05.02.10

Urteil: Online Service Ltd. muss Gewinne aus Kostenfallen offenlegen

Die Firma Online Service Ltd., die im Internet dubiose Angebote wie lebenstest.de oder berufs-wahl.de betreibt, hat eine empfindliche Schlappe erlitten. Das Landgericht Hanau entschied, dass die Firma ihre durch die Kostenfallen erzielten Gewinne offenlegen muss. Das Geld könnte dann vom Staat eingezogen werden.

Quelle und vollständiger Bericht: Computerbetrug.de