Wem die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, der darf ohne Arkennung mit einem ab dem 19. Januar 2009 erworbenen EU-Führerschein nicht fahren. Trotzdem versuchen immer wieder „Vermittler“ und „MPU-Berater“ im Internet bei Gutgläubigen abzukassieren. „Vermittler“ und „MPU-Berater“ behaupten im Internet und in Kleinanzeigen dennoch, dass man gegen entsprechende Bezahlung bei der Wohnsitzbegründung im Ausland hilft und dann der Führerschein nach EuGH-Entscheidungen anerkannt werden müsse. Dabei wird verschwiegen, dass sich diese Gerichtsentscheidungen auf eine frühere Rechtslage beziehen und ..... |
Quelle und vollständiger Bericht: NGZ online