Mit Inseraten für kostenlose Kleinanzeigen im Internet ist die Black Lotus Entertainment UG auf Kundenfang. In den Annoncen wird den potentiellen Opfern suggeriert, man hätte beispielsweise eine Playstation 3 o.ä. zu verschenken. Nach einer Kontaktaufnahme erhält man die Aufforderung an einem Gewinnspiel auf einer der folgenden Seite teilzunehmen:
- winwin48.com
- win48.com
Ruft man die Seite auf, so ist von Verschenken nicht mehr die Rede. Vielmehr geht es nun angeblich um eine Verlosung.
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Das dies aber nur eine dreiste Kostenfalle ist, wird dem meisten Betroffenen wohl erst viel später bewußt. Wie so häufig befindet sich auf der Startseite kein Kostenhinweis. Den findet man erst im Kleingedruckten der AGB.
5. Vergütung |
Die AGB enthalten auch ein paar sonderbare Passagen. So sollen die anfallenden Kosten des Gewinnspiels bereits durch das Abschicken der Anmeldung entstehen.
3.2 Der Kunde stimmt dem kostenpflichtigen Teilnehmen zu, indem er sämtliche für den Vertragsschluss erforderlichen Daten wie Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum und E-Mailadresse in die Formularfelder auf der Seite www.win48.com einträgt und dem Anbieter auf elektronischem Wege über das Internet dem Anbieter zusendet. |
Auch wird hier wieder versucht, die Verantwortlichkeit des Dienstes zu Verschleiern indem unterschiedliche Anschriften angegeben werden. Auf der Startseite wird ein Postfach in Hamburg angegeben, während in den AGB eine Adresse aus den USA genannt wird.
1.1 Mit dem Vertragsschluss (Ziffer 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) werden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil zwischen |
Im whois der Domain ist wiederum eine ganz andere Anschrift. Diesmal ist aber Karsten Knutzen, der Jugendschutzbeauftragte der Black Lotus Entertainment UG als Domaininhaber eingetragen.
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Noch eine merkwürdige Klausel aus den AGB fällt auf.
9.3 Es gilt das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. |
Diese Klausel dürfte wohl nicht zum Tragen kommen, da sie unwirksam ist. Immerhin richtet sich der Dienst nur an Personen, die im deutschsprachigem Raum ihren Wohnsitz haben.l
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz sind, und das 18. Lebensjahr erreicht haben. |
Daraus resultiert, dass jeweils das Recht des Staates gültig ist, in dem die Betroffenen über den Tisch gezogen werden sollen. Oder um es mit den Tipps der Verbraucherzentralen auszudrücken: Zahlen Sie nicht und lassen Sie sich nicht einschüchtern.