09.07.09

Verbraucherzentrale warnt vor Rechnungen für Telefonsex

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Vor fragwürdigen Rechnungen und Mahnungen der Firma TRC Telemedia in Höhe von 75 Euro warnt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Angeblich haben die Angeschriebenen eine bestimmte Telefonnummer angerufen und eine "kostenpflichtige Serviceleistung" in Anspruch genommen. In der kurze Zeit später verschickten Mahnung heißt es dann "von Ihrem Telefonanschluss wurde eine Telefonsex-Serviceleistung in Anspruch genommen." Danach wird die Telefonnummer des Rechnungsempfängers und das Datum des angeblichen Anrufs angegeben. Der Rechungsbetrag beträgt dann nach diversen Mahnungen bis zu 300 €.

Eine Zahlungsverpflichtung besteht nur, wenn eine Leistung tatsächlich bestellt oder vereinbart war bzw. wenn die Nutzung der Leistung gewollt war, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Sie rät allen Rechnungsempfängern, sich von den Firmen nachweisen zu lassen, dass ein wirksamer Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde. Der Nachweis, dass überhaupt vom Apparat des Anschlussteilnehmers ein Gespräch geführt wurde, wird dem Anbieter schwer fallen. Die Anbieter sind keine Netzbetreiber von Telekommunikationsdiensten und können demzufolge auch keinen Einzelverbindungsnachweis vorlegen. Auch wenn die Verbindung durch einen Minderjährigen ohne Kenntnis und Einwilligung der Erziehungsberechtigten angewählt wurde, besteht keine Zahlungspflicht.

Die Verbraucherzentrale rät außerdem, Strafanzeige zu erstatten, wenn sicher ist, dass die genannte Festnetznummer nicht angerufen wurde und die Forderung unberechtigt ist.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Wie diese Abzockmasche funktioniert und über die möglichen Schritte zur Abwehr der unberechtigten Forderungen wird auf der Webseite von Antispam e.V. ausführlich informiert.