Immer wieder flattern sie in die Briefkästen: Benachrichtigungen über Gewinne, die man sich im Rahmen einer „Kaffeefahrt“ abholen kann. Und fast regelmäßig gibt es bei diesen Ausflügen keinen Gewinn, sondern am Ende nimmt der interessierte Fahrgast an einer Verkaufsveranstaltung teil. Dort kann er dann zumeist überteuerte Nahrungsergänzungsmittel, Wärmedecken oder was auch immer erwerben. Nunmehr ist aber ein neues Schreiben im Umlauf: Aus diesem geht hervor, dass sich der Angeschriebene für eine solche Kaffeefahrt angemeldet habe; bei Nichtantritt würden ihm Stornierungskosten in Höhe von 19,90 Euro in Rechnung gestellt. Einige angeschriebene Seniorinnen und Senioren waren sich aber ganz sicher, keine Anmeldung vorgenommen zu haben und meldeten den Vorfall bei der Polizei. Die wollte wissen, wer dahinter steckt und schaute am Mittwoch kurzerhand selbst an den Abholstellen in Offenbach nach. Pünktlich um 6.15 Uhr fuhr der Bus in Bieber ein und hielt wie auf der „Anmeldung“ angekündigt in der Aschaffenburger Straße. Dort zeigten die durchgeführten Aufklärungsmaßnahmen in Sachen Kaffeefahrten ihre Wirkung. In Bieber stiegen nämlich keinerlei Fahrgäste zu. Auch an der zweiten Station in der Offenbacher Innenstadt stiegen lediglich drei Rentner zu. Die Fahrt ging danach ins Stadtgebiet Frankfurt weiter. Dort wurde der Reisebus nach Zustieg weiterer Frankfurter Fahrgäste einer Kontrolle unterzogen, zumal der Busfahrer offensichtlich die Polizei bemerkt hatte und dies noch während der Fahrt seinem Auftraggeber per Handy mitteilte. Nach entsprechender Ansprache des Busfahrers und Aufklärung seiner Fahrgäste wurden er sowie der Reisebus durch die Beamten der Verkehrsinspektion auf Verstöße hin überprüft. Der Reisebus selbst war neu und entsprechend in technisch einwandfreiem Zustand. Allerdings reagierte der Busfahrer sichtlich verstimmt, als die Beamten der Verkehrsinspektion ihm eröffneten, dass er nicht nur verbotener Weise während der Fahrt mit dem Handy telefoniert habe, sondern auch noch ein Verstoß gegen seine Lenk- und Ruhezeiten festgestellt wurde. Dem Busfahrer droht nun ein Bußgeld in Höhe von rund 500 Euro; seine Ehefrau, die die Halterin des Reisebusses ist, muss sogar mit 1.000 Euro rechnen. Die Kaffeefahrt, welche ursprünglich nach Koblenz zu einer Frühlingsausstellung eines angeblichen Blumen- und Gartencenters führen sollte, wurde nicht fortgesetzt, so dass die angeschriebenen Rentner nun auch keine „Stornierungsgebühren“ befürchten müssen. Vielmehr dürfte diese Kaffeefahrt eine recht kostspielige „Leerfahrt“ für den Busunternehmer und die Veranstalter, gegen die die Ermittlungen des Offenbacher Betrugskommissariates auf Hochtouren laufen, gewesen sein. |
Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen