10.11.13

Gericht verurteilt Kaffeefahrt-Betrüger

Die drei norddeutschen Angeklagten äußern sich nicht zu den Vorwürfen. Auch als der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer das auf „schamlosem Ausnutzen basierende Geschäftsmodell“ als „Unverschämtheit“ bezeichnet, bleiben die Männer im Alter zwischen 46 und 56 Jahren gelassen. ...

„So eine kriminelle Energie habe ich in meiner Laufbahn noch nicht erlebt“, bilanziert der Amtsrichter. Er verurteilt zwei der Angeklagten zu Freiheitsstrafen von 15 beziehungsweise 17 Monaten, die aufgrund des fast leeren Vorstrafenregisters zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Dritte im Bunde kommt nicht auf Bewährung davon: Er ist bereits 17 Mal vorbestraft und muss nun für zwei Jahre ins Gefängnis.

Quelle und vollständiger Bericht: merkur-online