04.02.11

Verbraucherzentrale warnt vor Gewinnversprechen der Kaffeefahrtfirmen

Das Jahr hat kaum begonnen und die sächsischen Briefkästen werden weiter von diversen Gewinnmitteilungen überfrachtet.
So versucht eine Firma „Europa Finanzdienstleistungen Bürogemeinschaft Bach & Partner“ aus Essen, eine nachträgliche Gewinnauszahlung festzusetzen. 3.000 Euro soll es geben, die angeblich eine Firma AK Reisen aus Dresden vorher als Option zur Verfügung stellte.
Die Firma „Jensen-Weise-Feldhaus Finanzdienstleistungen“ aus Bethen/Niedersachsen verspricht eine nachträgliche Gewinnübergabe einer Firma Gewinn-Service.
Ebenfalls 3.000 Euro will das „Verwaltungsbüro Schmidt & Bollen“ auszahlen. Das Büro habe angeblich die Auszahlung der Gewinne von einer Firma AK Reisen aus Weener übernommen. Die Antwortpostkarte ist nach Quakenbrück zu senden. Zufälligerweise ist auch bei der „Europa Finanzdienstleistungen Bürogemeinschaft Müller & Partner“ die Antwortpostkarte zur Anmeldung für die Kaffeefahrt ebenfalls an Giga Office, Alexander Müller in Quakenbrück zurückzusenden.

Allen Gewinnversprechen oder Gewinnoptionen ist gleich, dass diese Gewinne oder die Ziehung des Gewinnes auf einer Fahrt erfolgen sollen. Hierzu werden die Verbraucher meist kostenlos mit einem Bus abgeholt. Frühstück und Mittagessen sind oft ebenfalls inklusive. Allerdings ist unklar, was es dort wirklich zu essen gibt.

„Meist werden auf diesen Fahrten Waren zu oft überteuerten Preisen angeboten und leider fallen immer wieder viele Verbraucher darauf rein“, informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Deshalb rät Schmidt, sich den Kauf genau zu überlegen. Derartige Verträge sind zwar widerrufbar, aber oft steht auf den Verträgen keine Adresse für den Widerruf. Dann kann man unbegrenzt widerrufen. Die Frist beträgt bei einer ordnungsgemäßen Belehrung 2 Wochen ab Aushändigung der Belehrung. Aber wenn die Ware erst 3 Wochen nach Vertragsschluss geliefert wird, ist die Widerrufsfrist abgelaufen. Kaufreue wegen Nichtgefallen oder überhöhtem Preis ist dann nicht mehr durchsetzbar.

„Da aber niemand etwas zu verschenken hat, sollte man auf die Versprechen der Firmen zur Gewinnauszahlung nicht hereinfallen, sondern die Schreiben gleich entsorgen“, meint Schmidt.
Mit dem Umgang seiner Daten sollten Verbraucher äußerst sparsam umgehen und keinesfalls ihre Kontoverbindung preisgeben. Auch am Telefon ist äußerste Zurückhaltung geboten.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen