Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat aufgrund einer Klage des Deutschen Schutz verbands gegen Wirtschaftskriminalität klar entschieden: Die Anschreiben der Düsseldorfer Firma GWE-Wirtschaftsinformations gesellschaft mbH, die jetzt massenhaft auch in den Betrieben des Kreises Pinneberg in der Post waren, sind rechtswidrig. Der entsprechenden Unterlassungsklage wurde stattgegeben. Das scheint den Geschäftsführer der GWE (Gewerbeauskunft-Zentrale.de), Sebastian Cyperski, wenig zu interessieren. Er, der für diese Zeitung nicht zu erreichen war, macht munter weiter. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Elmshorner Nachrichten