24.08.12

Drittanbietersperre jetzt auch bei E-Plus möglich

Auch Kunden des Mobilfunknetzbetreibers E-Plus haben seit 22. August 2012 die Möglichkeit, sich über eine Drittanbietersperre vor unberechtigten Abrechnungen über die Mobilfunkrechnung zu schützen. Die Drittanbietersperre ist Teil des novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG), das am 10. Mai 2012 in Kraft trat. Wie die Verbraucherzentrale Saarland mitteilt, hatte sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen erfolgreich dafür eingesetzt, die Drittanbietersperre im TKG zu verankern.

Mit der Änderung reagierte der Gesetzgeber auf die immer wiederkehrenden Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mobilfunkanbietern, die Leistungen von Dritten über die Handyrechnung abgebucht hatten. Bei solchen Leistungen kann es sich beispielsweise um Gewinnspiele oder Abonnements für Klingeltöne handeln. Oftmals war den Verbrauchern nicht bewusst, dass sie ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hatten – das böse Erwachen kam erst mit der Rechnung des Mobilfunkanbieters.

Nachdem die übrigen drei Netzbetreiber T-Mobile, Vodaphone und Telefonica O2 die Sperrmöglichkeit zum Teil schon vor oder zumindest unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes am 10. Mai angeboten hatten, will nun auch E-Plus nach einer erfolgreichen Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband diesen Schutz für seine Kunden anbieten. Kunden von E-Plus sollten daher bei Bedarf diese Möglichkeit wahrnehmen und die kostenlose Sperre einrichten lassen.

Quelle und vollständiger Bericht: Verbraucherzentrale Saarland