Der Rechtsanwalt Olaf Tank ist seit Jahren für verschiedene so genannte Internetabzocker tätig. Er betreibt für diese dubiosen Firmen das Inkassogeschäft. Tank fordert unter seinem Anwaltsbriefkopf etwaige Rechnungsbeträge und die eigenen Rechtsanwaltskosten ein. Die Schreiben des Herrn Tank haben jetzt eine neue Qualität erreicht. Abgesehen von den üblichen Einschüchterungen legt Herr Tank seinen Briefen neuerdings Ratenzahlungsvergleiche bei. Diese sollen es dem Verbraucher leicht machen, in kleinen Raten die angebliche Schuld abzutragen. Gleichzeitig soll er aber auf eine Vielzahl seiner Rechte zu verzichten bzw. diese an Herrn Tank abtreten. So verlangt er zur Absicherung seiner Forderung von den Betroffenen die Sicherungsübereignung von Autos oder sonstigen Wertgegenständen bzw. gleich die Abtretung des pfändbaren Teils des Einkommens. Herr Tank schlägt aus einer solchen Vereinbarung einen schönen Profit. Denn neben den üblichen Gebühren setzt dieser auch gleich eine Einigungsgebühr mit auf die Rechnung. Der Verbraucher sollte sich von den aktuellen Schreiben aus dem Hause Tank nicht beeindrucken lassen. Ursprung der Forderung ist diesmal die Nutzung des Portals "top-of-software.de" der Antassia GmbH. Dort wird bewusst die Preisangabe intransparent dargestellt, um den Verbraucher in die Vertragsfalle zu locken. Daher mangelt den Forderungen des Herrn Tank bereits an einer vertraglichen Grundlage. |
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein