27.02.13

Täter von betrügerischen Onlinebestellungen verhaftet

Nach monatelangen Ermittlungen konnten drei Betrüger aus Österreich festgenommen werden. Sie hatten in zahlreichen Fällen Waren bestellt, diese an Packstationen liefern lassen und dort mittels unrechtmäßig erlangter Daten abgeholt. Bereits seit Anfang 2011 ermittelten Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Traunstein in knapp 300 Fällen wegen betrügerischen Onlinebestellungen. Die aufwändigen und zeitintensiven Ermittlungen waren der geschickten Vorgehensweise der Betrüger geschuldet. Diese gelangten in den Besitz von Kreditkartennummern oder Kontodaten zahlreicher Personen in Deutschland und Österreich. Mit diesen Daten bestellten sie u.a. Notebooks, Smartphones, hochwertige Bekleidung und Accessoires bei verschiedenen Onlineshops. Diese Waren haben einen Bestellwert von über 50.000 Euro.

Die bestellten Waren ließen sie jedoch nicht zu sich nach Hause, sondern an verschiedene Packstationen in Freilassing, Bad Reichenhall, Berchtesgaden und Traunstein liefern. Mit gehackten Zugangsdaten von DHL-Packstationskunden ließen sich schließlich die Fächer der Packstationen öffnen, die Täter brachten sich in Besitz der Ware und hinterließen praktisch keine Spuren. Anfang Januar 2013 konnten schließlich drei mutmaßliche Täter ermittelt und festgenommen werden. Gegen zwei der drei Österreicher im Alter von 32, 35 und 39 Jahren wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein durch den Ermittlungsrichter Haftbefehl erlassen. Bis das Verfahren zum Abschluss gebracht werden kann, sind noch aufwändige Ermittlungen erforderlich.

Quelle: Bayerische Polizei

26.02.13

Abzocke durch falsche Gewinnversprechen

Einem Rentner aus dem Kreis Neuwied wurde vor wenigen Wochen ein Brief eines Notariats Scholzer & Wiederspan aus Hamburg zugestellt.
In diesem Schreiben wurde dem Mann mitgeteilt, dass er bei einem automatischen Gewinnspiel stolze 65.000.- Euro gewonnen hätte.
Doch dessen Freude über den vermeintlichen Gewinn währte nicht lange.
Laut Anweisung dieses „seriösen Notars“ sollte er, um in den Genuss dieses Gewinnes zu gelangen, einen Bargeldbetrag auf ein Treuhandgeschäftskonto einzahlen, um hierdurch die Freigabe des in der Schweiz liegenden Betrages beim dortigen Zoll zu erreichen.
Im hier vorliegenden Fall wurde ein fünfstelliger Betrag an das Notariat überwiesen.
Dieser Fall aus dem Kreis Neuwied ist leider kein Einzelfall, wie eine entsprechende Recherche ergab. Aus dem gesamten Bundesgebiet liegen zahlreiche Strafanzeigen gegen dieses angebliche Notariat vor.

  • Grundsätzlich gilt, dass der, der nicht gespielt hat, auch nichts gewonnen haben kann.
  • Seien Sie vorsichtig bei Gewinnversprechen, insbesondere dann, wenn die Übergabe an Bedingungen geknüpft ist. Schon das Verlangen einer Gebühr deutet auf die Unseriosität des Anbieters hin
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen wie Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Kreditkartennummern weiter.
  • Werden Sie angerufen, notieren Sie sich vor allem die Telefonnummer des Anrufers.
  • Überweisen Sie niemals Geld aufgrund einer telefonischen Aufforderung.
  • Recherchieren Sie bei solchen Gewinnversprechen im Internet.

Sollten Sie weitere Frage zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle oder informieren sich im Internet unter: www.polizei-beratung.de

Quelle und vollständiger Bericht: Polizeipräsidium Koblenz

Betrug um Firmenbucheinträge

Die Wirtschaftskammer Wien warnt einmal mehr vor betrügerischen Firmenbucheinträgen, die derzeit wieder in scheinbar offiziellen Schreiben angeboten werden. Unternehmen, die erst kürzlich eine Firmenbuch-Änderung im Amtsblatt der Wiener Zeitung bekannt gegeben haben, erhalten dieser Tage Zahlscheine über eine Summe von 996 Euro vom "ZRW - Zentrales Register für Wirtschaft der Republik Österreich". ...

ZRW sei auf den Seychellen registriert, berichtet "Heute" (Montagsausgabe). Die Zahlscheine kommen den Angaben zufolge aus Hongkong, die Web-Adresse führt zu einem Panama-Registrar, der Server steht in Istanbul und das Geld landet auf Zypern.

Quelle und vollständiger Bericht: derStandard.at

Internetbetrüger für 3,5 Jahre ins Gefängnis

Wegen Betrugs und Computersabotage ist ein 31-Jähriger zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den einschlägig vorbestraften Mann am Montag schuldig, im Zeitraum von 2008 bis Mai 2012 mit diversen Internetbetrügereien einen Schaden von 125.000 Euro verursacht zu haben.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte gemeinsam mit Komplizen durch Ausnutzung einer Sicherheitslücke oder den Einsatz eines Trojaners bei einem Online-Shop die Firmenbankverbindung so manipulierte, dass Zahlungen der Kunden auf sein Konto umgeleitet wurden.

Quelle und vollständiger Bericht: B.Z. - Berlin

Gestatten: Khaldon "Alexej" K. (31) aus Reinickendorf. Irakische Wurzeln. Österreichischer Pass. Chef-Administrator eines Cyberkriminellen-Treffs, der sich "Russische Elite" nannte. Verbrecher 2.0 wie er machen sich nicht mehr die Hände schmutzig. Sie hauen daheim gemütlich am Computer in die Tasten, räumen Konten argloser Internet-Nutzer leer, verdienen sich dumm und dämlich. ...

Quelle und vollständiger Bericht: B.Z. - Berlin

22.02.13

Einträge in digitale Gewerbeverzeichnisse teuer bezahlt

Derzeit erhalten Firmen und freiberuflich Tätige verstärkt fragwürdige Schreiben für Einträge in digitale Handels- oder Gewerberegister. Vor derartiger Werbung warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Unter Namen wie "Gewerberegister für Handel, Handwerk und Gewerbe " oder "Industrie und Gewerbe Verwaltung" verschicken unseriöse Geschäftemacher Schreiben, die aussehen wie eine Rechnung. Wer nicht genau hinschaut, übersieht leicht, dass es sich lediglich um ein Angebot handelt. Dies ist nur beim genauen Lesen des Kleingedruckten erkennbar. Die Kosten für einen Eintrag liegen zwischen 500 und 600 Euro. Die Einträge erscheinen nicht in den offiziellen Gewerbe- und Handelsregistern, sondern in eigenen, kaum bekannten Übersichten im Internet wie Gewerbeinfo.net oder www.hhg-digital.de.

Unternehmen und Freiberufler sollten bei solchen Schreiben immer genau hinschauen und diese dubiosen Angebote an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Landgrafenstraße 24 b, 61348 Bad Homburg v.d.H. zur weiteren Verfolgung melden.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter
www.vz-rlp.de/branchenverzeichnisse.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Betrugsprozess um angeblichen Verbraucherschutzbund

Im Prozess um den Mann, der mit seinem Reeser Verein Tausende Kunden betrogen haben soll, sagte am Mittwoch die Hauptbelastungszeugin aus. Pikant: Der Anwalt des Angeklagten ist in die Geschäfte seines Mandanten involviert.

