil musste aufgrund eines Formfehlers wieder aufgehoben werden (die NWZ berichtete). Wann nun das Mammutverfahren stattfindet, steht noch nicht fest.

Quelle und vollständiger Bericht: NordWest-Zeitung