Gegen die fast unbekannte Briefkastenfirma Orion Properties 64 PTY LZD wurden von der StA Mannheim vorläufige Sicherungsmaßnahmen verhängt. Das Unternehmen war Teil des Wiener Karussels und für die Abwicklung der offensichtlich betrügerischen Gewinnspiele „Orion 1001“ - Orion 1012“ zuständig.
Staatsanwaltschaft Mannheim603 Js 23344/10 In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Betruges konnte aufgrund des dinglichen Arrests des Amtsgerichts Mannheim vom 24.01.2012 zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Geschädigten ein Betrag in Höhe von 17.000 EUR bei einem Beschuldigten sichergestellt und unter dem Az. 4 HL K 10/12 beim Amtsgericht Düsseldorf hinterlegt werden. Den bisherigen Ermittlungen zufolge besteht der dringende Verdacht, dass die Firma Orion Properties 64 PTY LZD in den Jahren 2009/10 in Deutschland Mailingaktionen durchführte, um die Empfänger zu Rückrufen über gebührenpflichtige 0900-Nummern zu veranlassen. In den Mailings sollen wahrheitswidrig Gewinne versprochen worden sein, die mit dem Telefonat abgerufen werden sollten. Tatsächlich soll bei erfolgten Rückrufen keine Gewinne ausbezahlt worden sein. Der Beschuldigte soll die logistische Abwicklung von mindestens 11 Gewinnspielen mit der Bezeichnung „Orion 1001“ - Orion 1012“ übernommen haben. Die staatsanwaltschaftliche Sicherungsmaßnahme und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechtechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen. Hinweise zu Rechten als Geschädigter finden sich darüber hinaus in den Hinweisblättern („Rechte von Verletzten und Geschädigten“) unter www.jum.baden-wuerttemberg.de in der Rubrik Opferschutz. |
Quelle: Insolvenzbekanntmachungen
Bei den Verantwortlichen für die Telefonbetrügerein der Briefkastenfirmen aus Südafrika handelt es sich um die Geschäftführer Matthias und Marco Oberlerchner sowie den Gesellschafter Gerald Arismendi. Diese Personen gehör(t)en zum inneren Kreis des Wiener Karussells.
Orion Properties 64 (PTY) Ltd.
Iona Street 5
ZA-7535 Bellville
Südafrika
Enterprise number: 2006/021013/07
Handelsregister
Geschäftsführer: Matthias Oberlerchner
Geschäftsführer: Marco Oberlerchner
Gesellschafter: Gerald Arismendi