Es kann also sein, dass ein Call-Center morgens Gewinnspiele an den Mann gebracht hat und abends dafür geworben hat, vor solchen Gewinnspiel-Angeboten zu schützen? Ja, theoretisch könne das so sein, sagte am Mittwoch die Hauptbelastungszeugin im Prozess um den 40-jährigen Mann aus Hamminkeln, der mit seinem Reeser Verein „Verbraucher Werbeschutzbund“ rund 9000 „Kunden“ betrogen haben soll. ...

Wenn ein Kunde dann doch in die sogenannte „Abo-Falle“ getappt wäre, hätte der Angeklagte, so das Versprechen, mit seinen Fachanwälten geholfen. „Das ist aber nie geschehen“, so der Vorwurf der Zeugin. „Rechnungen und Mahnungen hatten Vorrang.“ Hilfegesuche der Kunden seien erst einmal unbearbeitet geblieben. ...

Rechtfertigen musste sich die Zeugin am Mittwoch vor allem vor dem Verteidiger des Angeklagten. Denn, das macht es interessant: Der Anwalt arbeitet schon länger mit seinem Mandanten zusammen, ist also auch in die Geschäfte um den Verein involviert. Allerdings: Wie auch der Angeklagte habe er sich die ganze Sache etwas einfacher vorgestellt ...

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - DerWesten

Vor falschen Rechnungen mit gefährlichem Anhang warnt die Verbraucherzentrale

Von einer neuen Welle mit gefälschten Rechnungen berichtet und warnt die Verbraucherzentrale Saarland. Die Versender missbrauchen dabei die Namen verschiedenster Unternehmen. In den E-Mails ist die Rede von Abmahnungen wegen angeblich nicht bezahlter Rechnungen. Details der Bestellung seien in der Anlage zu finden. Gedroht wird mit dem Anwalt oder Inkasso, wenn weiterhin nicht gezahlt wird. Désirée Fuchs von der Verbraucherzentrale des Saarlandes betont, dass das eigentliche Problem die virenverseuchten Anhänge sind: "Es ist davon auszugehen, dass der Anhang nicht die angekündigten Informationen zur erbrachten Leistung beinhaltet, sondern Schadsoftware. Wer den Anhang öffnet, riskiert, dass sein Computer damit infiziert wird". Die Juristin rät, dubiose E-Mails mit zip-Anhängen von unbekannten Absendern am besten gleich zu löschen.

Antworten Sie nicht auf diese E-Mails, auch wenn Sie sich darüber ärgern! Denn dadurch verraten Sie den Betrügern, dass diese E-Mail-Adresse regelmäßig genutzt wird. Ignorieren Sie diese E-Mails und verschieben Sie die Schreiben einfach in den Spam-Ordner. Wichtig ist auch, dass man die Anti-Viren-Software stets auf dem neuesten Stand hält. Wer Fragen hat zu dubiosen Mails, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Quelle: Verbraucherzentrale Saarland

Betrüger geben sich am Telefon als Mitarbeiter von Microsoft aus

Mit einer perfiden Betrugsmasche versuchen Abzocker derzeit an Daten von Computernutzern zu kommen. Am Telefon behaupten sie, Techniker des IT-Konzerns Microsoft zu sein und den Computer von Viren befreien zu wollen. ...

Mit einem neuen Trick versuchen Betrüger, ahnungslose Computernutzer auszutricksen. Sie geben sich als Mitarbeiter von Microsoft aus und versuchen, den Computer mit einer Spezialsoftware fernzusteuern. ...

Bei der Dortmunder Polizei ist die Nummer bereits bekannt. "Es handelt sich um eine ganz neue Betrugsmasche", so Polizeisprecher Peter Schulz. Und die sei kein Einzelfall ...

Auch bei Microsoft weiß man um die Masche. Auf seiner Internetseite warnt der Konzern vor solchen Betrügereien.

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - DerWesten

20.02.13

Strafanzeigen gegen Kaffeefahrt-Veranstalter erstattet

In Brandenburg hat in den letzten Monaten ein Kaffeefahrt-Veranstalter aus Cloppenburg vielen Verbrauchern übel mitgespielt: Statt wie versprochen einen Einkaufs-Gutschein wurde den gutgläubigen Teilnehmern von Kaffeefahrten mehrere Reiseverträge zu "Null" Euro untergeschoben und sofort auch Serviceentgelte in Höhe von mehreren hundert Euro pro Reise und Person abgebucht. Leichtsinnig waren die Teilnehmer der Kaffeefahrt zuvor der Aufforderung des Veranstalters nachgekommen, ihre EC-Karten mit PIN-Nummern zu übergeben, damit ihnen der vermeintliche Gutscheinbetrag überwiesen werden konnte. Die Verbraucherzentrale riet den Betroffenen zur Strafanzeige bei der Polizei, sofortigen Sperrung ihrer Konten und vorsorglich zum nachweislichen Widerruf der untergeschobenen Verträge. Die Strafverfahren wegen Betrugsverdachts sind bei den Staatsanwaltschaften in Frankfurt/Oder (AZ: 930 Js 7194/13) und Potsdam (AZ: 939 Js 7466/13) anhängig.

Unter keinen Umständen sollten Verbraucher die Geheimnummern von EC- und Kreditkarten preisgeben.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

18.02.13

Verbraucher-Verein ergaunerte fast eine Million

Es ist ein spektakulärer Prozess, der in der nächsten Woche vor dem Landgericht Kleve eröffnet wird. Ein Reeser muss sich dort wegen "gewerbsmäßigen Betruges" verantworten. ...

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, als Vorsitzender eines Verbraucherschutz-Vereins veranlasst zu haben, dass zahlreiche Personen angerufen wurden. Mitarbeiter des Vereins sowie beauftragte Callcenter boten dabei dann eine Mitgliedschaft in jenem Verbraucherschutz-Verein an. Für einen Jahresbeitrag von 89,95 Euro sollen sie den Angerufenen verschiedenste Service-Leistungen über den Verein versprochen haben. Besonders dreist: Den Kunden wurde am Telefon versprochen, dass der Sinn der Mitgliedschaft auch sei, sich vor unseriösen Anrufen zu schützen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist der Jahresbeitrag dann vom Konto des Angerufenen abgehoben worden. Dabei habe es keine Rolle gespeilt, ob die Person überhaupt das Angebot angenommen hatte, in den Verein aufgenommen zu werden. Zudem hätte die Verbraucherschutz-Organisation "keinerlei Tätigkeit" entfaltet, wie es in der Anklage heißt. Es habe also keinerlei Gegenleistung für die Mitgliedschaft gegeben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Rheinische Post

Von der Staatsanwaltschaft angeklagt ist der Vorstand von diesem Verein:

Bereits im Juli 2009 gab es Warnungen vor dem Verbraucher Werbeschutzbund e.V. wegen unlauterer Werbemethoden. Zu dem Zeitpunkt erfolgten auch schon kriminalpolizeiliche Ermittlungen gegen den Verein und dessen Vorstand Sven Litwin.

Miese Geschäfte mit alten Menschen

Der Fahrer hatte gerade seine überwiegend hochbetagte Gästeschar willkommen geheißen, da war die Reise auch schon zu Ende. An der Autobahnauffahrt Aachen-Brand stoppte die Kripo den Bus. Die Beamten hatten Wind von der „Kaffeefahrt“ bekommen und wollten in letzter Sekunde das Schlimmste verhindern. ...

Veranstalter sogenannter Kaffeefahrten sind bei der Wahl ihrer Mittel nicht zimperlich. Es ist eine geradezu mafiöse Branche, deren Vertreter keine Skrupel kennen, wenn es darum geht, ältere Menschen unter Druck zu setzen, sie zu betrügen und ihnen mit wertlosem Ramsch oder horrend überteuerten Produkten die Euros aus der Tasche zu ziehen. ...

Ein Mitarbeiter der Aachener Kripo: „Wir haben einen Fall recherchiert, wo ein Nahrungsergänzungsmittel für 670 Euro verkauft wurde, das im Einkauf 13 Euro kostete.“ Die Wirksamkeit des Präparates ließ sich am ehesten mit „nützt nichts, schadet aber auch nichts“ beschreiben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Aachener Zeitung

15.02.13

Betrügerbande des "BKA-Trojaners" gefasst

Die spanische Polizei hat die mutmaßlichen Hintermänner einer groß angelegten Betrugsaktion im Internet gefasst. Die zehn Verdächtigen sollen mit einem Schadprogramm, das in Deutschland als "BKA-Trojaner" berüchtigt war, Geld von Menschen in ganz Europa erpresst haben.

Die Männer wurden von der spanischen Polizei bereits am Mittwoch festgenommen, teilten die Behörden in Madrid jetzt mit. ...

Quelle und vollständiger Bericht: ARD - Tagesschau.de

Trotz des Fahndungserfolges ist es nicht ratsam eine Entwarnung auszusprechen, denn es ist zu befürchten, dass andere Betrüger diese Masche übernehmen.

Die spanische Polizei nimmt Hintermänner des BKA-Trojaners fest. Doch Experten warnen bereits vor Nachahmungstätern. ...

Der mutmaßliche Anführer der Gruppe, ein 27-jähriger Russe, war bereits im Dezember in Dubai festgenommen wurden. Spanien hat seine Auslieferung beantragt. An der Costa del Sol in Südspanien wurden nun zehn weitere mutmaßliche Bandenmitglieder festgenommen.

Die spanischen Behörden werfen ihnen Geldwäsche, Betrug und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vor. Sechs von ihnen befanden sich am Donnerstag noch in Untersuchungshaft, während vier unter Auflagen wieder auf freiem Fuß sind. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Der Tagesspiegel

Jobangebote mit betrügerischem Hintergrund

In diesen Tagen erhalten viele Verbraucher eine ominöse E-Mail eines unbekannten Absenders. "Wer auf das "Jobangebot" eingeht, macht sich strafbar", warnt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat das Landeskriminalamt Sachsen informiert.

Die Empfänger der Emails werden mit der Aussicht auf schnell verdientes Geld in die Falle gelockt. Auf das Girokonto des Verbrauchers soll zunächst ein Betrag zwischen 2.000 € und 7.500 € überwiesen werden. Dieses Geld stammt regelmäßig aus kriminellen Handlungen. Der Kontoinhaber könne davon 20 Prozent behalten und soll den Rest dann weiter an Unbekannte übermitteln. "Für diese Weiterleitung des Geldes soll der Verbraucher dann zum Beispiel die Überweisungsmöglichkeit mittels eines Finanztransferdienstleisters wie etwa Western Union nutzen", weiß Heyer.

Der Empfänger sitzt im Ausland und kann sich dann unter Vorlage von Ausweispapieren das Geld zum Beispiel auch in Supermarktfilialen auszahlen lassen. Die Personaldokumente sind jedoch gefälscht und die Person verschwindet auf Nimmerwiedersehen. Eine Verfolgung des Straftäters ist unter diesen Umständen sehr schwierig. Doch auch die Verbraucher, die hier in Deutschland ihr Konto für solche Transaktionen zur Verfügung stellten, müssen mit einer Strafanzeige wegen Betruges oder Geldwäsche rechnen. Und aus dem Verdienst wird damit grundsätzlich auch nichts.

Quelle und vollständiger Bericht: Verbraucherzentrale Sachsen

Koalition fördert weiterhin die Abmahnindustrie

Vor zwei Wochen machte ein Gesetzesentwurf für eine Neuregelung verschiedener Gesetze zum Vorgehen gegen Kostenfallen und massenhafte Abmahnungen die Runde, der als Kompromiss zwischen Bundesjustizministerium und CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgehandelt worden sei. Dabei sollte es eine Deckelung der Abmahnkosten geben. Wir kritisierten, dass der Punkt zu den massenhaften Abmahnungen nicht eindeutig und ausreichend definiert sei und deshalb zu befürchten sei, dass die Abmahnindustrie damit keinen Schaden nehmen würde. Am 6. Februar sollte der Kompromiss im Bundeskabinett beschlossen und in den parlamentarischen Prozess überführt werden.

Soweit, so gut. Das war aber nicht mal ein abgeschlossener Kompromiss. Unser Kulturstaatsminister Neumann meldete sich als Vertreter der Unterhaltungslobby zu Wort und verhinderte eine Abstimmung. Verschiedenen Medien und auch uns liegt nun der erweiterte Vorschlag des Kulturstaatsministers vor. Der bedeutet eine weitere Verschlimmbesserung in die Richtung, dass man gerne noch ein 2-Strikes Warnmodell einbauen möchte.

Wie die weiteren Verhandlungen auch ausgehen mögen, wenn sie überhaupt noch in dieser Legislaturperiode ein Ende finden, ist unklar. Denn der Wahlkapf naht und irgendwann ist keine Zeit mehr, irgendwas durch den Bundestag zu bringen. Was man aber sagen kann: Die Abmahnindustrie wird von dieser Koalition weiter gefördert werden, sei es mit dem ersten Vorschlag oder einem zu erwartenden Kompromiss mit dem Kulturstaatsminister. Eine Verbesserung der Situation mit einer tatsächlich funktionierenden Deckelung bei Urheberrechtsverletzungen ist nicht zu erwarten. Was auch noch schade ist: Der Gesetzentwurf enthielt auch noch Punkte zu Kostenfallen und anderen verbraucherrelevanten Fragen, gegen die es von unserer Seite nichts einzuwenden gab.

Quelle: Netzpolitik.org

Movie2k ist der Nachfolger von Kino.to

Am 8. Juni 2011 schlugen die deutschen Kriminalpolizisten zu. Bei Razzien in Deutschland, Spanien und Frankreich wurden die Hintermänner der einst populärsten Film-Streaming-Seite Kino.to festgenommen. Allein in Deutschland hatten über 250 Polizisten und Datenspezialisten zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht. Es war der Todesstoss für Kino.to, aber längst nicht das Ende der Streaming-Portale. ...

Kurze Zeit nach der Zwangsschliessung etablierte sich Movie2k.to als neues Mekka der Gratis-Filmfreunde. Die Movie-Website, die auf Servern in Rumänien gehostet wird, war in Deutschland im letzten Jahr das meistgenutzte Streaming-Portal für Filme und Serien. ...

Quelle und vollständiger Bericht: 20min.ch

Im Prozess gegen die Verantwortlichen der Seite kino.to wurde Valentin Fritzmann von den Angeklagten als Drahtzieher genannt, der mit Werbung für seine Abofallen wesentlich zur Finanzierung des Streamingportals beigetragen hat. Nachdem es kino.to nicht mehr gibt und die Betreiber der Plattform zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, scheint Valentin Fritzman davon unbeeindruckt zu sein. Nicht anders ist es zu erklären, dass er Informationen der GVU zufolge jetzt mit der Finanzierung von Werbeflächen auf dem Streamingportal torrent.to dessen Betrieb mit absichert.

Das am häufigsten besuchte BitTorrent-Portal "torrent.to" ist angeblich auf Internetrechnern auf den Seychellen gespeichert. Informationen zur Identität der Seitenverantwortlichen sind vollständig verdunkelt. Seine Werbeflächen hat Torrent.to aktuell an einen Zugangsanbieter zum Usenet vermietet, der einem österreichischen Internetunternehmer zuzurechnen ist. Diesen benannten mehrere der verurteilten kino.to-Verantwortlichen vor Gericht als Hintermann und Finanzier ihres illegalen Portals.

Quelle und vollständiger Bericht: GVU — via: frickemeier.eu

Verbraucherzentrale warnt vor Mare Salisan

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt erneut vor ungewollten telefonischen Vertragsabschlüssen für ein Pillen-Abo. Wer den redegewandten Verkäufern am Telefon Glauben schenkt und eine Probelieferung der angepriesenen Pillen ordert, hat schon halb verloren. Wird nicht sofort und nachweisbar weiteren Lieferungen und somit einem angeblichen Vertragsschluss widersprochen, sitzt man in der Falle, denn die Probelieferung entpuppt sich als getarntes Abo. So wandten sich in den vergangenen Wochen viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit Beschwerden über telefonisch untergeschobene Pillen- Abos allein zu Mare Salisan an die Verbraucherzentrale Thüringen.

Betroffene, meist ältere Verbraucherinnen und Verbraucher oder deren Angehörige, sind empört über die Geschäftspraktiken. Sie sind sich sicher: sie wollten nur eine einmalige Probelieferung der Pillen. Dennoch erhielten sie nach einiger Zeit eine Auftragsbestätigung für ein Pillen-Abo. Regelmäßig sollen sie nun Präparate erhalten.

Die Anrufe beginnen meist mit einem belanglosen Gespräch zu Gesundheitsfragen oder einer Meinungsumfrage und enden mit der Zustimmung der Verbraucher zu einer Probelieferung. Wer Ärger aus dem Weg gehen möchte, sollte handeln und mit Zusendung der Probelieferung sofort, möglichst nachweisbar, weitere Lieferungen schriftlich ablehnen. Entscheidend ist, was letztlich am Telefon mit dem Anbieter besprochen wurde. Man kann am Telefon wirksam Verträge schließen, Voraussetzung ist aber, dass beide Parteien bewusst Laufzeit, Kosten und Lieferrhythmus zur Kenntnis nehmen und diesen wesentlichen Vertragsinhalten auch ausdrücklich zustimmen. Viel zu gutgläubig lassen sich insbesondere ältere Verbraucher auf nette Telefonate mit geschulten Firmenvertretern ein, deren Ziel es letztlich nur ist, längerfristig laufende Kaufverträge abzuschließen. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät deshalb Verbrauchern, dringend darauf zu achten, wofür Sie am Telefon ihre Einwilligung geben.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen

Die Verbraucherzentrale rät generell davon ab, Nahrungsergänzungsmittel einzunehmen, die von Mare Salisan oder anderen Firmen, wie z.B. Medivatis, Vitaciti, Medi-Pharm oder Helvetia vital, per Telefon angeboten werden, weil die Wirkung der vertriebenen Pillen umstritten ist.

Abmahnung gegen Leipziger Preisvergleich-Portal

Das Leipziger Online-Portal „preisvergleich.de“ hat nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale auf unzulässige Weise die Reisebüros in Deutschland schlechtgemacht. Der Slogan „Was willst du denn im Reisebüro? Bei Preisvergleich gibt es alle Anbieter im Vergleich!“ setze die Reisebüros herab und werbe mit einer irreführenden Aussage, begründete der von der deutschen Wirtschaft getragene Verein seine Abmahnung. ...

Das Leipziger Unternehmen, an dem der umstrittene Internet-Konzern Unister eine Minderheit hält, reagierte mit Unverständnis. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Leipziger Volkszeitung

Branchenbuchbetrug von Briefkastenfirma aus der Karibik

Kennen Sie Road Town Tortola? Nein? Zumindest Soester Geschäftsleute sollten das hübsche Eiland in der Karibik kennen, wenn sie sich auf einen windigen Eintrag in das "Branchenbuch Deutschland 2013" einlassen.

Derzeit tickern die Angebote dafür über die Faxgeräte zu den Firmen; auch der Soester Anzeiger hat die Offerte erhalten. Allerdings hat er nicht die 980 Euro gezahlt, die da im Kleingedruckten für den nutzlosen Eintrag verlangt werden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: soester-anzeiger

Das Einträge in das "Branchenbuch Deutschland 2013" laufen über die anonym betriebene Webseite deutsches- branchenbuch.net. Die Formulare sollen von den potentiellen Opfern an eine Faxnummer senden, welche die Vorwahl von Malaysia hat. Laut Impressum der Firmenhomepage ist eine TAD Data Systems Ltd. von den britischen Jungferninseln für diese betrügerische Aktion verantwortlich.

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen ADV e.K.

Wegen gewerbsmäßigen Betruges ermittelt die Staatsanwaltschaft Mainz gegen den Inhaber der Firma ADV e.K., Herrn Mathias Weyerich aus Bonn. Im Rahmen des Verfahrens wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen vorgenommen, um etwaigen Geschädigten die Durchsetzung ihrer Ansprüche zu ermöglichen.

Staatsanwaltschaft Mainz

3332 Js 31229/12

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7, 55115 Mainz, Aktenzeichen 3332 Js 31229/12 gegen Mathias Weyerich als Verantwortlichen der Einzelfirma ADV e.K., Franzstraße 40 bzw. Siemensstraße 2 - 50 in Bonn wegen gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mainz vom 08.01.2013 – 409 Gs 65/13 – in Höhe von 182.856 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 111e Absatz 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.

Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:

Drittschuldner

Vermögenswert

Werthaltigkeit

Staatsanwaltschaft Mainz

Geschäftsleiter -

700 Euro Bargeld

700 Euro

Briefmarken im Wert von 11.000 Euro

11.000 Euro

Oldenburgische Landesbank AG

Stau 15/17, 26122 Oldenburg

Pfändung eines Firmenkontos mit der Nr. 6659822800

113.291,45 Euro

Drittschuldnererklärung vom 30.01.2013 zu Az: 665 9822800

Kreissparkasse Ahrweiler, Wilhelmstr. 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Pfändung eines Girokontos mit der Nr. 197046

3.401,63 Euro

Drittschuldnererklärung vom 05.02.2013 zu Az. 17475

Quelle: Bundesanzeiger

Relativ schnell wurde dieses betrügerische Handeln der ADV e.K. seitens der Mainzer Ermittler unterbunden, im Gegensatz zu anderen Unternehmen, wie beispielsweise die GWE Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf, welche noch immer unbehelligt ihr Unwesen treiben. Die ADV e.K. wurde erst im Juli 2012 in das Handelsregister eingetragen.

Amtsgericht Bonn Aktenzeichen: HRA 7994 Bekannt gemacht am: 23.07.2012 12:00 Uhr

In ().
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Neueintragungen

19.07.2012

ADV e.K., Bonn, Franzstraße 40, 53111 Bonn. (ist die Erstellung von Printmedien und Broschüren). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Franzstraße 40, 53111 Bonn. Inhaber: Weyerich, Mathias, Bonn, *17.07.1987.

Quelle: Handelsregister

13.02.13

Warnung vor Onlinebankbetrügern

Durch Vortäuschen eines Onlinebankvorganges hat ein Unbekannter eine Frau aus dem Landkreis Osnabrück um mehrere tausend Euro erleichtert. Die Frau erhielt zunächst eine Email, vermeintlich von einem großen Internetkaufhaus. In der Email wurde auf eine offene Rechnung hingewiesen, die sich im Anhang befinden würde. Deshalb klickte sie auf den Anhang. Dabei löste sie unbemerkt einen Trojaner aus, der sich auf ihrem Rechner installierte und es dem Betrüger ermöglichte, ihre Onlinebankvorgänge zu verfolgen.

