Vor zwei Wochen machte ein Gesetzesentwurf für eine Neuregelung verschiedener Gesetze zum Vorgehen gegen Kostenfallen und massenhafte Abmahnungen die Runde, der als Kompromiss zwischen Bundesjustizministerium und CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgehandelt worden sei. Dabei sollte es eine Deckelung der Abmahnkosten geben. Wir kritisierten, dass der Punkt zu den massenhaften Abmahnungen nicht eindeutig und ausreichend definiert sei und deshalb zu befürchten sei, dass die Abmahnindustrie damit keinen Schaden nehmen würde. Am 6. Februar sollte der Kompromiss im Bundeskabinett beschlossen und in den parlamentarischen Prozess überführt werden. Soweit, so gut. Das war aber nicht mal ein abgeschlossener Kompromiss. Unser Kulturstaatsminister Neumann meldete sich als Vertreter der Unterhaltungslobby zu Wort und verhinderte eine Abstimmung. Verschiedenen Medien und auch uns liegt nun der erweiterte Vorschlag des Kulturstaatsministers vor. Der bedeutet eine weitere Verschlimmbesserung in die Richtung, dass man gerne noch ein 2-Strikes Warnmodell einbauen möchte. Wie die weiteren Verhandlungen auch ausgehen mögen, wenn sie überhaupt noch in dieser Legislaturperiode ein Ende finden, ist unklar. Denn der Wahlkapf naht und irgendwann ist keine Zeit mehr, irgendwas durch den Bundestag zu bringen. Was man aber sagen kann: Die Abmahnindustrie wird von dieser Koalition weiter gefördert werden, sei es mit dem ersten Vorschlag oder einem zu erwartenden Kompromiss mit dem Kulturstaatsminister. Eine Verbesserung der Situation mit einer tatsächlich funktionierenden Deckelung bei Urheberrechtsverletzungen ist nicht zu erwarten. Was auch noch schade ist: Der Gesetzentwurf enthielt auch noch Punkte zu Kostenfallen und anderen verbraucherrelevanten Fragen, gegen die es von unserer Seite nichts einzuwenden gab. |
Quelle: Netzpolitik.org