Die Firma Unister GmbH, Betreiberfirma von Internetportalen wie fluege.de und ab-in-den-urlaub.de, darf nicht mit dem Siegel des Vereins VBS Verbraucherschutz werben. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden (Az. 14 U 167/12). Das Siegel „Verbraucherschutz.de – Empfohlen“ vermittle den Eindruck, dass eine neutrale Instanz den Anbieter nach einer objektiven Bewertungsmethode geprüft habe. Dabei beruhe die Empfehlung allein auf den Auskünften des Betreibers. Die Werbung der Firma Unister mit dem Siegel sei daher irreführend. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Unister wirbt jetzt mit einem Siegel des Portals ausgezeichnet.org. |
Quelle: Stiftung Warentest