Mit dem zuletzt sehr stillen Abgang der bisherigen Abofallenkönigs Michael Burat und der nahezu gleichzeitig in Kraft tretenden Button-Lösung, wähnten wir die Masche schon fast endgültig am Ende. Leider blieb aber noch ein Hintertürchen geöffnet, so daß die Abofallen noch bei Gewerbetreibenden zur Anwendung kommen können. Dies bietet den Betreibern von Abofallen einmalige Chancen. Zum Einen müssen sie die Button-Lösung nicht umsetzen, weil die ja nur für Geschäfte mit Endverbrauchern angedacht war und zum Anderen können nach wie vor auch die Endverbraucher abgezockt werden. Dazu bedarf es lediglich der Beschriftung, dass sich das mit einem Preis versehene Angebot nur auf Gewerbetreibende beziehe. Wer sich trotzdem als Privatperson anmeldet, der muss sich nach derzeit geltender Rechtsprechung gefallen lassen, dass diese gewählte Eigenschaft auch auf ihn angewendet wird.
Ein klassisches Hintertürchen also, das sich die Firma Vendis GmbH da zu eigen macht. Geteilt wird der Markt der „Abofallen für Gewerbetreibende“ mit der Melango.de GmbH, wobei peinlich darauf geachtet wird, dass jeder unterschiedliche Werbeplattformen nutzt. Während also Melango Facebook zu seinem Jagdrevier auserkoren hat, so sind es bei der Vendis GmbH die Suchmaschinen, wie zum Beispiel Bing und Yahoo. Die größte Suchmaschine Google lässt zwar keine direkte Werbung auf Angebote zu, die anderweitig kostenfrei sind, dennoch gibt es Mittel und Methoden Werbung im Internet und das im großen Stil geschaltet zu bekommen. Am Beispiel der Suche nach so einem banalen Begriff wie „Rasenmäher“ wollen wir das hier veranschaulichen. Die Suche fand am Nachmittag des 06.08.2012 statt. Zu dem Zeitpunkt waren auch Kampagnen auf Begriffe wie „Fahrrad“ oder „Kinderwagen“ geschaltet, woraus man in etwa das Beuteschema der Vendis GmbH ableiten kann, das in etwa auch dem verflossener Projekte wie fabriken.com oder outlets.de entspricht,. Und zwar sind es Kleinanzeigen und Warenvergleichsportale mit der Möglichkeit von Sponsorenanzeigen, die von der Vendis GmbH als Werbeplattform genutzt werden:
Beispiel 1 - Kleinanzeigenportal quoka.de
Beispiel 2 - preisvergleich.de
Beispiel 3 -dealfuchs.de
Hier fällt die zweite Anzeige unter vergleichenshop.com auf, zu der wir später noch etwas sagen wollen.
Beispiel 4 - dusparst.com
Beispiel 5 - preisvergleich.de
Beispiel 6 - Natürlich dürfen Ebay Kleinanzeigen nicht fehlen, inzwischen haben wir schon einen Blick für die Anzeigen der Abofallenbranche entwickelt
Beispiel 7 - Markt.de
Beispiel 8 - kleinanzeigen.de
Beispiel 9 - Klar, hier haben wir Ebay direkt
Beispiel 10 - wer Ebay mit Werbung verseucht, macht auch nicht vor amazon halt:
Tja, und was machen die Herren des abzockenden Gewerbes, wenn die Werberichtlinien der einzelnen Portale von Mitarbeitern aufgrund von Nutzerbeschwerden überprüft werden? Richtig, dafür bastelt man Sprungportale, die ihrerseits nur dazu dienen, einen Zwischenschritt zur eigentlichen Abofalle zu machen. Hier haben wir mit <Vergleichenshop.com> und <Shopvergleichend.com> solche Sprungportale, deren Eigentümer sich hinter einer Domain-Protection verstecken wollen:
Beispiel 11 - Vergleichenshop.com
Beispiel 12 - Shopvergleichen.com