Ein in Not geratener Autohändler aus dem Brandenburgischen sorgte Mitte des vergangenen Jahres für besondere Aufmerksamkeit. Um seine persönliche Lage zu verbessern, überlegte er sich wie Trauernde abgezockt werden. Doch der Schuss ging nach hinten los und endete nun mit einer Verurteilung wegen Betrug.
Für eine Serie besonders pietätloser Straftaten hat das Brandenburger Amtsgericht einen Autohändler aus Groß Kreutz (Havel) verurteilt. Der 42 Jahre alte Stephan M. erhielt wegen Betrugs an trauernden Angehörigen Verstorbener eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Der Schenkenberger hatte Mitte 2009 Angehörige von Verstorbenen ausgenommen, indem er ihnen vorgaukelte, sie müssten die Todesfälle in einem „Bundessterbeanzeiger“ veröffentlichen – gegen Gebühr von 63,12 Euro. Eine Gesetzesänderung des EU-Parlaments mache dies erforderlich, log Stephan M. Tatsächlich ist die vermeintliche Anzeigepflicht frei erfunden. Das Internetportal „www.bundessterbeanzeiger.de“ hatte sich der gelernte Fernsehmechaniker selbst eintragen lassen. Auch einen „Hauptsekretär und Sachbearbeiter“ Gerd Mütlich, auf dessen Konto die Summe zu fließen habe, gibt es nicht. |
Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine