Die Klever Staatsanwaltschaft hat gegen einen Hauptverdächtigen, der Mitte Dezember des vergangenen Jahres in einer Gaststätte an der Kranenburger Straße einen nicht angemeldeten, damit illegalen Wanderlagerverkauf ("Kaffeefahrt") veranstaltet hatte, ein Ermittlungsverfahren aufgenommen. Die dem Verfahren zugrundeliegenden Vorwürfe lauten nach Angaben des Sprechers der Klever Justizbehörde, Oberstaatsanwalt Günter Neifer, auf unlauteren Wettbewerb, Verstoß gegen das Markenschutzgesetz und Betrug. ... Ferner war den Kleverinnen ein 3000-Euro-Tombola-Gewinn versprochen worden, der ihnen aber bis heute nicht ausgezahlt worden ist. Stattdessen, so berichtete eine der Seniorinnen, sei später von ihrem Bankkonto das Geld für eine Reise abgehoben worden, die sie nie gebucht hatte. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: rp-online.de