Unliebsamen Telefonkeilern soll nun ein Riegel vorgeschoben werden, denn der gesetzliche Verbraucherschutz vor unerbetenen Werbeanrufen wird verschärft. Generell werden durch die Novelle Firmen, die mittels „Cold Calling“ Kunden fangen, stärker in die Pflicht genommen. So steht im Gesetzesentwurf, „dass der Unternehmer dem Verbraucher innerhalb einer Woche ab dem Anruf eine Bestätigung in Schriftform“ übermitteln muss. ... Weitere Eckpunkte des neuen Gesetzes: Erst wenn die Gültigkeit des Vertrags eintritt, dürfen Zahlungen verlangt und entgegengenommen werden. Via „Cold Calling“ abgeschlossene Verträge im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotterieleistungen sind nichtig. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: news.at