Mit Urteil vom 12.02.2009 verurteilte das Amtsgericht Leipzig (Az.: 106 C 6778/08) die Leipziger Firma Net 24 Ltd. & Co. KG (vertr.d. Herrn Daniel Rosenke) zum Schadenersatz. Net 24 betreibt u.a. die Internet-Seite www.tattoo-freunde.de. Der Kläger erhielt mehrere Mahnungen von Net 24, da er sich angeblich auf der genannten Seite kostenpflichtig für ein Abonnement registriert habe. Da dies nicht zutraf, beauftragte er unsere Kanzlei mit der Abwehr der Ansprüche und verlangte von Net 24 die dadurch entstandenen Anwaltskosten ersetzt. Das AG Leipzig gab der Klage statt. Net 24 gelang es auch vor Gericht nicht, einen Abo-Vertrag nachzuweisen. Nach Auffassung des Gerichts durfte sich der Kläger gegen die massive und unberechtigte Mahntätigkeit der Net 24 anwaltlich verteidigen und die hierfür aufgewandten Anwaltsgebühren ersetzt verlangen. Das Urteil ist rechtskräftig. |
Quelle: Anwaltskanzlei Borchardt