Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) wurde in den vergangenen Tagen von mehreren Mitgliedern informiert, dass der Betreiber des Internetportals „gewerbeauskunft-zentrale.de“ massiv Forderungen über einen Anwalt mahnen lässt. Es wird mit gerichtlichen Zwangsmaßnahmen, Gerichtsvollzieher und SCHUFA-Eintrag gedroht.
Am 18. März 2011 hat beim Landgericht Düsseldorf eine Verhandlung mit dem Betreiber dieses Internetportals zu seinen Eintragungsangeboten stattgefunden. Das Gericht wird das Urteil am 15. April 2011 verkünden. Die IHK Südthüringen empfiehlt deshalb, diesen Termin abzuwarten, ehe Entscheidungen zum weiteren Umgang mit der offenen Forderung getroffen werden. Über das Urteil des Landgerichts Düsseldorf wird die IHK Südthüringen zeitnah über die Internetseite www.suhl.ihk.de informieren.
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Quelle und vollständiger Bericht: IHK Südthüringen