Schon seit Wochen beschäftigt die Abzockseite outlets.de von der Firma I Content GmbH die Verbraucherzentralen. Auch in den einschlägigen Foren tauschen sich Opfer aus. Die Betroffenen sollen angeblich einen Vertrag mit der Firma I Content GmbH abgeschlossen haben. Dieser vermeintliche Vertrag kann aber nicht rechtskräftig sein, weil der Kostenhinweis nicht dem Wettbewerbsrecht entspricht und nur im Kleingedruckten zu finden ist. Wer auf diese Kostenfalle reingefallen ist, erhält dennoch Rechnungen und Mahnungen. Besonders die Mahnungen haben es in sich, denn damit wird eine massive Drohkulisse aufgebaut. Dazu gehört unter anderem auch die Drohung eines Eintrags bei der Schufa. Das dies unzulässig und rechtswidrig ist, wurde nun per einstweiliger Verfügung von einem Gericht bestätigt.
Auf dem Portal 123recht.net teilt Rechtsanwalt Knöppel mit, dass er für seine Mandantin eine EV gegen die Firma I Content GmbH erwirkt hat.
Die Firma I Content GmbH, welche unter dem Internetportal outlets.de Dienstleistungen anbietet, drohte einer Kundin bei Nichtzahlung der offenen, aber bestrittenen Forderung von 96 € einen Schufaeintrag an. Gegen diese Drohung ist die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort gerichtlich mit einer einstweiligen Verfügung vorgegangen. Grund der Verfügung ist, dass schon die Androhung eines Schufaeintrages bei einer bestrittenen Forderung, rechtswidrig ist. |
Quelle: 123recht.net
Der Firma I Content GmbH ist es durch diese EV nicht mehr gestattet wegen der bestrittenen Forderung mit einem Schufa-Eintrag zu drohen. Bei einem Verstoß gegen die Ev droht der I Content GmbH die Zahlung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro.
(Amtsgericht Halle, Beschluss v. 09.12.2009 - Az. 105 C 4636/09)
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