Eine Werbeveranstaltung, die ... im südlichen Landkreis stattfinden sollte, wurde vom Veranstalter kurzfristig abgesagt, als die Polizei nach der nicht vorliegenden Veranstaltungsanzeige fragte. Die beiden Mitarbeiter aus Norddeutschland trafen diese Entscheidung, als ihnen von den Beamten die Rechtslage erläutert wurde. Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe, rechtlich als Wanderlager und im Volksmund als Kaffeefahrt bekannt, müssen nämlich zwei Wochen vorher der Gemeinde angezeigt werden. Außerdem ist regelmäßig eine Reisegewerbekarte erforderlich. ... Die genannte Postfach-Adresse aus Niedersachsen ist den Verbraucherzentralen bereits seit längeren als unseriös bekannt, berichtet die Polizei weiter. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: MainPost