Das Jahr hat kaum begonnen und die sächsischen Briefkästen werden weiter von diversen Gewinnmitteilungen überfrachtet. Allen Gewinnversprechen oder Gewinnoptionen ist gleich, dass diese Gewinne oder die Ziehung des Gewinnes auf einer Fahrt erfolgen sollen. Hierzu werden die Verbraucher meist kostenlos mit einem Bus abgeholt. Frühstück und Mittagessen sind oft ebenfalls inklusive. Allerdings ist unklar, was es dort wirklich zu essen gibt. „Meist werden auf diesen Fahrten Waren zu oft überteuerten Preisen angeboten und leider fallen immer wieder viele Verbraucher darauf rein“, informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Deshalb rät Schmidt, sich den Kauf genau zu überlegen. Derartige Verträge sind zwar widerrufbar, aber oft steht auf den Verträgen keine Adresse für den Widerruf. Dann kann man unbegrenzt widerrufen. Die Frist beträgt bei einer ordnungsgemäßen Belehrung 2 Wochen ab Aushändigung der Belehrung. Aber wenn die Ware erst 3 Wochen nach Vertragsschluss geliefert wird, ist die Widerrufsfrist abgelaufen. Kaufreue wegen Nichtgefallen oder überhöhtem Preis ist dann nicht mehr durchsetzbar. „Da aber niemand etwas zu verschenken hat, sollte man auf die Versprechen der Firmen zur Gewinnauszahlung nicht hereinfallen, sondern die Schreiben gleich entsorgen“, meint Schmidt. |
04.02.11
Verbraucherzentrale warnt vor Gewinnversprechen der Kaffeefahrtfirmen
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Kaffeefahrt