Gegen mehrere Firmen und Personen wird zur Zeit bei der Staatsanwaltschaft Mainz wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges ermittelt. Im Rahmen der Verfahren wurden mittlerweile Sicherungsmaßnahmen durchgeführt und diverse Vermögenswerte beschlagnahmt. Die Ermittlungen richten sich gegen die verantwortlichen Personen der Firmen AfA Agentur für Anzeigenwerbung, VHI Verlag für Handel und Industrie Angelika Roos e.K., WHV Wirtschafts- und Handwerks-Verlag Engelberg GmbH und der Rechtsnachfolgerin ProWiMa Professionelles Wirtschafts Marketing GmbH.
Staatsanwaltschaft Mainz3332 Js 28454/12 In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7, 55115 Mainz, Aktenzeichen 3332 Js 28454/12 gegen Sandra Kittel, Günter Gumbinger und Paul Zumstein als Verantwortliche der WHV Wirtschafts- und Handwerks-Verlag Engelberg GmbH und der Rechtsnachfolgerin ProWiMa Professionelles Wirtschafts Marketing GmbH wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mainz vom 31.10.2012 – 409 Gs 3408/12 – in Höhe von 231.000 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögens-verschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 111e Absatz 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.
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Quelle: Bundesanzeiger
Staatsanwaltschaft Mainz3332 Js 29095/12 In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7, 55115 Mainz, Aktenzeichen 3332 Js 29095/12 gegen Günter Gumbinger und Sandra Kittel als Verantwortliche der Einzelfirma AfA Agentur für Anzeigenwerbung, Richard-Wagner-Str. 1, 67575 Eich bzw. Röhrbrunnen 7, 67585 Dorn-Dürkheim wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mainz vom 09.11.2012 – 409 Gs 3505/12 – in Höhe von 182.398 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 111e Absatz 4 Strafprozess-ordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.
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Quelle: Bundesanzeiger
Staatsanwaltschaft Mainz3332 Js 27980/12 In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7 55115 Mainz, Aktenzeichen 3332 Js 27980/12 gegen Andreas Gumbinger und Angelika Roos als Verantwortliche des VHI Verlag für Handel und Industrie Angelika Roos e.K., Meergartenweg 1 in Frankenthal sowie Backsteinweg 4 in Osthofen wegen Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mainz vom 15.11.2012 – 409 Gs 3566/12 – in Höhe von 516.171 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 111e Absatz 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.
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Quelle: Bundesanzeiger
Mehr Informationen über diese betrügerische Bande finden Sie auf dem Portal raubwirtschaft.info