Vor einem Gewinnspiel, das angeblich „unter allen Einträgen“ im „örtlichen Telefonbuch“ veranstaltet wurde, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Derzeit sind verschiedene Schreiben mit Absender „Das Telefonbuch 2010/2011, Ihr örtliches Verzeichnis für Deutschland“ in Rheinland-Pfalz in Umlauf. Sie erwecken den Eindruck, von den Verlagen der örtlichen Telefonbücher zu kommen. In einem Schreiben heißt es „1500,00 Euro pro Person stehen zur Auszahlung“, in anderen Briefen steht im Betreff „Reservierungsbestätigung zur Gewinnauszahlung“. Die Angeschriebenen werden dringend aufgefordert, sich binnen acht Tagen mit einer beigefügten Antwortkarte mit Platzreservierung zu melden, um sich ihren Gewinn abzuholen. Für die „Gewinnübergabe“ wurde ein „Hin- und Rückfahrservice“ organisiert. Angekündigt werden eine nette Atmosphäre, ein kostenloses Frühstück sowie ein leckeres Mittagessen und ein Freigetränk. Außerdem wird jedem Teilnehmer ein „elegantes, schnurloses Festnetztelefon“ versprochen. Wer sich angemeldet hat, erhält kurz später eine Reservierungsbestätigung. In diesem Schreiben droht der Veranstalter bei Nicht-Teilnahme, die reservierten Plätze und das vorbestellte Essen pauschal in Rechnung zu stellen. Hierzu sei er „laut Gesetzgeber berechtigt“. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern, so der Rat der Verbraucherzentrale. Stornierungskosten sind rechtlich nur zulässig, wenn diese im Vorfeld und vertraglich vereinbart wurden. Beides ist hier nicht gegeben. ... Wer an solchen Fahrten teilnimmt, sollte sich darüber klar sein, dass mit einer Verkaufsveranstaltung zu rechnen ist. Versierte Verkäufer üben dabei meist massiv Druck auf die Teilnehmer aus, um überteuerte Produkte an die Frau oder den Mann zu bringen. Und vom Hauptgewinn ist weit und breit nichts zu sehen. ... |
Quelle und vollständiger Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz