Im Betrugsprozess gegen sieben Männer im Alter von 25 bis 55 Jahren wurde ein Befangenheitsantrag des Hauptangeklagten gegen den Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz als unbegründet zurückgewiesen. Wie berichtet, sollen sich die Männer aus dem Raum Bad Kreuznach und Mainz des bandenmäßigen Betrugs in 131 Fällen schuldig gemacht haben, indem sie von 2008 bis 2011 Internet-Unternehmen führten und nach der „Kölner Masche“ Anzeigen für wertlose Broschüren schalteten oder scheinbar kostenlose, tatsächlich aber teure Angebote im Internet platzierten. ... Mit Seiten wie „gewinnspielverzeichnis.de“, „probenregister.de“, „spritbilliger.net“ oder „IQTest.de“ seien Kunden gelockt worden, sich zu registrieren, um dann vermeintlich kostenlos Informationen zu erhalten. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Allgemeine Zeitung