Einem Anbieter sogenannter „Kaffeefahrten” aus Emden droht möglicherweise die nächste juristische Schlappe. Nachdem der Geschäftsmann bereits im vergangenen Jahr vom Landgericht Gießen zur Zahlung von 8000 Euro verurteilt worden war (die Emder Zeitung berichtete), wird jetzt aller Wahrscheinlichkeit nach auch sein Einspruch gegen dieses Urteil zurückgewiesen. Das kündigt sich zumindest in einem Schreiben des für die Berufung zuständigen Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main an, das der Emder Zeitung vorliegt. ..... Am 20. Januar steht der Emder Frank C. erneut vor Gericht. Dann vor dem Landgericht in Stuttgart. Und wieder wird es um ein Gewinnversprechen auf einer „Kaffeefahrt” gehen. Auch hier vertritt Erdel einen Teilnehmer: „Ich bin optimistisch, dass die Klage auch hier Erfolg hat, zumal wir uns auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt berufen können.” |
Quelle und vollständiger Bericht: Emder Zeitung