13.06.09

Warnung vor ungerechtfertigten Abmahnungen

Mehrere Handwerskammern warnen derzeit vor einer dreisten Masche der Firma AC Amend Consulting. Die versucht mit ihren Schreiben an Handwerksbetriebe die Gewerbetreibenden zu verunsichern um an Aufträge zu kommen. Die Methode weist eine gewisse Ähnlichkeit mit der des Anzeigen- und Adressbuchschwindels auf.

Lübeck, 09.06.2009 – Die Handwerkskammer Lübeck warnt ausdrücklich vor ungerechtfertigten Abmahnungen. Mehrere Betriebe im Kammerbezirk berichten von einer Firma "AC Amend Consulting" aus Maroldsweisbach (Bayern), die diese wegen angeblichen Verstößen gegen die Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz (Impressum) auf deren Internetseiten angeschrieben hat.

Im gleichen Atemzug wird auf die Gefahr einer Abmahnung wegen eines Gesetzesverstoßes nach § 5 Telemediengesetz durch Dritte hingewiesen, sollte man diesen Verstößen nicht abhelfen.

Die Firma AC Amend Consulting berechnet für den Fall, dass man nach Erhalt dieses Schreibens entsprechende Änderungen im Impressum vornimmt einen Betrag von 75,00 Euro zzgl. MwSt.

Die Handwerkskammer Lübeck weist ausdrücklich darauf hin, dass nur aufgrund dieses Informationsschreibens kein Vertrag zustande gekommen ist. Selbst für den Fall, dass das Impressum geändert werden sollte, hat die Firma AC Amend Consulting keinen Anspruch auf Bezahlung.

Quelle und vollständige Mitteilung: Handwerkskammer Lübeck

Auch in Bayern ist die Masche verbreitet und es wird entsprechend davor gewarnt.

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern empfiehlt allen betroffenen Handwerksbetrieben, nicht auf derartige Schreiben zu reagieren, insbesondere keine Zahlungen zu leisten.

Quelle und vollständige Mitteilung: Handwerkskammer für München und Oberbayern

In ihrer Meldung weist die Handwerkskammer München auch auf die erforderlichen Angaben für das Impressum hin. Außerdem bieten die Handwerkskammern über ihre Berater auch Unterstützung an.