„Nebenverdienst mit wenig Aufwand“: Vermehrt suchen Kriminelle über dubiose Stellenanzeigen in Zeitungen und im Internet nach so genannten „Finanzagenten“. Der neue „Mitarbeiter“ muss einzig sein Bankkonto für Geldtransaktionen zur Verfügung stellen - als Belohnung winkt eine Provision. Die Polizei warnt auf ihrer Internetseite www.polizei-beratung.de. ausdrücklich vor solchen Stellenangeboten. Denn die „Finanzagenten“ werden nicht nur um ihr Geld gebracht, sondern müssen auch mit einer Strafanzeige wegen Geldwäsche sowie mit zivilrechtlichen Forderungen rechnen. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger fallen auf dubiose Stellenangebote herein, ohne sich der Folgen dieser scheinbar harmlosen Betätigung bewusst zu sein. Im Jahr 2009 wurden bundesweit 2.394 Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche registriert, weil sich Kontoinhaber als „Finanzagenten“ für Kriminelle betätigt haben. 2008 wurden noch 971 Fälle gemeldet. In Jobbörsen und auf anderen Internetseiten oder auch in E-Mails geben sich Betrüger beispielsweise als Vertreter seriöser „Finanzmanagementunternehmen“ aus, die im Auftrag ihrer Firma nach „Finanzagenten“, „Finanzmanagern“ oder „Regional Managern für Zahlungsbearbeitung“ suchen. Ihr Ziel sind ahnungslose Kontoinhaber, die das eigene Girokonto für Überweisungen zur Verfügung stellen sollen. Der geworbene „Finanzagent“ soll die zunächst auf sein Konto überwiesenen Beträge umgehend per Bargeldversand (z. B. als Western Union-Geldtransfer) an eine Person im Ausland weiterleiten. Alternativ werden die Überweisungen auch direkt von einem Betrüger selbst durchgeführt, der das Konto des „Finanzagenten“ „angemietet“ hat und dem PIN und TAN zur Verfügung gestellt wurden. Als Belohnung darf eine Provision zwischen fünf und 20 Prozent des Überweisungsbetrags einbehalten werden. Später wird die Buchung auf das Konto des „Finanzagenten“ storniert und dieser bleibt auf dem Fehlbetrag und damit dem Schaden sitzen. Viele „Finanzagenten“ sind sich nicht bewusst, dass sie im Auftrag von Kriminellen arbeiten. Denn die zunächst auf das Konto des „Finanzagenten“ überwiesenen Gelder stammen nahezu ausnahmslos von Personen, die selbst Opfer von so genannten Phishing-Aktionen oder von betrügerischen Internet-Auktionen geworden sind. Leitet der „Finanzagent“ diese Geldbeträge weiter, drohen ihm statt eines lukrativen Nebenverdienstes eine Anzeige wegen leichtfertiger Geldwäsche und somit strafrechtliche Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafe. Da „Finanzagenten“ für ihre Tätigkeit eine Provision erhalten, betreiben sie oft unbewusst gewerbsmäßig ein Finanztransfergeschäft. Dieses bedarf jedoch einer Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Liegt eine solche nicht vor, kann die BaFin ein Verwaltungsverfahren einleiten. Prof. Dr. Wolf Hammann, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und Landespolizeipräsident von Baden-Württemberg weist deshalb darauf hin: „Finanzagenten helfen dabei, die Herkunft und die Transferwege von meist illegalen Geldern zu verschleiern und das ist kein Kavaliersdelikt. Seien Sie also misstrauisch, wenn sich ein Angebot zu verlockend anhört“. Auf ihrer Internetseite www.polizei-beratung.de gibt die Polizei Tipps, wie sich jeder vor dieser Betrugsform schützen kann:
E-Mail-Angebote und stellen Sie keinen Kontakt zum Absender her.
Betrüger unterbreiten außer den dubiosen Stellenangeboten auch weitere scheinbar verlockende Angebote, um ahnungslose Menschen auszunutzen. Mittlerweile gehen die Täter hierbei sogar dazu über, ihre Opfer persönlich zu kontaktieren und verlassen sich nicht mehr allein auf den Erfolg von entsprechenden Zeitungsannoncen oder E-Mails. Auf der Straße oder in öffentlichen Einrichtungen, auch in Chatrooms und sozialen Netzwerken wie z. B. Facebook werden Menschen unterschiedliche Geschichten über Probleme mit Auslandüberweisungen aufgetischt. Dann wird der Angesprochene gebeten, eine scheinbar harmlose Überweisung zu tätigen - gegen eine Belohnung. Ausführliche Informationen zu den teilweise raffinierten Vorgehensweisen der Betrüger wie Vortäuschen eines Arbeitsverhältnisses oder angeblich irrtümlich auf Privatkonten überwiesene Geldbeträge stellt die Polizei im Internet zur Verfügung unter: http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/finanzagenten.html Diese Pressemitteilung sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.polizei-beratung.de/presse. Profil Programm Polizeiliche Kriminalprävention Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) verfolgt das Ziel, die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären. Dies geschieht unter anderem durch kriminalpräventive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und durch die Entwicklung und Herausgabe von Medien, Maßnahmen und Konzepten, welche die örtlichen Polizeidienststellen in ihrer Präventionsarbeit unterstützen. |
Quelle: Hessisches Landeskriminalamt