29.11.13

Polizei warnt vor betrügerischen Kaffeefahrten

Die Polizei warnt aufgrund eines aktuellen Falls vor Betrug im Zusammenhang mit so genannten "Kaffeefahrten". Eine 63-jährige und eine 79-jährige Bielefelderin erhielten per Post eine Einladung zu einer Kaffeefahrt, an der beide am Freitag, 22.11.2013, teilnahmen. Von Bielefeld aus ging es mit dem Bus in eine Stadt in Niedersachsen, wo in einem Restaurant ein kostenfreies Frühstück und anschließend eine Verkaufsveranstaltung stattfanden. Mit sprachlich geschickten Vorträgen wurde den beiden Frauen angeboten, 1000,- Euro per Vorkasse in bar zu bezahlen und dafür eine Jahresration Nahrungsergänzungsmittel, einen Fernseher, eine Videokamera, einen Staubsauger, einen Lebensmittelkorb und obendrein noch 3000,- Euro als Überweisung zu erhalten. Auf Nachfrage gaben die unbekannten Betrüger an, die Aktion sei nur aufgrund von Jubiläen großer Verbrauchermarktketten möglich und einmalig. Die Frauen glaubten an das unschlagbare Angebot, ließen sich zurück nach Bielefeld fahren und übergaben nach Abhebung von Bargeld jeweils 1000,- Euro an einen der unbekannten Betrüger. Zuvor musste noch ein handschriftlich aufgesetzter Kaufvertrag unterschrieben werden, von dem die Damen keine Durchschrift erhielten. Die Einladungsschreiben waren ihnen schon bei der Verkaufsveranstaltung abgenommen worden. Das Nahrungsergänzungsmittel hatten die Frauen bereits erhalten, alle anderen Waren sollten noch am selben Tag geliefert werden. Eine Lieferung der Waren, wie auch eine Überweisung des Geldes blieb aus; die Damen erstatteten Strafanzeige bei der Polizei. Das Kriminalkommissariat 13 hat die Ermittlungen zu den bislang unbekannten Betrügern aufgenommen.

Die Polizei rät, bei zweifelhaften Einladungen zu Kaffeefahrten besser zu Hause zu bleiben oder auf der Verkaufstour sehr aufmerksam zu sein. Vorsicht bei Schnäppchen - sie erweisen sich häufig als Reinfall, oftmals handelt es sich um minderwertige Ware. Bei Einladungen zu solchen Veranstaltungen sollten Teilnehmer daran denken, dass niemand etwas zu verschenken hat. Kaufverträge sollten immer sorgfältig geprüft werden, bevor sie unterschrieben werden. Der Käufer sollte darauf achten, von dem Vertrag eine Durchschrift zu erhalten. Eine Vorauszahlung sollte nie erfolgen!

Quelle: Polizeipräsidium Bielefeld