Bei Zoll und Polizei gehen vermehrt Anzeigen von Urlaubsrückkehrern ein, die folgende Vorgehensweise der Betrüger schildern:
Die Urlauber hatten in der Türkei hochwertige Mitbringsel gekauft, zum Beispiel Teppiche oder Goldschmuck. In allen angezeigten Fällen erhielten die Reisenden nach ihrem Urlaub, zum Teil erst mehrere Monate später, einen Anruf oder ein Schreiben des Verkäufers. Hier wurden sie aufgefordert, dem Händler für die erworbenen Artikel einen Verzollungsnachweis über die Einfuhr nach Deutschland vorzulegen. Geschehe dies nicht, drohe dem türkischen Unternehmen eine Strafzahlung, die unter Umständen an die deutschen Kunden weiterbelastet werden müsse. Gleichzeitig erfolge eine Anzeige bei den deutschen Behörden. Den Schreiben war bereits eine Zahlungsaufforderung in Betragshöhen bis zu mehreren Tausend Euro beigefügt, zahlbar über die Western Union Bank.
Der Zoll weist darauf hin, dass es sich bei allen bisher geschilderten Fällen um Trickbetrüger handelt, die die Ahnungslosigkeit der Urlauber auszunutzen versuchen. Die Behörde bittet betroffene Reisende, sich in ähnlichen Fällen an die örtlichen Polizei- oder Zollbehörden zu wenden, damit die Betrüger umfassend und zielgerichtet verfolgt werden können. Hinweise nimmt gern auch das Zollkriminalamt entgegen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen