08.04.11

Bei Kaffeefahrt Betrug aufgesessen

Auf Busreisen mit Verkaufsveranstaltung, auch Kaffeefahrten genannt, geraten Senioren immer wieder an unseriöse Verkäufer, die ihnen nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen.

Dass es bei sogenannte Kaffeefahrten immer wieder zu unlauteren Methoden bzw. gar Betrügerein seitens der Veranstalter kommt, zeigt nun wieder ein Fall, der sich vor kurzem in Memmingen zugetragen hat. Ein 69-jähriger Mann aus Ulm (Baden-Württemberg) nahm im Februar an einer solchen Kaffeefahrt teil. Vorangegangen war eine Gewinnmitteilung, die der Ulmer eines Tages in seinem Briefkasten vorfand. Hauptbestandteil dieser Fahrt war die Teilnahme an einer Verkaufveranstaltung in einem Gasthaus bei Memmingen. Anlässlich dieser Veranstaltung konnten die Teilnehmer auch Urlaubsreisen, u.a. nach Spanien, buchen. Der Ulmer entschied sich, eine derartige Reise zu buchen. Vorab wurde eine Buchungsgebühr in Höhe von 59 Euro erhoben. Der Mann konnte vor Ort an einem mobilen EC-Kartenterminal des Veranstalter diesen Betrag zur Zahlung in Auftrag geben. Der Reisevermittler tippte hierbei den Betrag jedoch selbst in das EC-Kartenlesegerät ein; statt der erhobenen 59 Euro war dies – wie sich nachträglich herausstellte - aber ein Betrag von 354 Euro. Die Polizeiinspektion Memmingen ermittelt nun wegen den verantwortlichen Reisevermittler einer in der Schweiz ansässigen Firma wegen Verdachts des Überweisungsbetrugs.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

  • Es spricht nichts gegen eine Kaffeefahrt, aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.
  • Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
  • Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.
  • Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.

Quelle: Polizei Bayern