Wer im Internet ein Flugticket kauft, darf nicht automatisch eine Reiserücktrittsversicherung dazu gebucht bekommen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-112/11). Die Richter stärkten damit die Rechte der Kunden. Es sei nicht erlaubt, dass ein Vermittler von Flugreisen bei der Online-Buchung kostenpflichtige Zusatzleistungen einfach in den Preis einrechne. Laut Urteil ist verboten, dass ein Kunde diese Leistung bewusst wegklicken muss („Opt-out“). Erlaubt sei nur, dass Unternehmen entsprechende Leistungen anbieten, der Kunde sie aber selbst anklicken muss („Opt-in“). ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Handelsblatt