Nur wenige Tage danach meldete sie sich auf ihrem Rechner zum Online-Banking an und bekam unmittelbar nach der Anmeldung auf dem Bildschirm einen Hinweis, dass es eine Fehlbuchung in Form einer Gutschrift in Höhe von mehreren Tausend Euro gegeben habe. Daraufhin klickte Sie in der Maske auf die Kontoübersicht und sah dabei den (angeblichen) Zahlungseingang. Der Kontostand befand sich dabei auch in der entsprechenden Höhe. Um diese Fehlbuchung zu beheben, sollte sie auf einen "Button" klicken, damit das Geld wieder zurück überwiesen wird. Die Frau folgte dieser Aufforderung. Als sie sich dann einen Tag später online bei der Bank anmeldete und auf ihr Konto sah, stellte sie einen entsprechenden Fehlbetrag fest. Die Gutschrift war somit vorgetäuscht worden. Daraufhin erstattete sie eine entsprechende Betrugsanzeige.

Die Polizei warnt aufgrund dieses Betruges und vergleichbarer Fälle davor Anhänge von Emails zu öffnen, die entweder einen unbekannten Absender haben oder, wie in diesem Fall, nicht erklärbar sind. Außerdem sollten Online-Bankvorgänge niemals nach Aufforderung durch eine Email und über einen in der jeweiligen Email angegebenen Link oder Button erfolgen. Bankvorgänge sollten immer eigeninitiativ, inklusive des jeweils notwendigen Anmeldevorganges durchgeführt werden. Zudem sind die Sicherheitsprogramme auf dem PC immer aktuell zu halten. Bei Betrugsfällen ist es außerdem wichtig, unverzüglich die Bank und die Polizei zu informieren.

Quelle: Polizeiinspektion Osnabrück

Melango fordert Zahlungen auch ohne Vertrag

Das Gerücht, wonach Melango.de auch ohne die Nutzung des Buttons „Ich akzeptiere die AGB, jetzt anmelden“ Zahlungsaufforderungen versendet, wurde durch Urteil des Amtsgerichts Peine vom 24. Januar 2013 zum Az.: 5 C 440/11 bestätigt. Weil bereits nach Eingabe der persönlichen Daten durch den Druck auf das Schaltfeld „weiter zu Seite 2" eine Speicherung der Daten auf dem Server von Melango stattfand und diese Daten für die Generierung von Zahlungsaufforderungen genutzt wurden, ging das Amtsgericht davon aus, dass der Kläger, der durch eine negative Feststellungsklage gegen die Zahlungsansprüche von Melango aktiv geworden war, keinen Vertrag mit Melango geschlossen hatte.

Das vom Gericht angeforderte Sachverständigengutachten bestätigte: „Damit die Informationen aus der Erfassungsmaske (Seite 1) an den Server übertragen werden ist es nicht notwendig Aktivitäten auf der Seite 2 auszuführen. Die Informationen werden bereits nach Freigabe der ersten Erfassungsseite durch aktivieren des Schalters „weiter zu Schritt 2“ übertragen.“ ...

Quelle und vollständiger Bericht: Fachanwalt für IT-Recht

08.02.13

Mehrjährige Haftstrafe für Gewinnspielbetrüger

Nach 26 Verhandlungstagen vor dem Krefelder Landgericht hat sich der Krefelder Adressenhändler William F. für seine Geschäfte im Callcenter-Milieu eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und zehn Monaten eingehandelt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Chemielaborant ein einträgliches Inkasso-Geschäft mit Kundenadressen gewittert hatte und bei tausenden ehemaligen Gewinnspielteilnehmern aus ganz Deutschland unberechtigt Geld eintreiben ließ. ...

Mit der verhängten Haftstrafe kam das Gericht dem Antrag des Staatsanwaltes nach und beschloss Haftfortdauer.

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung

Die betrügerischen Forderungen und den Datenhandel betrieb William Filsinger über seine Firma FS Zahlungsvermittlungsmanagement UG.
Einen lesenswerten Bericht finden Sie auch auf der Webseite Kanzlei-Richter.com.

Office Business Software UG versendet rechnungsähnliche Formulare

Vor rechnungsähnlichen Formularen der Firma "o.b.s. Office Business Software UG" wird zur Zeit von Organisationen wie Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Anwälten gewarnt. vorgelegt. Die betrügerische Masche offeriert den Kauf von Bürosoftware.

In den letzten Tagen erreichten die IHK Aachen mehrfach Beschwerden über „Rechnungen“ der obs office business software UG (haftungsbeschränkt) aus Aachen.

Die Schreiben sehen wie eine normale Rechnung für 1 x Software "Office World Pro Web 2013" für 249,98 zuzüglich Mehrwertsteuer aus. Dabei wird auf eine Zahlungsfrist von 14 Tagen hingewiesen. Dass es sich hierbei eigentlich um ein Angebot handelt, erfährt der Leser erst im kaum lesbaren winzig kleingedruckten Fließtext, wo es wörtlich heißt: "Beim aktzeptieren dieses Angebotes fragen wir sie innerhalb von 14 Tagen die angegebene Summe zu Ueberweisen".

Die IHK Aachen rät dringend davon ab, entsprechende Zahlungen vorzunehmen!

Quelle und vollständiger Bericht: IHK Aachen

Auch die Handwerkskammer des Saarlandes warnt vor den Gaunern und berichtet außerdem von einer Verbindung zu einem anderen Unternehmen, welches mit nahezu identischen Schreiben aktiv war.

Bereits im Frühjahr/Sommer 2012 hatte eine Firma mit frappierend ähnlichem Namen (OSS Office Software Solutions GmbH aus Berlin) mit der gleichen Masche deutschlandweit fast identische Rechnungen verschickt. Diese Firma gibt es zwischenzeitlich nicht mehr. Wie sich aus dem Handelsregister jedoch nachvollziehen lässt, handelt es sich um dieselben handelnden Personen im Hintergrund, auch wenn eine Sitzverlegung und Namensänderung der Gesellschaft, die jetzt als UG mit einem Stammkapital von 100,00 Euro eingetragen ist, vorgenommen wurde.

Zahlen Sie also keinesfalls die mit diesem Schreiben geforderte Summe!

Die Drahtzieher dieses Offertenschwindels bei den beiden erwähnten Firmen ist/sind anscheinend die gleich(en) Person(en), wie die Auszüge aus dem Handelsregister vermuten lassen.

Amtsgericht Aachen Aktenzeichen: HRB 17905 Bekannt gemacht am: 14.12.2012 22:00 Uhr

In ().
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Neueintragungen

11.12.2012

obs office business software UG (haftungsbeschränkt), Aachen, Am Gut Wolf 3, 52070 Aachen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2012 Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 145589 B) nach Aachen beschlossen. Weiterhin wurde eine Änderung in Ziffer 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Gut Wolf 3, 52070 Aachen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Verkauf von Software für Unternehmen. Stammkapital: 100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Stoffels, Djuri Ruwan Kumara, Arnheim/Niederlande, *02.06.1982. Nicht mehr Geschäftsführer: von Glowacki, Matthias, Berlin, *10.05.1972.

Quelle: Handelsregister

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 134403 B
Bekannt gemacht am: 25.08.2011 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

23.08.2011

Hanita GmbH, Berlin, Hauptstraße 117, 10827 Berlin. Firma: OSS Office Software Solutions GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Hauptstraße 117, 10827 Berlin Gegenstand: Handel mit Elektroartikeln und ähnlichen Waren und Entwicklung von Software. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. von Glowacki, Matthias; Geschäftsführer:; 2. Kuivenhoven, Patrick, *05.06.1979, Apeldoorn/Niederlande; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 31.05.2011 sowie vom 19.08.2011 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und § 4 (Stammkapital)..

Quelle: Handelsregister

Die Firma OSS Office Software Solutions GmbH wurde am 27.12.2012 wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht.

Ordnungsamt stoppt Wanderlager

Ein Wanderlager ausgehoben hat am Montag (4. Februar) das Ordnungsamt in einem Gerther Restaurant. Wanderlager ist laut Gewerbeordnung eine Verkaufsveranstaltung, also eine Kaffeefahrt ohne Fahrt. ...

Oft erfährt das Ordnungsamt von illegalen Veranstaltungen im Nachhinein. Diesmal jedoch bekam es vorher einen Hinweis, so dass sich ein Mitarbeiter unter die Teilnehmer mischte.

Kurz nachdem das kostenlose “Premium-Essen” abgeräumt worden war und es an die Präsentation mit anschließendem Verkauf gehen sollte, untersagten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes diese und eine weitere für den nächsten Tag in Langendreer geplante Veranstaltung. ...

Quelle und vollständiger Bericht: LokalKompass.de

Freispruch für Kaffeefahrten-Veranstalter aufgehoben

Für einen Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup, den das Landgericht Oldenburg in zweiter Instanz vom Vorwurf des Betruges in 16 Fällen freigesprochen hatte (die NWZ? berichtete), könnte es nun eng werden. Am Montag, 4. Februar, hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg dieses Urteil aufgehoben, und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. ...

Nun wird der Prozess neu aufgerollt. Parallel dazu bereitet die Staatsanwaltschaft zurzeit eine weitere Anklage vor. Da geht es um Betrug in 350 Fällen.

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

06.02.13

Plädoyers im Prozess um Datenhandel und Betrug

Der Prozess vor dem Krefelder Landgericht gegen William Filsinger, bei dem es um betrügerischen Handel mit Kundendaten aus der Callcenterbranche geht, neigt sich nach 26 Verhandlungstagen dem Ende entgegen. In der vergangenen Woche wurden die Plädoyers von Anklage und Verteidigung vorgetragen. Der Staatsanwalt forderte einem Bericht der Westdeutschen Zeitung zufolge eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Dagegen halten die Anwälte von William Filsinger eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten Haft für ausreichend. Der Angeklagte sitzt seit knapp zwei Jahren in Untersuchungshaft und könnte in dem Fall vorzeitig entlassen werden. Das Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet.

Von Inkassobutzen liess William Filsinger über 8000 ehemalige Gewinnspielopfer anschreiben, obwohl es keine Verträge gab und die Forderungen daher frei erfunden waren. Der entstandene Gesamtschaden belief sich auf mehr als 1,35 Millionen Euro. Im Prozess wurde deutlich, dass die Opfer massiv unter Druck gesetzt und abgezockt wurden.

Internetbetrüger nach TV-Fahndung verhaftet

Die Ausstrahlung eines Fahndungsaufrufs nach einem Internetbetrüger in „Aktenzeichen XY ungelöst“ am 16.01.2013 hat nun zur Festnahme eines Tatverdächtigen geführt. Im Anschluss an die Sendung erhielt die Würzburger Kriminalpolizei zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Auch der entscheidende Hinweis war unter diesen Mitteilungen.

Bereits im Juli 2012 hatte ein Mann auf der Internetseite www.your-phone24.de insbesondere Handys und sogenannte Tablets verkauft. Die Ware bezahlten die aus dem gesamten Bundesgebiet stammenden Kunden per Vorauskasse, Giropay oder Kreditkarte. Jedoch wurde in fast allen Fällen keine Ware geliefert. Das von den Opfern überwiesene Geld ließ sich der Täter bei einer Bankfiliale in Würzburg bar auszahlen. Der Betreiber der Homepage hatte als angebliche Firmenanschrift eine Adresse im Stadtteil Lengfeld angegeben (wir berichteten). Bis zum heutigen Tag haben sich etwa 600 Geschädigte bei der Polizei gemeldet. Die Schadenshöhe bewegt sich im sechsstelligen Bereich.

Der entscheidende Hinweis ging noch am Abend der Sendung bei der Kripo Würzburg ein. Im Verlaufe der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen einen 38 Jahre alten Mann, so dass die Staatsanwaltschaft Würzburg einen Haftbefehl gegen den deutschen Staatsangehörigen beantragte. Dieser konnte Anfang dieser Woche in Würzburg vollstreckt und durch einen Ermittlungsrichter bestätigt werden. Der Tatverdächtige sitzt nun hinter Gittern.

Quelle: Bayerische Polizei

04.02.13

Sicherungsmaßnahmen gegen Satelliten des Wiener Karussels

Gegen die fast unbekannte Briefkastenfirma Orion Properties 64 PTY LZD wurden von der StA Mannheim vorläufige Sicherungsmaßnahmen verhängt. Das Unternehmen war Teil des Wiener Karussels und für die Abwicklung der offensichtlich betrügerischen Gewinnspiele „Orion 1001“ - Orion 1012“ zuständig.

Staatsanwaltschaft Mannheim

603 Js 23344/10

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Betruges konnte aufgrund des dinglichen Arrests des Amtsgerichts Mannheim vom 24.01.2012 zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Geschädigten ein Betrag in Höhe von 17.000 EUR bei einem Beschuldigten sichergestellt und unter dem Az. 4 HL K 10/12 beim Amtsgericht Düsseldorf hinterlegt werden.

Den bisherigen Ermittlungen zufolge besteht der dringende Verdacht, dass die Firma Orion Properties 64 PTY LZD in den Jahren 2009/10 in Deutschland Mailingaktionen durchführte, um die Empfänger zu Rückrufen über gebührenpflichtige 0900-Nummern zu veranlassen. In den Mailings sollen wahrheitswidrig Gewinne versprochen worden sein, die mit dem Telefonat abgerufen werden sollten. Tatsächlich soll bei erfolgten Rückrufen keine Gewinne ausbezahlt worden sein. Der Beschuldigte soll die logistische Abwicklung von mindestens 11 Gewinnspielen mit der Bezeichnung „Orion 1001“ - Orion 1012“ übernommen haben.

Die staatsanwaltschaftliche Sicherungsmaßnahme und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechtechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Hinweise zu Rechten als Geschädigter finden sich darüber hinaus in den Hinweisblättern („Rechte von Verletzten und Geschädigten“) unter www.jum.baden-wuerttemberg.de in der Rubrik Opferschutz.

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen

Bei den Verantwortlichen für die Telefonbetrügerein der Briefkastenfirmen aus Südafrika handelt es sich um die Geschäftführer Matthias und Marco Oberlerchner sowie den Gesellschafter Gerald Arismendi. Diese Personen gehör(t)en zum inneren Kreis des Wiener Karussells.

Orion Properties 64 (PTY) Ltd.
Iona Street 5
ZA-7535 Bellville
Südafrika
Enterprise number: 2006/021013/07
Handelsregister
Geschäftsführer: Matthias Oberlerchner
Geschäftsführer: Marco Oberlerchner
Gesellschafter: Gerald Arismendi

Das BSI warnt vor falschen Steuerbescheiden per Email

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weist auf eine Spam-Welle hin, mit der aktuell angebliche ELSTER-Steuerbescheide an Bürger verschickt werden. Die Spam-E-Mail weist Anwender darauf hin, dass „von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerverwaltung über das Verfahren ELSTER eine verschlüsselte Zip-Datei zur Abholung bereitgestellt“ wurde. Die angehängte, per ZIP gepackte Datei „ELSTER.exe“ enthält jedoch Schadcode.

Die Versandadressen können variieren. Bekannt sind dem BSI bisher folgende Adressen:

  • finanzamt-online@elster.de
  • online@elster.de
  • einkommensteuerbescheid@elster.de
  • Steuerverwaltung@elster.de

Unterzeichnet ist die E-Mail mit „Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung“. Auch auf der Elster-Website selber wird vor der neuen Spam-Masche gewarnt. Grundsätzlich werden Steuerbescheide vom Finanzamt nicht per E-Mail versendet. Für den Datenaustausch ist ein entprechendes Steuer- oder Buchhaltungsprogramm erforderlich. Da der Schadcode von den meisten Virenschutzprogrammen noch nicht zuverlässig erkannt wird, empfiehlt das BSI die Email komplett zu löschen.

