10.07.09

Akte 09 über SoftwareSammler und eingefrorene Konten bei Mega-Downloads

Die Seite "Mega-Downloads.net" bietet Nutzern das herunterladen von Gratis-Software an und steht im Verdacht, ihnen dabei teure Abo-Verträge unterzuschieben - genauso wie bei Win-Loads.net, Abcload.de, Opendownload.de, 99Downloads.de ...

Doch die meisten Nutzer bemerken die verdeckten Kosten erst, wenn sie plötzlich Rechnungen und Mahnungen zugeschickt bekommen. "Mega-Downloads.net" ist seit einigen Jahren aktiv im Internet und fällt immer wieder durch seine Mahnungen auf, die in den letzten Monaten von der Inkassofirma "L&H GmbH" versendet wurden.

Doch jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover. Der Vorwurf lautet Betrug. Der Verdacht: Betroffene könnten gar nicht auf der Webseite gewesen sein und haben nun trotzdem Rechnungen erhalten. Nutzer könnten etwa über Gewinnspiele oder Popup-Werbung zu einer unbeabsichtigten Anmeldung gekommen sein. Betroffene dieser Abzocke sollten sich schon mal darauf einstellen, dass sie demnächst erneut Mahnungen bekommen. Dann aber wahrscheinlich von einer anderen Inkassofirma, wie zum Beispiel etwa die 'Collector GmbH' oder auch die 'VWL Verwaltungs GmbH'.

"Kostenfallen wie 'Opendownload.de' breiten sich im Internet wie eine Seuche aus", hieß es dazu seitens der Verbraucherzentrale im Mai 2009, die zu dem Zeitpunkt mit einer Klage gegen die Firma "Content Services Ltd." erfolgreich war; doch das Urteil vom 12.05.2009 vom Landgericht Mannheim scheint dem Betreiber irgendwie nicht zu stören, denn nur knapp fünf Wochen später tauchte von dem selben Betreiber eine neue Abzockseite auf: "Softwaresammler.de" so nennt sich jetzt die neue Abzockseite der Firma "Content Services Ltd".

Auch hier werden die Nutzer bewusst getäuscht, das es sich dabei um ein kostenloses Angebot handelt, da nur einmal kurz vor der vermeindlich kostenlosen Anmeldeseite im kleingedruckten auf dem Preis am rechten Rand hingewiesen wird. Weiterhin wird die Angabe des Gesamtpreises einfach mal wieder so weggelassen und genauso soll man hier auch auf sein Widerrufsrecht verzichten, was übrigens laut dem oben genannten Mannheimer Urteil absolut wettbewerbswidrig ist!

Das Video der Sendung Akte 09 vom 07.07.2009

Quelle: Youtube - scamnewsTV