Quelle: BSI

Neues Domizil für Richvestor GmbH

Der als Versender von Spam bekannte Timo Richert ist mit seiner Firma Richvestor GmbH umgezogen. Den Aktivitäten bezüglich seines Wirkens als Versender von Spam sowie die Registrierung der dafür benötigten Domains ist auf dem Portal des Vereins Antispam ein eigenes Thema gewidmet.

Amtsgericht Braunschweig Aktenzeichen: HRB 202945 Bekannt gemacht am: 24.01.2013 12:00 Uhr

Die in ().
gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

18.01.2013

Richvestor GmbH, Braunschweig, Leopoldstraße 38, 38100 Braunschweig. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Otto von Guericke Str. 1, 38122 Braunschweig. Neuer Unternehmensgegenstand: Die erlaubnisfreie Beratung von Versicherungsunternehmen und Dienstleistern in Bezug auf online-Werbung; weiterhin verwandte Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzweckes geeignet sind. Der Handel mit unbebauten und bebauten Grundstücken, Vermietung und Verpachtung von eigenen Immobilien und die Entwicklung und der Betrieb von Gastronomieprojekten sowie der Handel mit Fahrzeugen aller Art.

Quelle: Handelsregister

03.02.13

Staatsanwalt ermittelt wegen "Kaffeefahrt"

Die Klever Staatsanwaltschaft hat gegen einen Hauptverdächtigen, der Mitte Dezember des vergangenen Jahres in einer Gaststätte an der Kranenburger Straße einen nicht angemeldeten, damit illegalen Wanderlagerverkauf ("Kaffeefahrt") veranstaltet hatte, ein Ermittlungsverfahren aufgenommen. Die dem Verfahren zugrundeliegenden Vorwürfe lauten nach Angaben des Sprechers der Klever Justizbehörde, Oberstaatsanwalt Günter Neifer, auf unlauteren Wettbewerb, Verstoß gegen das Markenschutzgesetz und Betrug. ...

Ferner war den Kleverinnen ein 3000-Euro-Tombola-Gewinn versprochen worden, der ihnen aber bis heute nicht ausgezahlt worden ist. Stattdessen, so berichtete eine der Seniorinnen, sei später von ihrem Bankkonto das Geld für eine Reise abgehoben worden, die sie nie gebucht hatte. ...

Quelle und vollständiger Bericht: rp-online.de

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen wegen „Jackpott 77“

Staatsanwaltschaft Krefeld

2 Js 2119/11

Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 2119/11 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firma Hodnant Holding Ltd. wegen des Verdachts des Computerbetruges zum Nachteil von vermeintlichen Kunden für den Gewinnspieleintragungsdienst „Jackpott 77“ („JP 77“). Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden Personen, von deren Konto auf Veranlassung der Pay4 GmbH am oder unmittelbar folgend auf den 31.10.2011, 03.11.2011 und/oder 07.12.2011 ein oder mehrere Beträge zu je 48,90 EUR mit dem Buchungstext „Viel Glück wünscht JP 77“ abgebucht worden sind, wie folgt unterrichtet:

Im Rahmen des vorgenannten Ermittlungsverfahrens sind bei den Verantwortlichen Vermögenswerte in Höhe von 37.657,16 EUR dadurch gesichert worden, dass ein Betrag in genannter Höhe bei der Gerichtskasse des Amtsgerichts Frankfurt (Az. 2 HL 168/12 F) hinterlegt worden ist.

Die Maßnahme erfolgte zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen der aus der Straftat Geschädigten. Diese Mitteilung erfolgt, um Tatverletzten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Es ist zu beachten, dass durch eine etwaige Insolvenz des Schuldners unter Umständen ein erheblicher Forderungsausfall eintreten kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Krefeld keine weiteren Auskünfte, insbesondere telefonischer Art, über die seitens der Tatverletzten zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Es wird insoweit anheimgestellt, sich zwecks Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Krefeld, 23.01.2013

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen

01.02.13

StA Düsseldorf warnt vor telefonischen Zahlungsaufforderungen

Durch Privatpersonen und auswärtige Polizeidienststellen ist die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf eine neue Betrugsmasche aufmerksam gemacht worden:

Bislang nicht ermittelte Tatverdächtige, die sich als Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ausgeben, rufen unter der Legende eines angeblichen Ermittlungsverfahrens bei Privatpersonen an und fordern zu einer Überweisung auf, damit das gegen diese geführte Verfahren eingestellt werden könne. Zwar läßt der Gesamtvortrag auf ein betrügerisches Vorgehen schliessen, die Glaubhaftigkeit der Angaben wird aber zunächst durch das - technisch mögliche - Anzeigen der richtigen Durchwahl eines Dezernenten der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft unterstützt.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf erklärt und bittet die Empfänger:

Bei den Anrufern handelt es sich nicht um Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die Zahlungsverlangen grundsätzlich nicht fernmündlich erhebt. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, der Überweisungsaufforderung Folge zu leisten. Zeigen Sie den Sachverhalt bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle an, damit erfolgversprechende Ermittlungen aufgenommen werden können.

Quelle: Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Verkaufsveranstaltung in Greiz aufgelöst

Am Montag wurde in einer Gaststätte in der Brauereistraße eine Verkaufsveranstaltung, sogenannte Kaffeefahrt, durch die Polizeiinspektion Greiz zusammen mit dem Gewerbeamt, der Stadtverwaltung Greiz und dem Inhaber der Gaststätte aufgelöst. Grund dieses Einsatzes waren mehrere Strafanzeigen wegen Betruges im vergangenen Jahr gegen eine Tätergruppe aus Niedersachsen, die vor allem ältere Bürger bei Veranstaltungen im Landkreis Greiz um mehrere hundert Euro erleichterten. Die Personalien der Veranstalter wurden erhoben. Auf Grund von Zeugenhinweisen stellte sich heraus, dass es sich um dieselben Veranstalter aus dem letzten Jahr handelte, sodass gegen diese nun die Ermittlungen geführt werden. Außerdem hatten die Veranstalter nicht die erforderliche Erlaubnis zur Durchführung einer solchen Veranstaltung. ...

Die Polizeiinspektion Greiz warnt vor Betrug bei solchen Verkaufsveranstaltungen!

Quelle und vollständiger Bericht: meinanzeiger.de

Vorsicht, wieder massenhaft Phishing-Mails in Umlauf

Gleichsam wie im Rausch versenden Internet-Gauner derzeit E-Mails mit gefährlichen "zip"-Anhängen. Wer die Dateien öffnet, der riskiert, dass sich auf seinem Computer schädliche Software installiert. Diebische Freude bereitet den Betrügern seit Jahresbeginn auch, massenhaft Phishing-Mails zu verschicken, die angeblich von Amazon, Paypal und Mastercard stammen.

Egal ob die Betreffzeile zum Beispiel "Fremdzugriff Bestellung 2093560315 erfolgreich storniert" (Amazon), "Ihr Aktenzeichen: (MA-886-546-987)" (Mastercard) oder "Ihr Kontozugriff Ist Eingeschränkt" (Paypal) lautet - die Internet-Halunken wollen stets dazu verleiten, dass auf gefälschten Seiten, die denen der Firmen sehr ähnlich sehen, sensible Daten wie etwa Kontoverbindungen eingegeben werden.

Oft fallen die elektronischen Briefe sogleich durch eine falsche Rechtschreibung (Betreffzeile bei Paypal), schlechte Grammatik oder fehlende Umlaute (beispielsweise ? statt ä) auf und sind so schnell als Phishing-Mail zu erkennen. Aber es kursieren immer wieder auch E-Mails in perfektem Deutsch, die zunächst keinen Verdacht erwecken. Um sich vor Schaden zu bewahren, ist es ratsam, sich an unsere Empfehlungen zu halten:

  • Öffnen Sie unter keinen Umständen Anhänge oder Links solcher E-Mails! Lassen Sie sich dazu auch nicht durch persönliche Anreden oder flüssig geschriebenes Deutsch verleiten!

  • Suchen Sie regelmäßig nach Updates für Ihr Anti-Viren Programm und Ihren Internetbrowser!

  • Antworten Sie nicht auf diese E-Mails, auch wenn Sie sich darüber ärgern! Denn dadurch verraten Sie den Betrügern, dass diese E-Mail-Adresse regelmäßig genutzt wird. Sie könnten deswegen noch mehr Spam- und Phishing-Mails erhalten.

  • Ignorieren Sie diese E-Mails und verschieben Sie die Schreiben einfach in den Spam-Ordner!

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Erneut Durchsuchungen bei Unister

Die Firma Unister GmbH scheint momentan nicht zur Ruhe zu kommen. Wieder hat es Durchsuchungen seitens der ermittelnden Behörden gegeben. Nun dreht sich die alte Leier wieder mit erneuten Anschuldigungen, Dementis von Unisters Pressesprecher Konstantin Korosides, Medienberichten usw. Irgend etwas muss dann wohl dran sein, sonst würde die Staatsanwaltschaft nicht so energisch nachsetzen und sich die Presse darauf stürzen. Nachfolgend eine kleine Auswahl lesenswerter Berichte.

Gegen die Leipziger Internetfirma Unister gibt es neue Vorwürfe. "Es hat heute weitere Durchsuchungen in Geschäftsräumen von Unister in Leipzig sowie bei Geschäftspartnern in Potsdam und Bayern gegeben", sagte der Sprecher der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft, Wolfgang Klein, am Mittwoch der Nachrichtenagentur dapd. Anlass sei der Verdacht des unerlaubten Adresshandels mit Millionen von Flugreisedatensätzen. Außerdem gebe es den Verdacht von irreführenden Preisangaben auf den Unister-Reiseportalen.

40 Beamte und 4 Staatsanwälte durchsuchten demnach insgesamt sechs Büros. Vier davon waren Unister-Räume in Leipzig, die anderen Büros von Geschäftspartnern der Internetfirma. Gegen die Partner werde allerdings nicht ermittelt, sondern ausschließlich gegen Unister, ...

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - DerWesten

Denn die Staatsanwaltschaft ermittelt nun auch wegen des Verdachts auf illegalen Adressenhandel und der Angabe falscher Preise auf den Unister-Internetportalen wie fluege.de und ab-in-den-urlaub.de. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Leipzig Fernsehen

Die Streichpreise, angebliche Ursprungspreise für Reisen oder Flüge, seien niemals wirklich verlangt worden, erläuterte Klein. "Man hat auf breiter Front etwas vorgetäuscht, was nicht da war." Dazu sei ein ausgefeiltes, hoch professionelles Computerprogramm eingesetzt worden, dass die Schnäppchenpreise erzeugt habe. "Wir haben den Algorithmus gefunden", sagte Klein. Die neuen Verdachtsmomente richten sich gegen jene Unister-Führungskräfte, gegen die bereits wegen Steuerbetrugs ermittelt wird. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mitteldeutsche Zeitung

Betrüger-Trio festgenommen

Einem dreisten Betrüger-Trio haben Ermittler der Gifhorner Polizei am vergangenen Wochenende das Handwerk gelegt. Zuvor hatten zwei der Männer einen Mittatverdächtigen entführt, gefesselt zusammengeschlagen und von ihm entgangene, angebliche Gewinne versucht zu erpressen. Die beiden 28- und 48-jährigen Männer aus Gifhorn sitzen seitdem in Untersuchungshaft.

Am Freitag, 25.01.2013, gg. 18.50 Uhr, meldete sich über Notruf ein 21-jähriger Gifhorner aus einem Baumarkt und teilte mit, dass er zuvor von zwei Männern unter einem Vorwand entführt und in eine Halle in Gifhorn verschleppt worden sei. Dort habe man ihn an einen Stuhl gefesselt, zusammengeschlagen und 80.000,-- Euro gefordert. Schließlich habe man ihn mit dem Hinweis auf zwei Stunden Bedenkzeit zurückgelassen. Er habe sich jedoch befreien und die Polizei alarmieren können.

Im Zuge der sofort einsetzenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 21-jährige im Auftrag und im Zusammenwirken mit den beiden anderen Tatverdächtigen im Internet ein virtuelles Reisebüro aufgebaut hatte, das unter dem Namen eines bekannten Reiseveranstalters aus dem Landkreis Gifhorn firmierte. Hier wurden Kreuzfahrten zu günstigen Preisen angeboten. Die Angebote und die Internetseite waren zudem in verschiedenen überregionalen Tageszeitungen beworben worden. In der Gifhorner Innenstadt hatten die Tatverdächtigen Büroräume als Geschäftsadresse angemietet, um einen seriösen Anschein zu erwecken.

Tatsächlich hatten gutgläubige Bürger auch bereits Reisen gebucht und bezahlt. Die Gelder waren über das Konto einer Finanzagentin geflossen, die es an die Tatverdächtigen weiterleitete. Die Verdächtigen hatten offensichtlich geplant, innerhalb kurzer Zeit mehrere hundert Reisen zu verkaufen, das Geld einzukassieren und sich dann abzusetzen.

Allerdings kam es dann offensichtlich zu Unstimmigkeiten zwischen den Verdächtigen, weil sie glaubten, dass der 21-jährige, der die gesamte Abwicklung im Internet managte, möglicherweise Kasse auf eigene Rechnung machen würde. Dies dürfte der Grund dafür gewesen sein, weshalb er am Freitag, 25.01.2013, unter einem Vorwand in eine Halle im Gifhorner Stadtgebiet gebracht wurde, wo man seinen Aussagen zufolge ihn gefesselt, zusammengeschlagen und erpresst habe.

Da er das geforderte Geld nicht aufbringen und zahlen wollte, habe man ihn unter Drohungen und mit dem Hinweis auf Bedenkzeit gefesselt zurückgelassen. Zudem habe man ihm sein Handy, sein Portmonee und ein Netbook abgenommen.

Die beiden 28- und 48-jährigen Männer wurden von den Ermittlern noch in den Abendstunden im Stadtgebiet Gifhorn festgenommen. Die dem 21-jährigen abgenommenen Gegenstände wurden bei ihnen sichergestellt. Der 28-jährige hat zwischenzeitlich ein umfassendes Geständnis abgelegt und auch der 48-jährige ist teilgeständig. Bei mehreren Durchsuchungen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, das noch genau ausgewertet werden muss.

Die Polizei hat bei ersten Auswertungen Daten von etwa 180 Personen gefunden, die sich für Reisen interessierten. In ca. 15 Fällen sind nachweislich auch Gelder geflossen. Ob weitere Zahlungen von reisewilligen Kunden auf andere, zur Zeit noch nicht bekannte, Konten umgeleitet wurden, kann noch nicht abschließend gesagt werden. Die Ermittlungen stehen erst am Anfang, so dass auch zur Gesamtschadenshöhe noch keine Angaben gemacht werden können.

Die beiden 28- und 48-jährigen Gifhorner wurden am Samstag dem Haftrichter beim Amtsgericht Gifhorn vorgeführt. Gegen beide wurde die Untersuchungshaft angeordnet.

Quelle: Polizeiinspektion Gifhorn